Vor einigen Jahren gab es die Situation, dass ein kleiner "Waffenhersteller" vor dem Problem stand, dass seine Kreation aufgrund gesetzlicher Änderungen praktisch unverkäuflich wurde. In der Folge hat er die Gehäusefarbe geändert und schon war es eine erlaubnisfreie Harpune (=Sportgerät).
Was ich nicht verstehe ist, nach welchen Kritierien eine solche Kategorisierung vorgenommen wird und wer am Ende bestimmt, dass das seine Richtigkeit hat. Laut Wikipedia hat eine Harpune Widerhaken, was bei dem Gerät nicht einmal der Fall ist, einzig das gelbe Gehäuse lässt auf den Unterwasser-Anwendungszweck schließen.
Wieso haben die Hersteller bei der damaligen Gesetzesänderungen nicht alle "Pfeilabschussgeräte" als Harpune umdefiniert?
Angehangen habe ich noch drei Beispiele von Youtube, die aus einer (amerikanischen?) Fersehserie stammen. Meiner Meinung nach handelt es sich bei allen dreien um Harpunen, bzw. könnte man sie mit kleinen Änderungen so einschätzen.
Oben ist wird der Speer mit Gummibändern beschleunigt, das ist also unzweifelhaft eine ganz klassische Harpune. Lediglich der Widerhaken fehlt...
Darunter ist eine Art Blasrohr, das anscheinend mittels Gasdruck aus einem Feuerlöscher angetrieben wird. Als kommerzielles Gegenstück gibt es Luftdruckharpunen, so dass ich diesen Antrieb nicht als Ausschlusskriterium ansehen kann.
Ganz unten eine mehrschüssige Harpune, bei der Rohre mit einer Luftpumpe auf Druck gebracht werden. Beim Drehen durch die Bohrmaschine schlagen die vorderen Ventile an der Stange an, so dass sie sich schlagartig öffnen... wegen der Elektrik vermutlich nicht wasserdicht, aber mit einer manuellen Kurbel könnte man auch dies gut unter Wasser einsetzen?!