Forrest Town? Die sind doch aktiv, gegenwärtig findet dort sogar ein LARP statt.
Ja, auf das rechtliche Problem bin ich kürzlich auch gestoßen (§42WaffG). Das läßt sich aber durch die Einbindung von Gästen ins eigene Programm komplett umgehen. Ansonsten ist allein für das Führen von SRS-Waffen eine besondere Genehmigung der Waffenbehörde notwendig, und das Hausrecht wird soweit eingeschränkt, und der Park zur öffentlichen Veranstaltung erklärt.
Die juristischen Feinheiten sind mir da aber genauso nebulös wie den Betreibern, nehme ich an, vielleicht reicht schon der feste Zaun und eigener Grund, und es gilt wieder in vollem Umfange Hausrecht vor Öffentlichkeit.
Die Frage ist auch, wie heiß das vom jeweiligen Veranstalter gegessen wird, bis was passiert zumindest. Irgendein Besucher z.B. klagt hinterher über einen Tinnitus und erstattet Anzeige...