Hallo Freunde!
Die Briten können einem Leid tun. Lest Euch dieses neue "airgunlaw".
Damit gehören nun auch die LEP in England seit 20. Jänner der Vergangenheit an.
http://www.6gun.co.uk/airgunlaw1.htm
Gruß v. Herbert
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Hallo Freunde!
Die Briten können einem Leid tun. Lest Euch dieses neue "airgunlaw".
Damit gehören nun auch die LEP in England seit 20. Jänner der Vergangenheit an.
http://www.6gun.co.uk/airgunlaw1.htm
Gruß v. Herbert
1 hand your gun into the police for destruction with no compensation
Das ist Enteignung ohne Entschädigung. Armes England
Naja, wenigstens dürfen sie die Vollauto Softairs behalten.....
Stellt euch mal folgende Situation in 20 Jahren in D vor.... :
"Bitte Geben Sie Ihre Gaspistole bei der nächsten Polizeistelle zu schreddern ab. Sie enthalten keine Entschädigung."
Wenn die Grünen mal an die Macht kommen
Zitat2 apply for a Firearms Certificate (FAC) from the Firearms Enquiry Officer at your regional constabulary. This costs approximately £50 for 5 years. (if you already own an FAC, you can apply to your regional constabulary for a variation, which will allow you to keep such weapons in your posession. This costs apporximately £26 and is valid for the period up to the date of your renewal).
Option2: Ein sogenanntes "Firearms Certificate" erwerben, für 50 Pfund (laufzeit 5 Jahre).
Frage: Ist das vergleichbar mit unserer WBK?
Welche Prüfungen/Voraussetzungen müssen dafür in England erfüllt sein?
Weiss das jemand hier?
Ansonsten sehe ich eine Menge LEPs auf dem freien Markt, die es sich
eventuell lohnen würde zu importieren.
Der Preis für Porto, etc. Abnahme usw könnte dann immer noch unter den deutschen (neu-) Preisen liegen...
Gruß
Tier
ottertim> Man brauch gar nicht übers Wasser gucken um solche Enteignungen zu finden. Die ganzen schönen Messer, die seit Anfang 03 verboten sind musste man auch verschrotten lassen ohne Vergütung. Die schönen Benchmade OTFs und Butterflys . Armes Deutschland.
Deadlock> 20 Jahre sind aber sehr optimistisch, ich befürchte dass die Sesselfurzer da schon früher drauf kommen.
Und dann heissts: Legaler Waffenbesitz ade Armes Deutschland...
hi,
es gibts noch andere sachen,die ohne entschädigung abgeschafft werden müssen.
nächstes jahr kommen doch die neuen emmisionswerte für heizungen zum tragen uns hat der schornsteinfeger schon gesagt,das meine heizung nächstes jahr stillgelegt werden muss,weil die jetzt schon im oberen drittel liegt.also entweder es kommt nächstes jahr eine neue für 10.000 euro oder meine familie friert für die umwelt !!! naja hauptsache die umliegenden länder verbrennen noch kohle das es nur so qualmt !!
/OT
Willkommen zurück ME-Meister!
\OT
Welcome back ME-Meister
Meines Wissens gibt es bezüglich den Heizungserneuerungen wie bei allem in Deutschland Ausnahmeregelungen; wer selbst ein Einfamilien-/Zweifamilienhaus bewohnt braucht nichts zu erneuern. Erst wenn das Haus verkauft wird, muß der neue Besitzer eine neue Heizung einbauen.
Die Heizungsbauer weisen den Gesetzes-/Verordnungsunkundigen natürlich nicht auf diesen Passus hin.
übrigens, ebenfalls welcome back ME-Master, auch wenn du dich nur noch mit Heizungsfragen, statt Waffenfragen beschäftigst.
Meine Frage (e-mail) bezüglich der ME P08 aus dem letzten Jahr blieb bis heute unbeantwortet.
Also Hausbesitzer (Einfamilien- oder Zweifamilienhaus) wenn ihr selbst drin wohnt, laßt euch wegen Heizungserneuerung nicht ins Boxhorn jagen:
Hier der genaue Verordnungstext:
Auszug aus der
Verordnung
über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung - EnEV) *)
Vom 16. November 2001
§ 9
Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
(1) Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmi-gen
Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder auf-gestellt
worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Heizkessel
nach Satz 1, die nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 der Verordnung über kleine
und mittlere Feuerungsanlagen so ertüchtigt wurden, dass die zulässigen Abgasverlust-grenzwerte
eingehalten sind, oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert
worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden.
Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Nieder-temperatur-
Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anla-gen,
deren Nennwärmeleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt be-trägt,
und auf Heizkessel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 bis 4.
(2) Eigentümer von Gebäuden müssen bei heizungstechnischen Anlagen unge-dämmte,
zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen,
die sich nicht in beheizten Räumen befinden, bis zum 31. Dezember 2006 nach An-hang
5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe dämmen.
(3) Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begeh-bare,
aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum
31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Ge-schossdecke
0,30 Watt/(m²×K) nicht überschreitet.
(4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind die An-forderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu er-füllen.
Die Frist beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang; sie läuft jedoch nicht
vor dem 31. Dezember 2006, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 nicht vor dem 31.Dezember 2008, ab.
... dein Post sollte wohl eher dahinein ...
ja klar, aber die Antwort war ja speziell auf den ME-Meister abgestimmt, damit seine Familie nächstes Jahr nicht frieren muß
... so wie ich das lese ist er aber nicht von der Gesetzesänderung betroffen, sondern seine Heizung ist hinüber und erfüllt die Grenzwerte einfach nicht.
aber zurück zum Thema:
... die Verschärfung bedeutet aber wahrscheinlich auch, daß bei uns über kurz oder lang die Ersatzteile für die Brocockpatronen und die Patronen selbst knapp werden. Im Extremfall stellt die Firma sogar die Produktion ganz ein, nachdem der en gesamter Binnenmarkt weggebrochen ist.
Schöne Aussichten das ...
Nun...vielleicht koennte Melcher ja guenstig die Maschinen aufkaufen
ZitatGesetzesverschärfung f. Luftdruckwaffen in GB
Und wie sieht dieses Gesetz dann in der Praxis aus?
Ein kleiner Teil dieser Spielzeuge, denn Waffen sind das nicht mehr; werden abgeliefert bzw. unbrauchbar gemacht doch der größte Teil davon bleibt in den Händen der Bevölkerung. Mit dem Ergebnis das mit einem Schlag ein paar hunderdtausend, bisher gesetzestreue und unbescholtene Bürger, zu Kriminellen abgestempelt werden.
Und ein FAC für diese Geräte? Was das bedeutet weiß jeder Sportschütze in England.
Man ist geneigt zu fragen welches kranke Gehirn solchen Unsinn ausbrütet. Das sind aber keine kranken Gehirne sondern einfache Beamte die wenig zu tun haben und nun beweisen wollen das sie ihr Gehalt wert sind
Obba Gerrit
ZitatOriginal von Jubei
ottertim> Man brauch gar nicht übers Wasser gucken um solche Enteignungen zu finden. Die ganzen schönen Messer, die seit Anfang 03 verboten sind musste man auch verschrotten lassen ohne Vergütung. Die schönen Benchmade OTFs und Butterflys . Armes Deutschland.
Deadlock> 20 Jahre sind aber sehr optimistisch, ich befürchte dass die Sesselfurzer da schon früher drauf kommen.
Und dann heissts: Legaler Waffenbesitz ade Armes Deutschland...
Hättest nicht verschrotten müssen - mein 10-DM-Springmesser habe ich auch brav angemeldet. Das beste ist: Die Erlaubnis für Altbesitzmesser ist kostenlos!
(Allerdings liegt es jetzt nutzlos im B-Tresor )