hallo Ihr zwei " bayern "
ZitatNur daß Erwin kain Bayer ist *g*.
wie werde ich denn ein bayer
erwin
Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 16.453 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
hallo Ihr zwei " bayern "
ZitatNur daß Erwin kain Bayer ist *g*.
wie werde ich denn ein bayer
erwin
Tja, ein Waschechter kannst du nicht werden, höchstens ein zugereister Bayer. Ich selber ziehe es aber vor zu den Franken gezählt zu werden und nicht zu den Bayern denn das fängt erst Südlicher an *g*
Gruß
Para
ZitatOriginal von Paramags
Nur daß Erwin kain Bayer ist *g*. Wer saut denn schon für Siolvester einen Schaftböller ein, ist auch von der Ladung her etwas teuer.
Gruß
Para
Hallo Paramags,
Bart ist RheinlandPfälzer, aber so symphatisch und nett, der könnte fast Bayer sein, wie ich
Zum Thema Sylvester und Böller einsauen:
Bin an Sylvester in Peissenberg (Bayern!!! siehe oben) dort wird am Neujahrsmorgen in aller Frühe von den umliegenden Bergen wieder der Donner der Böller wiederhallen!
Kommt besonders gut mit dickem Kopf nach 3 Stunden Schlaf
Alfha1802
hallo alfha 1802 ,
hatte über 10 jahre meinen urlaub in garmisch verbracht , zwischen 26.12. und 06.01.
da wurde auch aus brauchtum mit böllern geschossen .
ZitatKommt besonders gut mit dickem Kopf nach 3 Stunden Schlaf
aber warum denn ins bett gehen , geh doch einfach nach dem böllern
erwin
ZitatOriginal von bart
hallo Ihr zwei " bayern "
wie werde ich denn ein bayer
erwin
Sorry, aber der Geburtsfehler "Nichtbayer" ist leider irreparabel.
Da hilft kein noch so reumütiges betteln ...
Trotzdem Frohes Fest und guten Rutsch
Ich mach mir eigentlich nicht so viel Sorgen in Sachen Sylvester. Denke nicht, daß die Polizei verstärkt rumrennt und auf der Straße Waffen einsammelt, wenn der 'Halter' sich geziemt verhält und nach oben schießt und nicht auf die bicoloren Fahrzeuge, bzw. Passanten. Das einzige was ich mir eventuell noch denken könnte ist, daß die vielleicht den einen oder anderen kWS sehen wollen aber das wars dann auch. Ich werd's einfach ausprobieren. Wenn man Polizisten sieht (was eh irgendwie selten vorkommt Sylvester), kann man schlauer Weise ja das Schießen auch kurzfristig einstellen und die Waffe im Holster verschwinden lassen.
Aber schaun mer mal, wissen können wir es ja alle nicht.
Da die Polizei bei uns nachts sowieso nur eine Streife (30000 Einwohner Gemeinde) auf der Straße hat und max 3 Beamte auf der Wache sind, ist die wahrscheinlichkeit von denen an Silvester (wo auch die Chinesen, Thailänder und andere Asiaten rumballern) erwischt zu werden in etwa so groß ein 6er im Lotto. Außerdem werde ich mich nur auf und vor unserem Grundstück aufhalten. Und die 50€ für den KWS investiere ich lieber in Mun.
Da hab ich aber Glück auf ner Aussiedlung zu wohnen Der nächste Nachbar 3 km weg, große eingefriedete Wiese vorm Haus, es hat bis jetzt noch kein Leuchtstern geschafft das Grundstück zu verlassen
Bei uns (ca.1500-2000 Einwohner) sind an Silvester überhauptkeine Förster, die nächste Polizei is ca. 15Km entfernt. Somit wirds da keine Probleme geben
oh jimmy ,
ZitatDer nächste Nachbar 3 km weg, große eingefriedete Wiese vorm Haus, es hat bis jetzt noch kein Leuchtstern geschafft das Grundstück zu verlassen
Du glücklicher , weit und breit kein streitsüchtiger nachbar ,
herzlichen glückwunsch zu so einem glück .
erwin
Ich hab nen KWS, trotzdem ziehe ich es vor lieber bei Freunden auf dem Privatgrundstück zu bleiben.
In einer Stadt wie Hamburg ist es kaum möglich weit auf "leere" Flächen auszuweichen und einer fühlt sich immer irgendwie "offended"............ Daher lieber die sichere Variante.
Nach Sylvester können wir ja nen Thread machen wo jeder reinschreiben kann wies ihm mit seiner Polizei erging
ZitatOriginal von Deadlock
Nach Sylvester können wir ja nen Thread machen wo jeder reinschreiben kann wies ihm mit seiner Polizei erging
Wenn's da bei einem thread bleibt!
Für Sachsen herrscht jetzt Rechtssicherheit:
Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 16.12.03,(Auszug)
ZitatAlles anzeigenSchießen an Silvester mit Schreckschusswaffen
I.
(...)
Problematisch ist hierbei die waffenrechtliche Beurteilung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit einer der oben genannten Waffen rechtlich zulässig ist.
II.
1)
Außerhalb des befriedeten Besitztums ist das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe auch zu Silvester untersagt. Insoweit bleibt es bei der auch für die übrigen Tage des Jahres für das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe geltenden Rechtslage.
In Ausnahmefällen käme allenfalls eine Genehmigung gem. § 12 Abs. 5 WaffG in Betracht. Aufgrund der erheblichen Gefahren, die beim Verschießen von pyrotechnischer Munition durch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe außerhalb des befriedeten Besitztums für Personen oder Sachen entstehen können, ist bei der Entscheidung über einen entsprechenden Antrag ein restriktiver Maßstab anzulegen, um eine missbräuchliche Verwendung von den oben genannten
Waffen an Silvester soweit wie möglich auszuschließen.2)
Innerhalb des befriedeten Besitztums wird die Auffassung vertreten, dass das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen aufgrund der Regelung des § 12 Abs. 4 Nr. 1a 1. Alt. WaffG als erlaubnisfrei betrachtet werden kann.
(...)
und § 12 Abs. 4 Nr. 1a 1. Alt. WaffG besagt was???
ZitatOriginal von 50BMG
und § 12 Abs. 4 Nr. 1a 1. Alt. WaffG besagt was???
Der sagt folgendes:
(4) [...] Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten
Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht
mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des
Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum
nicht verlassen können,
Das Beschussgesetz kenne ich nicht, müßte man mal sehen, was in §7 steht. Ich denke mal eher das sind Luftgewehre, CO2 und ähnliches Zeug.
Es gibt aber auch noch die Nummer 1b):
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden
kann,
Das wäre eigentlich eine Schreckschußwaffe, allerdings wohl ohne Signalbecher (wer hat einen Kommentar zum Waffengesetz???), denn Raketen sind wohl keine Kartuschenmunition. Außerdem außerhalb des befriedeten besitztums NUR im Theater und vom Bauern zum Vögel vertreiben.
So, und dann gibt`s noch die Nummer 5:
5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder
Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen,
wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Jetzt habe ich meine Zweifel, denn da man hier die Schreckschußwaffen ausdrücklich nennt, müßten sie (aus der Sicht des Gesetzes) was anderes sein als Waffen mit Kartuschenmunition.
Scheint auf den ersten Blick ziemlich mit heißer Nadel gestrickt das Zeug.
Also nach dem Waffengesetz ist das meines Erachtens nicht so recht zu beurteilen (meint das sächs. Innenministerium auch ). Wenn Nr. 1 a NICHT zutrifft (also eine Rakete hat > 7,5 J oder Schreckschußwaffen sind NICHT nach § 7 Beschussgesetz zugelassen), ist`s wohl genau genommen verboten, also auch innerhalb des befr. Besitztums.
So genau weiß es das sächsische Innenministerium auch nicht, wie man der Formulierung entnehmen kann. Es meint, daß Raketen wohl unter die >7,5J Regelung fallen. Das müßte eigentlich die PTB wissen, die ja die Zulassung für Waffe und Abschußbecher erteilt.
@Völker: hast Du den Volltext?
Wäre in diesem Zusammenhang mal interessant, nachzusehen, was eigentlich die BAM I-Zulassung für die Raketen genau bedeutet. Allerdings betreffen die nur die Rakete selbst, nicht die Schußwaffe und deren Gebrauch!!
BTW, ein Erlaß eines Innenministeriums gilt für die Landespolizei als Verwaltungsanweisung, nicht aber für einen Richter.
Theoretisch könnte ein Mißbrauch (wenn`s denn einer ist) ein Grund zur Verneinung der Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 WaffG sein; die Polizei wird also im Zweifel die Personalien aufnehmen (Ausweispflicht beim Führen, § 38 WaffG) und ans Ordnungsamt melden.
Auf Brauchtum würde ich mich nicht unbedingt verlassen...
Kurz: nix genaues weiß man nicht. Ich kaufe mir statt Raketen lieber was zu essen, essen is immer erlaubt
Was vollkommen zweifelsfrei ist: Führen der Waffe außerhalb -> grundsätzlich Kleiner Waffenschein !!!
Hans
Da die staatlichen Trachtengruppen im Hinblick auf die Gesetzeslage genauso im Dunkeln tappen wie wir alle, glaube ich kaum, das an Silvester ein Polizist jedem Knallgeräusch einzeln hinterherforscht, es sei denn, einer wäre so bescheuert in der Fußgängerzone seine Schießübungen abzuhalten. Wenn man vor dem Abdrücken das Gehirn einschaltet, wird es wohl keine unliebsamen Überraschungen geben.
Also ich hab nochmal nachgesehen. Blick ins Netz -> Beschußgesetz (und was sich reimt ist wahr).
Die gebräuchlichen Teile sind
Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12,5 Millimeter Durchmesser [...] die zum
1. Abschießen von Kartuschenmunition,
2. Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
3. [...] Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse[...]
nach § 8 Abs. 1 Beschussgesetz. § 7 sind Schußapparate und ähnliches Zeug (gewerblich oder technisch, Einsteckläufe usw.)
Meines Erachtens also Schreckschußwaffen, die durch Aufschrauben des Abschußbechers zu Signalwaffen (im Sinne des §8 Beschußgesetz, also mit <7,5J, anders als z.B. die Signalpistole Kal. 4, die hat geringfügig mehr...) werden.
Die dürfen, wenn man`s genau nimmt, nur für Not- und Rettungsübungen (und eben im Notfall) geschossen werden, oder bei Sportveranstaltungen, wenn notwendig (Regatta z.B.), § 12 Abs. 4 Nr. 4 und 5 WaffG. Also nach Waffengesetz Sylvesterschießen mit Pyromunition eigentlich nicht erlaubt, es sei denn, man sieht die Pyromunition als Geschoß mit weniger als 7,5 J an (wer fragt bei der PTB nach, wieviel Energie so ein Pyrogeschoß durch die Pistole bekommt, also nicht durch den eigenen Antrieb??).
Meines Erachtens ist das eine Regelungslücke. Ob die der Gesetzgeber erkannt und absichtlich offenelassen hat, oder ob absichtlich die Pyromunitionschießerei nicht als erlaubnisfreies Schießen aufgeführt (also verboten) ist, weiß der Teufel.
Außerhalb des befriedeten Besitztums ist das Waffengesetz eindeutig: Schießen nicht erlaubt, wenn keine der erlaubten Ausnahmen vorliegt.
ABER:
Man könnte es aber auch so sehen, und das halte ich für die logischste und naheliegendste Argumentation (und damit ist es ab jetzt auch meine -unverbindliche- Meinung):
Waffe -> Kartuschenmunition, also im befr. Besitztum erlaubnisfrei
Pyromuni -> FEUERWERKSKÖRPER nach BAM Klasse I, als solche sind sie auch gekennzeichnet
(aber auch geschoß im waffenrechtlichen Sinn)
Das ist recht interessant, denn Klasse 1 darf nach §§ 21 Abs. 1 und 23 Abs. 1 1.SprengV (1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz) im Gegensatz zu Klasse 2 das ganze Jahr verkauft und auch abgebrannt (!!) werden.
Die meisten Sylvester-Feuerwerksteile (Raketen, Böller NICHT für Schreckschußpistolen usw.) sind Klasse 2, die nur an Sylvester/Neujahr abgebrannt und auch nur kurz vorher verkauft werden dürfen.
Meines Erachtens darf man also das ganze Jahr (!!) innerhalb des befriedeten Besitztums mit der Schreckschußwaffe (Kartuschenmunition) Feuerwerkskörper nach BAM I verschießen!
Wenn dabei ein Feuerwerksköper-(Geschoß) unbeabsichtigt das befr. Besitztum verläßt, obwohl es senkrecht abgeschossen wurde, ist das meines Erachtens zu tolerieren, weil es nach kurzer Zeit die vom Abschuß aus der Waffe erhaltene Energie verliert (und davor soll die Regelung im Waffengesetz ja schützen) und die eigentliche Bewegungsenergie aus dem eigenen Treibsatz kommt. Der Treibsatz ist aber als Feuerwerkskörper BAM Klasse 1 zugelassen, der ganzjährig auch außerhalb des befr. Besitztums abgebrannt werden darf.
Natürlich darf man keinen Wald damit anzünden, und auch nicht dem Nachbarn durch gezielten Beschuß dessen Autos den eigenen Unmut kundtun, bestimmungsgemäßer Gebrauch ist laut Anleitung immer senkrechtes Abschießen und fernhalten von brennbaren/entzündlichen Sachen usw.
Dann gibt`s noch den § 117 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), unzulässiger Lärm -> Geldbuße. Der muß aber ohne berechtigten Anlaß, übermäßig, belästigend usw. sein, was bei Feuerwerkskörper /Platzpatronen zumindest an Sylvester nicht der Fall ist.
Ärger gibt`s deswegen evtl. unter dem Jahr, wenn Allgemeinheit/Nachbarschaft belästigt wird oder der Lärm gesundheitsschädlich ist. (Darunter fällt auch das Ballern mit Knallmunition im eigenen Garten).
Das ist aber _waffenrechtlich_ nicht relevant (außer daß im Extremfall wieder die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden kann -> Kleiner Waffenschein, braucht man aber für befriedetes Besitztum nicht).
Alle Klarheiten beseitigt? Alle Angaben ohne Gewehr... äh, Gewähr.
Hans
Das ist echt interressant. Nach deiner Auffassung (jetzt auch meine) sind FK's aus der SSW keine Geschoss sondern eben eigenangetriebene Feuerwerkskörper. OK damit kann ich leben, mal schaun ob meine Freunde mit dem "Werder Taxi" das auch können.
Aber eigentlich mach ich mir wie früher schon mal erwähnt keine großen sorgen da bei uns max. 2 Streifen unterwegs sind und wir wenn ein Auto kommt immer auf unser Grungstück zurückgehen. Und sollte ich doch mal die Lust verpühren um die Häuser zu ziehen, greif ich halt auf den klassischen Böller zurück.
@all
Hat jemand von euch die Vorschriften für BAM I und BAM II? Auf den Leuchthugeln usw. Steht ja auch PM I drauf, an BAM kann ich mich nicht erinnern.
Werde mir keine Sorgen machen, schließlich zählen doch alte Silvestertraditionen mehr als irgendwelche neu hervorgebrachten Gesetzte-versteht meine Sorglosigkeit, aber alles sollte man sich nicht wirklich vorschreiben lassen- die Paragraphenreiter leben doch glatt an der Realität vorbei. Da unser Haus nämlich keinen Garten hat werde ich nämlich garantiert auf nicht befriedetem Besitztum knallen, wahrscheinlich gehen wir sowieso zu meinem Vater, in der Gegend ist sowieso alles egal dort herrscht beinahe das Gesetzt der Straße. Wenn da unter der Woche die Türken nachts eine Hochzeit feiern ist es dort völlig normal das die ehemaligen Rockermitglieder vergangener Zeiten, mit einer Knarre die Bude stürmen und die ganze Bande auf die Straße treiben-da kam noch nie die Polizei.
Jedenfalls in dieser Gegend könnte ich getrost mit allem herumballern was zumindest noch die Häuser stehen lassen würde.
Nicht das ihr mich jetzt für so einen haltet, ich selbst habe noch nie eine Gaspistole geschossen, ich werde zu Silvester das erste mal eine Gaspistole schiessen. Das sind alles Erlebnisse meines Alten Herrn-ex Rocker Präsident-die haben ja bekanntlich ihre eigenen Gesetze, dafür saßen die ja dann auch oft genug im Bau ein
Ich habe meinen Vater erst kennengelernt als die "wilden Zeiten" vorüber waren
es gab vor 3 jahren bei uns mal ein paar experten, die aus einer bushaltestelle heraus vorüber fahrende autos mit böllern und leuchtsternen aus den gaswaffen beschossen haben. dann fuhr auch eine zivilstreife der cops vorbei und wurde ins visier genommen. den rest kann man sich vorstellen (schade, dass ich es nicht live sehen konnte..... :() die typen wurden dann mit vorgehaltener waffe festgenommen. tja, silvester war gelaufen. das ganze stand ausführlich im lokalen käseblatt.
naja, was ich damit sagen will, auch in zivil sind die tschakos unterwegs, also am besten immer so verhalten, dass alles im günen bereich liegt.........
jens