Vorschriften zur Aufbewahrung von Kartuschenmunition

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.614 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Februar 2021 um 21:06) ist von rhodium.

  • Hallo Jungs,

    aus gegebenem Anlass kurz ne Frage an die Runde.
    Leider gibt es anscheinend keine direkten Treffer bei irgendeiner Suche.
    Könnte also auch zukünftig Suchenden eine Hilfe sein.

    Kartuschenmunition ist ja Munition im rechtlichen Sinn, (anders als Paintballs, Diabolos, Pfeile, etc.)

    Da ich bisher eine Geldkassette für meine Platzpatronen verwendet hab und der Platz nach der letzten Bestellung ziemlich knapp wird, frage ich mich grad, wie die konkreten Vorschriften zur Aufbewahrung aussehen.

    Bekannt ist mir:

    Waffe und Munition getrennt
    Waffe ungeladen in verschlossenem Behältnis

    Aber gibts für die Platzpatronen alleine überhaupt eine Anforderung?
    Scharfe Munition muss in einem "Stabilen Stahlblechbehälter mit mindestens einem Schwenkriegelschloss" sein.
    Was gilt da für Platzpatronen?

    Bisher stellte sich mir die Frage nicht, da ich nur ein paar Platzer hatte und die Kassette ausreichte.
    Und wenn das jetzt gar nicht nötig wäre (keine Minderjährigen im Haus) würde ich die Dinger halt dann künftig einfach so in die Schublade legen.

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Für erlaubnisfreie Munition ist kein Stahlblechbehälter mit mindestens einem Schwenkriegelschloss vorgeschrieben, da reicht in einem verschlossenen Behältnis, also jeder Schrank, Schublade, Koffer oder Tasche mit Schloß oder auch Kabelbinder dran.

  • So wie ich das verstehe reicht ein nicht weiter definiertes verschlossenes Behältnis für SSW und Munition, demnach dürfte sich auch die Munition in der Waffe befinden, soweit die Waffe ordnungsgemäß gelagert wird.
    Ich persönlich würde die Munition aber einfach neben der Waffe lagern.

  • Meine Aussage zur Lagerung war in Bezug auf scharfe Waffen.

    Bei SSW weiß ich es leider nicht, aber führen sollte legal möglich sein. Kleinen Waffenschein gibt's bei uns keinen.