Hallo Jungs,
aus gegebenem Anlass kurz ne Frage an die Runde.
Leider gibt es anscheinend keine direkten Treffer bei irgendeiner Suche.
Könnte also auch zukünftig Suchenden eine Hilfe sein.
Kartuschenmunition ist ja Munition im rechtlichen Sinn, (anders als Paintballs, Diabolos, Pfeile, etc.)
Da ich bisher eine Geldkassette für meine Platzpatronen verwendet hab und der Platz nach der letzten Bestellung ziemlich knapp wird, frage ich mich grad, wie die konkreten Vorschriften zur Aufbewahrung aussehen.
Bekannt ist mir:
Waffe und Munition getrennt
Waffe ungeladen in verschlossenem Behältnis
Aber gibts für die Platzpatronen alleine überhaupt eine Anforderung?
Scharfe Munition muss in einem "Stabilen Stahlblechbehälter mit mindestens einem Schwenkriegelschloss" sein.
Was gilt da für Platzpatronen?
Bisher stellte sich mir die Frage nicht, da ich nur ein paar Platzer hatte und die Kassette ausreichte.
Und wenn das jetzt gar nicht nötig wäre (keine Minderjährigen im Haus) würde ich die Dinger halt dann künftig einfach so in die Schublade legen.
Vielen Dank schon mal.
Gruß K.