Gesetzesverschärfung f. Luftdruckwaffen in GB

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.244 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2004 um 16:46) ist von Völker.

  • Naja, wenigstens dürfen sie die Vollauto Softairs behalten.....


    Stellt euch mal folgende Situation in 20 Jahren in D vor.... :

    "Bitte Geben Sie Ihre Gaspistole bei der nächsten Polizeistelle zu schreddern ab. Sie enthalten keine Entschädigung."

    Wenn die Grünen mal an die Macht kommen ;)

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Zitat

    2 apply for a Firearms Certificate (FAC) from the Firearms Enquiry Officer at your regional constabulary. This costs approximately £50 for 5 years. (if you already own an FAC, you can apply to your regional constabulary for a variation, which will allow you to keep such weapons in your posession. This costs apporximately £26 and is valid for the period up to the date of your renewal).

    Option2: Ein sogenanntes "Firearms Certificate" erwerben, für 50 Pfund (laufzeit 5 Jahre).

    Frage: Ist das vergleichbar mit unserer WBK?
    Welche Prüfungen/Voraussetzungen müssen dafür in England erfüllt sein?
    Weiss das jemand hier?

    Ansonsten sehe ich eine Menge LEPs auf dem freien Markt, die es sich
    eventuell lohnen würde zu importieren.
    Der Preis für Porto, etc. Abnahme usw könnte dann immer noch unter den deutschen (neu-) Preisen liegen...

    Gruß
    Tier

    I don't have to sleep to see nightmares

  • ottertim> Man brauch gar nicht übers Wasser gucken um solche Enteignungen zu finden. Die ganzen schönen Messer, die seit Anfang 03 verboten sind musste man auch verschrotten lassen ohne Vergütung. Die schönen Benchmade OTFs und Butterflys :cry: . Armes Deutschland.
    Deadlock> 20 Jahre sind aber sehr optimistisch, ich befürchte dass die Sesselfurzer da schon früher drauf kommen.
    Und dann heissts: Legaler Waffenbesitz ade :evil: Armes Deutschland...

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

  • hi,
    es gibts noch andere sachen,die ohne entschädigung abgeschafft werden müssen.

    nächstes jahr kommen doch die neuen emmisionswerte für heizungen zum tragen uns hat der schornsteinfeger schon gesagt,das meine heizung nächstes jahr stillgelegt werden muss,weil die jetzt schon im oberen drittel liegt.also entweder es kommt nächstes jahr eine neue für 10.000 euro oder meine familie friert für die umwelt !!! naja hauptsache die umliegenden länder verbrennen noch kohle das es nur so qualmt !!

  • Meines Wissens gibt es bezüglich den Heizungserneuerungen wie bei allem in Deutschland Ausnahmeregelungen; wer selbst ein Einfamilien-/Zweifamilienhaus bewohnt braucht nichts zu erneuern. Erst wenn das Haus verkauft wird, muß der neue Besitzer eine neue Heizung einbauen.

    Die Heizungsbauer weisen den Gesetzes-/Verordnungsunkundigen natürlich nicht auf diesen Passus hin.

  • übrigens, ebenfalls welcome back ME-Master, auch wenn du dich nur noch mit Heizungsfragen, statt Waffenfragen beschäftigst.

    Meine Frage (e-mail) bezüglich der ME P08 aus dem letzten Jahr blieb bis heute unbeantwortet.

  • Also Hausbesitzer (Einfamilien- oder Zweifamilienhaus) wenn ihr selbst drin wohnt, laßt euch wegen Heizungserneuerung nicht ins Boxhorn jagen:

    Hier der genaue Verordnungstext:

    Auszug aus der
    Verordnung
    über energiesparenden Wärmeschutz
    und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
    (Energieeinsparverordnung - EnEV) *)
    Vom 16. November 2001
    § 9
    Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
    (1) Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmi-gen
    Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder auf-gestellt
    worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Heizkessel
    nach Satz 1, die nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 der Verordnung über kleine
    und mittlere Feuerungsanlagen so ertüchtigt wurden, dass die zulässigen Abgasverlust-grenzwerte
    eingehalten sind, oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert
    worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden.
    Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Nieder-temperatur-
    Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anla-gen,
    deren Nennwärmeleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt be-trägt,
    und auf Heizkessel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 bis 4.
    (2) Eigentümer von Gebäuden müssen bei heizungstechnischen Anlagen unge-dämmte,
    zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen,
    die sich nicht in beheizten Räumen befinden, bis zum 31. Dezember 2006 nach An-hang
    5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe dämmen.
    (3) Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begeh-bare,
    aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum
    31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Ge-schossdecke
    0,30 Watt/(m²×K) nicht überschreitet.
    (4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind die An-forderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu er-füllen.
    Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang; sie läuft jedoch nicht
    vor dem 31. Dezember 2006, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 nicht vor dem 31.Dezember 2008, ab.

  • ... so wie ich das lese ist er aber nicht von der Gesetzesänderung betroffen, sondern seine Heizung ist hinüber und erfüllt die Grenzwerte einfach nicht.

    aber zurück zum Thema:

    ... die Verschärfung bedeutet aber wahrscheinlich auch, daß bei uns über kurz oder lang die Ersatzteile für die Brocockpatronen und die Patronen selbst knapp werden. Im Extremfall stellt die Firma sogar die Produktion ganz ein, nachdem der en gesamter Binnenmarkt weggebrochen ist.
    Schöne Aussichten das ... :evil: :fluch:

  • Nun...vielleicht koennte Melcher ja guenstig die Maschinen aufkaufen :nuts:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Gesetzesverschärfung f. Luftdruckwaffen in GB

    Und wie sieht dieses Gesetz dann in der Praxis aus?

    Ein kleiner Teil dieser Spielzeuge, denn Waffen sind das nicht mehr; werden abgeliefert bzw. unbrauchbar gemacht doch der größte Teil davon bleibt in den Händen der Bevölkerung. Mit dem Ergebnis das mit einem Schlag ein paar hunderdtausend, bisher gesetzestreue und unbescholtene Bürger, zu Kriminellen abgestempelt werden.

    Und ein FAC für diese Geräte? Was das bedeutet weiß jeder Sportschütze in England.

    Man ist geneigt zu fragen welches kranke Gehirn solchen Unsinn ausbrütet. Das sind aber keine kranken Gehirne sondern einfache Beamte die wenig zu tun haben und nun beweisen wollen das sie ihr Gehalt wert sind


    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von Jubei
    ottertim> Man brauch gar nicht übers Wasser gucken um solche Enteignungen zu finden. Die ganzen schönen Messer, die seit Anfang 03 verboten sind musste man auch verschrotten lassen ohne Vergütung. Die schönen Benchmade OTFs und Butterflys :cry: . Armes Deutschland.
    Deadlock> 20 Jahre sind aber sehr optimistisch, ich befürchte dass die Sesselfurzer da schon früher drauf kommen.
    Und dann heissts: Legaler Waffenbesitz ade :evil: Armes Deutschland...


    Hättest nicht verschrotten müssen - mein 10-DM-Springmesser habe ich auch brav angemeldet. Das beste ist: Die Erlaubnis für Altbesitzmesser ist kostenlos!
    (Allerdings liegt es jetzt nutzlos im B-Tresor :cry: )

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

    Einmal editiert, zuletzt von Völker (30. Januar 2004 um 16:47)