Wie ist hier die Rechtslage ?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.413 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2004 um 14:19) ist von Lawman1982.

  • Schußwaffe ist Schußwaffe!
    Egal, ob sie 0,09 Joule oder 4000 Joule hat!
    Da macht das Gesetz erstmal keinen Unterschied.

    Man sollte hierbei auch bedenken, daß man über den Begriff der Munition ( unsere Bleikügelchen sind "nur" Geschosse ) nicht mit den Herren in grün diskutieren sollte, wenn man denn angehalten wird, auf dem Weg zum oder vom Event!

    Sämtlichen Diskussionen oder problematischen Begegnungen kann man schließlich im Vorfeld aus dem Weg gehen!

    Ein Ermittlungsverfahren, einen Eintrag oder eine Strafe hat man sich schneller eingehandelt, als man denken kann!
    Vom Aufwand und Ärger wollen wir mal erst gar nicht anfangen...

    Wer da diskutiert, verliert!
    Und wenn es nur der Aufwand ist, die erst mal konfeszierten Dinge wieder zu erhalten ...

    Außerdem sollte jeder "Freie Waffenbesitzer" auch mal an die Zukunft seiner Leidensgenossen denken!
    Ich bin jedenfalls nicht scharf drauf, daß wegen solcher Einstellungen am Ende auch der freie Waffenbesitz noch weiter reglementiert wird.
    Da ist schnell Wasser auf die Mühlenräder gegeben ...

    gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • @ Kassiopeia:

    zu punkt 3 deiner aufzählung: mit dem KWS ist es dir erlaubt, eine Gaswaffe mit :ptb: zu führen, also darf sie, wenn ich mich nicht ganz dolle irre :winke: geladen und griffbereit sein.

    das gilt allerdings nicht für versammlungen/veranstaltungen etc.

    falls ich mich irre: posted es! *g*

    MfG

    Lawman1982

  • Naja, und seit mal ehrlich, wenn IHR das nicht wisst und euch tagtäglich damit befasst, woher soll dann ein Grüner sowas wissen!