Taschenlampe an 1joul softair auf eigenem grundstück

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 4.989 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2022 um 19:03) ist von Marksman1863.

  • Hi. Ich würde mit gerne eine taschenlampe für meiner novritsch ssp18 kaufen habe allerdings gelesen, dass es illegal ist. Gilt das denn auch auf dem eigenen grundstück?

    Schon mal im Voraus Danke! :thumbsup:

  • Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.

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  • Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.

    Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.

  • Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.

    Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.

    Das ist falsch. Eine Quelle für so eine Aussage wirst Du kaum vorweisen können.

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  • Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.

    Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.

    Das ist falsch. Eine Quelle für so eine Aussage wirst Du kaum vorweisen können.

    https://www.onlineurteile.de/urteil/jagdlam…verbotene-waffe

  • Sch...egal ob die Lampe erlaubt ist denn wenn das SEK deine Bude zerlegt hat wegen so einen Ding dann viel Spaß beim aufräumen 😘 Und Versuchs nicht mal mit Schadensersatz

    Gibt genügend Fälle bei Airsoftspielern denen das schon passiert ist

    Gruß Norbert

  • Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.

    Das ist falsch. Eine Quelle für so eine Aussage wirst Du kaum vorweisen können.

    https://www.onlineurteile.de/urteil/jagdlam…verbotene-waffe

    Das ist ein Jagdlampenset. Eine normale Taschenlampe und zusätzlich eine Montage. Diese Gegenstände sind, wenn sie nicht zusammen gebaut werden, erlaubt. Dafür gibt es auch einen BKA Bescheid.

    Aber eine Waffenlampe, die für die Waffenmonatge hergestellt wurde, ist ein verbotener Gegenstand. Also einfach gesagt, eine Lampe die fest mit der Montage verbunden ist. Da kann man lange der Polizei erzählen, dass man die nicht auf eine Waffe drauf montieren wollte, es ist und bleibt verboten, egal ob sie montiert ist.

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  • Ja, da geht es um diese s.g. Universalhalter

    Aber sobald da eine Aufnahme für Prisma, Picatinny, Weaver dran ist, ist der Bezug zur Waffenmontage gegeben.

  • Weil es ein sogenanntes Jagdlampen Set ist. Die Lampe und die Montage sind zwei Teile. Nur wenn die Lampe und die Montage untrennbar verbunden sind, ist es eine verbotene Waffenlampe. Und natürlich auch, wenn man ein Jagdlampen Set am irgend einer Waffe montiert.

    Übrigens ist es auch verboten Lampen an Airsoft mit weniger als 0,5 Joule zu montieren.

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  • Da Frage ich mich dann nur warum man zB. bei Amazon noch sowas kaufen kann: https://www.amazon.de/dp/B07TGSWG11/…11&linkCode=df0

    Naja, nur weil das dir bei Amazon angezeigt wird, heisst das noch lange nichts.

    Interessant ist ja auch, dass die Typen die das Teil kommentiert haben hauptsächlich in Spanisch oder Französisch geschrieben haben.

    Also ich wäre bei sowas mega vorsichtig und würde solchen globalen Händlern wie Amazon nicht vertrauen, dass die in der Lage sind alle lokalen Gesetzmässigkeiten einzuhalten bzw. den Überblick zu behalten.

    Edit: Ausserdem scheint mir die Artikelbeschreibung, auch wenn sie echt gut ist, aus dem Translator zu stammen.

  • Du darfst ja den Halter und die Taschenlampe besitzen in Deutschland aber nur nicht zusammenbauen und keinesfalls an egal welcher Waffe egal < 0.5 oder > 0.5 verbauen

    Aber in AT oder CZ darfst du sie zusammenbauen und auch verbauen und benutzen an einer Waffe

    Gruß Norbert

  • Weil es ein sogenanntes Jagdlampen Set ist. Die Lampe und die Montage sind zwei Teile. Nur wenn die Lampe und die Montage untrennbar verbunden sind, ist es eine verbotene Waffenlampe. Und natürlich auch, wenn man ein Jagdlampen Set am irgend einer Waffe montiert.

    Übrigens ist es auch verboten Lampen an Airsoft mit weniger als 0,5 Joule zu montieren.

    Von untrennbar verbunden wurde bis jetzt ja noch nichts geschrieben, der TE hat nur geschrieben dass er gerne eine Lampe an eine 1J Softair montieren würde. Wie und womit wurde ja nicht gesagt.

    Also darf er eine Taschenlampe und auch einen passenden Halter besitzen, nur nicht mit dem Gedanken zusammenbringen diesen an einer Waffe zu befestigen.

    Eine unter 0,5J Softair gilt meines Wissens rein rechtlich als Spielzeug, und es gibt keine Vorschrift die die Anbringung von Lampen oder Lasern an Spielzeug verbietet.

    Und Picatinny Schienen gibt es auch nicht nur an Waffen, sondern auch an Spielzeug, Fotoausrüstungen und sogar Werkzeug/Maschinen.

    An meiner alten Kreissäge hatte ich auch eine, zur Befestigung von zB. einer Beleuchtung oder einem Justierlaser.

    Und auch wenn es schon ein paar Jahre her ist, ich glaube nicht dass es verboten war, an die Kreissäge eine Montage mit einer Passenden Taschenlampe zu montieren. Hätte ich das Ding auf ein Luftgewehr gesetzt, dann hätte es sicherlich Probleme geben können.

  • Das findest Du hier:

    https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?stat…0313941&seite=1

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  • Entschuldige, ich habe Dir einen falschen Link gezeigt. Hier steht es, dass man auch an Spielzeug "Schusswaffen" keine Laser und Lampen anbringen darf:

    Ulrich Eichstädt
    25. August 2004 um 21:29

    Es gibt ein BKA Schreiben, dass sie dazu mal Umarex 2004 geschickt haben. Das konnte ich aber auf die Schnelle nicht im Internet finden.

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