Hi. Ich würde mit gerne eine taschenlampe für meiner novritsch ssp18 kaufen habe allerdings gelesen, dass es illegal ist. Gilt das denn auch auf dem eigenen grundstück?
Schon mal im Voraus Danke!
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Hi. Ich würde mit gerne eine taschenlampe für meiner novritsch ssp18 kaufen habe allerdings gelesen, dass es illegal ist. Gilt das denn auch auf dem eigenen grundstück?
Schon mal im Voraus Danke!
Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.
Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.
Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.
Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.
Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.
Das ist falsch. Eine Quelle für so eine Aussage wirst Du kaum vorweisen können.
Ja, alleine schon der Besitz einer Waffenlampe ist eine Straftat. Die muss dafür noch nicht mal an der Waffe montiert sein.
Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.
Das ist falsch. Eine Quelle für so eine Aussage wirst Du kaum vorweisen können.
Sch...egal ob die Lampe erlaubt ist denn wenn das SEK deine Bude zerlegt hat wegen so einen Ding dann viel Spaß beim aufräumen 😘 Und Versuchs nicht mal mit Schadensersatz
Gibt genügend Fälle bei Airsoftspielern denen das schon passiert ist
Gruß Norbert
Das ist mittlerweile je nach Gerichtbarkeit etwas überholt, der Besitz ist nicht mehr unbedingt verboten, das Ding könnte ja auch für ein unter 0,5J Spielzeug sein. Anbauen an eine Waffe ist aber definitiv verboten.
Das ist falsch. Eine Quelle für so eine Aussage wirst Du kaum vorweisen können.
Das ist ein Jagdlampenset. Eine normale Taschenlampe und zusätzlich eine Montage. Diese Gegenstände sind, wenn sie nicht zusammen gebaut werden, erlaubt. Dafür gibt es auch einen BKA Bescheid.
Aber eine Waffenlampe, die für die Waffenmonatge hergestellt wurde, ist ein verbotener Gegenstand. Also einfach gesagt, eine Lampe die fest mit der Montage verbunden ist. Da kann man lange der Polizei erzählen, dass man die nicht auf eine Waffe drauf montieren wollte, es ist und bleibt verboten, egal ob sie montiert ist.
Ja, da geht es um diese s.g. Universalhalter
Aber sobald da eine Aufnahme für Prisma, Picatinny, Weaver dran ist, ist der Bezug zur Waffenmontage gegeben.
Ja, da geht es um diese s.g. Universalhalter
Aber sobald da eine Aufnahme für Prisma, Picatinny, Weaver dran ist, ist der Bezug zur Waffenmontage gegeben.
das ist auf jeden Fall schon mal gut zu wissen. Dankeschön!
Da Frage ich mich dann nur warum man zB. bei Amazon noch sowas kaufen kann: https://www.amazon.de/dp/B07TGSWG11/…11&linkCode=df0
Weil es ein sogenanntes Jagdlampen Set ist. Die Lampe und die Montage sind zwei Teile. Nur wenn die Lampe und die Montage untrennbar verbunden sind, ist es eine verbotene Waffenlampe. Und natürlich auch, wenn man ein Jagdlampen Set am irgend einer Waffe montiert.
Übrigens ist es auch verboten Lampen an Airsoft mit weniger als 0,5 Joule zu montieren.
Da Frage ich mich dann nur warum man zB. bei Amazon noch sowas kaufen kann: https://www.amazon.de/dp/B07TGSWG11/…11&linkCode=df0
Naja, nur weil das dir bei Amazon angezeigt wird, heisst das noch lange nichts.
Interessant ist ja auch, dass die Typen die das Teil kommentiert haben hauptsächlich in Spanisch oder Französisch geschrieben haben.
Also ich wäre bei sowas mega vorsichtig und würde solchen globalen Händlern wie Amazon nicht vertrauen, dass die in der Lage sind alle lokalen Gesetzmässigkeiten einzuhalten bzw. den Überblick zu behalten.
Edit: Ausserdem scheint mir die Artikelbeschreibung, auch wenn sie echt gut ist, aus dem Translator zu stammen.
Du darfst ja den Halter und die Taschenlampe besitzen in Deutschland aber nur nicht zusammenbauen und keinesfalls an egal welcher Waffe egal < 0.5 oder > 0.5 verbauen
Aber in AT oder CZ darfst du sie zusammenbauen und auch verbauen und benutzen an einer Waffe
Gruß Norbert
Da Frage ich mich dann nur warum man zB. bei Amazon noch sowas kaufen kann: https://www.amazon.de/dp/B07TGSWG11/…11&linkCode=df0
man kann ja auch Exportfedern kaufen
Weil es ein sogenanntes Jagdlampen Set ist. Die Lampe und die Montage sind zwei Teile. Nur wenn die Lampe und die Montage untrennbar verbunden sind, ist es eine verbotene Waffenlampe. Und natürlich auch, wenn man ein Jagdlampen Set am irgend einer Waffe montiert.
Übrigens ist es auch verboten Lampen an Airsoft mit weniger als 0,5 Joule zu montieren.
Von untrennbar verbunden wurde bis jetzt ja noch nichts geschrieben, der TE hat nur geschrieben dass er gerne eine Lampe an eine 1J Softair montieren würde. Wie und womit wurde ja nicht gesagt.
Also darf er eine Taschenlampe und auch einen passenden Halter besitzen, nur nicht mit dem Gedanken zusammenbringen diesen an einer Waffe zu befestigen.
Eine unter 0,5J Softair gilt meines Wissens rein rechtlich als Spielzeug, und es gibt keine Vorschrift die die Anbringung von Lampen oder Lasern an Spielzeug verbietet.
Und Picatinny Schienen gibt es auch nicht nur an Waffen, sondern auch an Spielzeug, Fotoausrüstungen und sogar Werkzeug/Maschinen.
An meiner alten Kreissäge hatte ich auch eine, zur Befestigung von zB. einer Beleuchtung oder einem Justierlaser.
Und auch wenn es schon ein paar Jahre her ist, ich glaube nicht dass es verboten war, an die Kreissäge eine Montage mit einer Passenden Taschenlampe zu montieren. Hätte ich das Ding auf ein Luftgewehr gesetzt, dann hätte es sicherlich Probleme geben können.
Da Frage ich mich dann nur warum man zB. bei Amazon noch sowas kaufen kann: https://www.amazon.de/dp/B07TGSWG11/…11&linkCode=df0
man kann ja auch Exportfedern kaufen
Die darfst du ja auch ganz offiziell besitzen.
Aber einen Gegenstand den man in D nicht besitzen darf, der darf auch in Deutschland nicht frei verkauft werden.
Wenn keine Erwerbs-Voraussetzungen vorliegen, dann schon.
Display MoreWeil es ein sogenanntes Jagdlampen Set ist. Die Lampe und die Montage sind zwei Teile. Nur wenn die Lampe und die Montage untrennbar verbunden sind, ist es eine verbotene Waffenlampe. Und natürlich auch, wenn man ein Jagdlampen Set am irgend einer Waffe montiert.
Übrigens ist es auch verboten Lampen an Airsoft mit weniger als 0,5 Joule zu montieren.
Von untrennbar verbunden wurde bis jetzt ja noch nichts geschrieben, der TE hat nur geschrieben dass er gerne eine Lampe an eine 1J Softair montieren würde. Wie und womit wurde ja nicht gesagt.
Also darf er eine Taschenlampe und auch einen passenden Halter besitzen, nur nicht mit dem Gedanken zusammenbringen diesen an einer Waffe zu befestigen.
Eine unter 0,5J Softair gilt meines Wissens rein rechtlich als Spielzeug, und es gibt keine Vorschrift die die Anbringung von Lampen oder Lasern an Spielzeug verbietet.
Und Picatinny Schienen gibt es auch nicht nur an Waffen, sondern auch an Spielzeug, Fotoausrüstungen und sogar Werkzeug/Maschinen.
An meiner alten Kreissäge hatte ich auch eine, zur Befestigung von zB. einer Beleuchtung oder einem Justierlaser.
Und auch wenn es schon ein paar Jahre her ist, ich glaube nicht dass es verboten war, an die Kreissäge eine Montage mit einer Passenden Taschenlampe zu montieren. Hätte ich das Ding auf ein Luftgewehr gesetzt, dann hätte es sicherlich Probleme geben können.
Das findest Du hier:
https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?stat…0313941&seite=1
Das findest Du hier:
https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?stat…0313941&seite=1
Danke für den Link, sehr aufschlussreich, wenn auch vom Amtsdeutsch etwas schwubbelich.
Also ist die Anbringung einer Taschenlampe mittels Halter an einer unter 0,5J Softair erlaubt, so lange die Taschenlampe nicht so stark ist, dass man Flugzeuge damit blenden könnte (was wohl nur auf starke Laser zutrifft).
Entschuldige, ich habe Dir einen falschen Link gezeigt. Hier steht es, dass man auch an Spielzeug "Schusswaffen" keine Laser und Lampen anbringen darf:
Es gibt ein BKA Schreiben, dass sie dazu mal Umarex 2004 geschickt haben. Das konnte ich aber auf die Schnelle nicht im Internet finden.