Kartuschen-Böllerkanone

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 5.927 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2018 um 18:01) ist von the_playstation.

  • Bevor man aber sich nun begeisternd zum Böller wendet, so ist zwar die Herstellung frei, aber zum Erwerb des nötigen Schwarzpulvers und dem Schießen bedarf es einer Erlaubnis nach dem SprengG § 27. Zudem muss jeder (einzelne) Böllerschuss behördlich angemeldet werden, was aber meistens kein Problem ist.

    Nach der letzten Affengesetzänderung muss nur noch das Böllern angezeigt werden, nicht mehr angemeldet (Polizei oder Ordnungsamt) das geht gegenüber früher formlos, per tel. ..., die jeweilige Behörde teilt das dann im Normalfall der Feuerwehr mit...

    Das sind  

    3 Zeilen 

    Signatur

  • In den 70ern haben wir gern in Jugoslawien Urlaub gemacht.

    Nachts hats da gewaltig gerummst.

    Kommentar von der Vermieterin: Die Jungs fischen mal wieder mit Dynamit

    Und, das Zeugs konnte man da echt überall kaufen.

    Soviel zum strengen Staat...