Garten

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 4.581 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2001 um 00:00) ist von CO2air.

  • Zitat

    wann darf man im eigenen Garten schiessen

    reicht es an eine Gargenwand einen Kugelfang
    zu hängen oder muss rundherum eine Mauer sein?

    Ja, aber:

    1. nur mit "F"-Waffen (d.h. nicht mit Weitschußluftgewehren etc.)

    2. nur, wenn sichergestellt ist, daß das Diabolo das Grundstück nicht verlassen kann.

    Und hier beginnt das Problem: Es darf keine naheliegende Möglichkeit bestehen, "Nachbars Rasen" zu beschiessen. Einfacher Kugelfang reicht hierfür nicht, auch nicht ein allein stehendes Garagentor etc. Erforderlich ist dann schon mindestens, daß in Zielrichtung sowie rechts und links davon eine Schutzvorrichtung (Mauer, blickdichter Holzzaun, Garagentor etc.) mit ausreichender Höhe steht. Ansonsten bleibt leider nur der Keller.

    Udo

  • Das waage ich zu bezweifeln, die Garagenwand reicht, wenn du mit genügend Verantwortung rangehst, und nicht wie wild rummballerst...
    Zur Not halt dann die Nachbarn fragen...

  • Zitat

    Das waage ich zu bezweifeln, die Garagenwand reicht, wenn du mit genügend Verantwortung rangehst, und nicht wie wild rummballerst...
    Zur Not halt dann die Nachbarn fragen...

    Anderer Ansicht das Gesetz:
    Das Schießen ist nur erlaubt, wenn "die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können", § 45 Abs. 6 WaffG. Und hierbei kommt es nicht auf die Schießkünste des jeweiligen Schützen an, sondern auf die tatsächliche Unmöglichkeit. Garagenwand reicht also nur, wenn sie so breit ist, daß man beim besten Willen nicht vorbeischießen kann. Und das dürfte bei nur einer Garagenbreite definitiv nicht der Fall sein.

    Udo

  • Dann könnte ich auch nicht senkrecht in die Luft schiessen, weil ja der Wind das Geschoss in 300m Höhe dazu veranlassen könnte auf dem Grundstück des Nachbarn zu landen... Dann müsste ich meinen Garten überdachen! Also muss es wohl doch daran liegen nicht wie  talentiert oder weniger talentiert der Schütze mit seiner Waffe umgeht, sondern wie Verantwortungsbewusst! Das ändert zwar an der Tatsache nix, aber im Grunde wir wohl keiner was dagegen haben wenn du in DEINEM Garten auf DEINE Garagenwand schiesst...

    Lasts gut sein Jungs und Mädels, über diese Haarspalterei könnte man sich ja totärgern...
    BIG BANANA REPUBLIC eben...

  • Wie schaut's denn bei Schießplätzen (Sennelager z.B.) im Freien aus? Wenn ich da mit einem GK-Gewehr über die Scheiben weg schieße, kommt das Projektil doch auch in ein paar Kilometern runter. Vielleicht auf das Grundstück eines Kindergartens...

  • Glaub' nicht, daß sich eine Behörde oder die Pol davon überzeugen läßt, daß eine Luftpistole nicht weit schießen kann. Wenn eine Streife der Meinung ist, daß Deine Kügelchen das Grundstück verlassen könnten, ist die Pistole erstmal weg und Du hast das Theater am [color=000000]A[/color]rsch.

  • Die Polizei wird sich aber höchst wahrscheinlich erst dann damit befassen, wenn sie durch verärgerte Nachbarn oder sonstige Denunzianten direkt mit der Nase darauf gestoßen wird.

    Wie FX schon anmerkte, denke ich auch, daß ein gutes bzw. neutrales Verhältnis zu den Nachbarn und ein verantwortungsvoller Umgang mit F-Waffen, Probleme mit der Justiz verhindern sollten.

    Aber wenn (unbegründete) Ängste anderer oder ernstliche Zwischenfälle es dazu bringen, daß es tatsächlich hart auf hart kommt, wird sich so mancher wundern, wie eindeutig Gesetze sein können.

    Wenn man erst einmal zwischen die Mühlsteine der Justiz gerät, hört der Spaß auf.

    Also sollte man vorher gewissenhaft die Situation beurteilen und den Umständen entsprechend handeln.

    Security first!

  • Zitat

    Wie schaut's denn bei Schießplätzen (Sennelager z.B.) im Freien aus? Wenn ich da mit einem GK-Gewehr über die Scheiben weg schieße, kommt das Projektil doch auch in ein paar Kilometern runter. Vielleicht auf das Grundstück eines Kindergartens...

    Andere Situation: Diese Schießstände bedürfen einer behördlichen Abnahme, die dann auch regelt, was dort geschossen werden darf. Die Ausnahme für "Garageneinfahrt und Garten" bezieht sich nur auf bestimmte freie Waffen.

    Udo

  • Zitat

    @gunna:
    Da gibt es aber keine Gesteliche Regelung! ../images/smilies/cwm12.gif

    Wer ist gunna??? und was ist eine GESTELICHE Regelung ?
    Das wirft Fragen auf...