Diana Chaser Erfahrungen/Meinungsaustausch/Tips & Tricks

Es gibt 6.743 Antworten in diesem Thema, welches 1.094.582 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2024 um 12:04) ist von Radi38.

  • Was passiert denn bei dem theoretischen Fall, dass man dies so getan hat und auch mit seinem eigenen Chrony nachgemessen hat ... durch einen „dummen“ Zufall wird die Puste aber überprüft und auf dem nun geeichten Chrony der Behörde kommt plötzlich und unerwartet bspw. 8 Joule heraus - was ist dann

    Sinnvollerweise optimiert man nicht am obersten Ende
    sondern lässt etwas Luft. Das macht der Gesetzgeber
    übrigens auch ;)

    Zitat

    Wird die Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse von Amts wegen an einem Einzelstück durchgeführt, so gilt der Wert von 7,5 J als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E(tief)10 nicht über 8,0 J und die obere Toleranzgrenze für 90% der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95% nicht über 8,5 J liegt (E(tief)10 + k(tief)3, (tief)10 x s(tief)10 <= 8,5 J).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • „Sinnvollerweise optimiert man nicht am obersten Ende
    sondern lässt etwas Luft. Das macht der Gesetzgeber
    übrigens auch


    Ja, dass ist natürlich klar !
    Es wäre ja schon schön blöd bzw. dann auch „selber Schuld“, wenn man haarscharf an (und damit ganz schnell mal über) 7,5 Joule ran- bastelt ...

    Deiner Aussage nach DARF man aber / also „optimieren“ ???

    Verstehe ich Dich / das so richtig ?
    Worauf stützt Du das bitte ?
    Auf kein „wesentliches Teil“ ?

    Dürfte man dann also doch auch ein Export Ventil bzw. Export-Transfer-Port einbauen ?
    Sofern man natürlich UNTER den 7,5 Joule bleibt ... gerade hier bei der Chaser und dem anscheinend unterschiedlich verbautem Transfer-Port in der reinen Pistolen und der Rifle-Version ?

    OBWOHL (immer dabei geschrieben steht):

    Achtung! Der Erwerb eines Transfer Ports ist frei, der Einbau in einigen Ländern - z.B. Deutschland - nicht bzw. nur durch einen Büchsenmacher bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig. Bitte beachten Sie in jedem Fall die gesetzlichen Regelungen Ihres Landes.

    Danke +++

    Einmal editiert, zuletzt von Delphin (22. Januar 2020 um 17:19)

  • Worauf stützt Du das bitte ?

    Das kann man nicht auf einen einzelnen Satz reduzieren,
    man muss das Waffenrecht insgesamt verinnerlichen.
    Da spielen sehr viele Paragraphen ineinander.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sinnvollerweise optimiert man nicht am obersten Ende ...

    Wobei die heutigen Chronis doch schon erstaunlich genau sind. Ob ´ne Eichung da so viel Unterschied zeigt?
    Kann´s mir nicht vorstellen und deshalb gilt: Wer viel Fragt geht viel irre.
    Jungs, die Chaser ist ´ne Wohlfühl-Bastel-Puste für zu Hause. Wer damit in die Welt zieht muss eben etwas aufpassen. Der Rest bastelt fröhlich an der Grenze. Oder so ...

    "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." (A. Einstein)

  • PS:
    Wobei andere wieder einen Zusatz „drin haben“:

    Transferport für Deutschland
    Transferports sind in Deutschland frei verkäuflich und dürfen ohne Auflagen erworben werden. Jedoch ist der Einbau in die Druckluftwaffen verboten, da nach dem Einbau die zulässige maximale Geschossenergie von max. 7,5 Joule überschritten wird. Ausnahme: Unser Büchsenmacher baut diese Feder in die vorgesehene Druckluftwaffe ein und trägt diese dann in eine Waffenbesitzkarte (WBK) ein. Informationen erhalten Sie in Ihrem örtlichen Schützenverein.


    Worauf stellt das Gesetz aber nun GENAU ab ???

    Das ist im Grunde die entscheidende Frage !

    Entweder auf den generell verbotenen Einbau solcher sogenannten Export-Artikel ?
    ODER
    auf die nicht erlaubte / verbotene Erhöhung ÜBER 7,5 Joule ?

  • Man sollte seinem Chrony schon vertrauen...der wird nicht 0,5J Abweichung haben...Wenn man nicht gerade so ein Schrottding kauft.
    Die Toleranz ist bei der Leistungsmessung übrigens auch vorhanden. Nur sollte man eben nicht die Pistolenversion mit dem Langlauf verdrahten...oder die Pistolen gemachte Version.

    Also, die Waffe hat nen F, gibts auch so...und überschreitet keine 7,5J...Alles schick

  • Das kann man nicht auf einen einzelnen Satz reduzieren,man muss das Waffenrecht insgesamt verinnerlichen.
    Da spielen sehr viele Paragraphen ineinander.

    Sorry, bitte nicht böse sein, aber NEE !

    Man muss / sollte das aber schon direkt an ein oder mehreren Paragraphen festmachen können - also jetzt nicht Du persönlich, sondern so ist es eigentlich vom Gesetzgeber gedacht worden ...

    Bspw. kann man im StGb und BGB und auch in anderen Rechtsgebieten doch sonst recht genau die Paragraphen benennen, die zu einem Sachverhalt herangezogen werden !

  • Bspw. kann man im StGb und BGB und auch in anderen Rechtsgebieten doch sonst recht genau die Paragraphen benennen, die zu einem Sachverhalt herangezogen werden !

    Da geht´s auch um reale Sachen.
    Ich verstehe immer noch nicht, was ´n Luftgewehr in den Waffengesetzen überhaupt zu suchen hat.
    Tödlich ist so´n Ding mit Holzschaft doch nur als Keule und die sind nicht gelistet/aufgeführt.
    überhaupt, ich hab das Gefühl, wir sind hier total überreguliert. Deswegen bekommen die ja auch den BER und noch andere Baustellen nicht fertig und hier wird um´s halbe Jule diskutiert.

    "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." (A. Einstein)

  • „Nur sollte man eben nicht die Pistolenversion mit dem Langlauf verdrahten...oder die Pistolen gemachte Version.„


    Das hingegen würde ich in einem rechtlichen Sachverhalt sogar als unproblematisch -er betrachten !

    Denn woher soll ein Laie denn wissen (mal abgesehen davon, er liest nachweislich fleißig in Foren ;) ), dass er den langen Lauf nicht auf seine reine Pistolen-Version „schrauben“ darf ?

    Kann er ja nachträglich bei eGun etc. pp erworben haben ... oder von seinem ebenfalls begeisterten Schieß-Partner / Kollegen geschenkt bekommen haben ...

    Und ein großer Aufkleber ist da sicherlich NICHT drauf !

    4 Mal editiert, zuletzt von Delphin (22. Januar 2020 um 17:42)

  • Da geht´s auch um reale Sachen.Ich verstehe immer noch nicht, was ´n Luftgewehr in den Waffengesetzen überhaupt zu suchen hat.
    Tödlich ist so´n Ding mit Holzschaft doch nur als Keule und die sind nicht gelistet/aufgeführt.

    Ist bei einer Armbrust ja das „gleiche Spiel“, während bspw. Bögen „völlig frei“ sind (was auch okay und gut so ist).

  • PS:
    Aber „REAL“ finde ich die Frage / Angelegenheit schon !
    Denn die Folgen können auch ganz schnell und ganz schön „doll“ werden ...


    Darf ich oder darf ich nicht ... ?

    Oder darf man nur,
    wenn man nicht über X hinaus kommt ?

  • Worauf stellt das Gesetz aber nun GENAU ab

    Das ist im Grunde die entscheidende Frage !

    Entweder auf den generell verbotenen Einbau solcher sogenannten Export-Artikel ?
    ODER
    auf die nicht erlaubte / verbotene Erhöhung ÜBER 7,5 Joule ?

    Bezogen auf den obigen Verkaufstext:
    auf die zu hohe Energie.

    Sorry, bitte nicht böse sein, aber NEE !

    Man muss / sollte das aber schon direkt an ein oder mehreren Paragraphen festmachen können - also jetzt nicht Du persönlich, sondern so ist es eigentlich vom Gesetzgeber gedacht worden ...

    Bspw. kann man im StGb und BGB und auch in anderen Rechtsgebieten doch sonst recht genau die Paragraphen benennen, die zu einem Sachverhalt herangezogen werden !

    Das Waffenrecht ist handwerklich unglaublich schlecht
    gemacht, furchtbar verklausuliert, auf 5 Normen verteilt
    und mit mehr Referenzen versehen als das gesamte
    Bürgerliche Gesetzbuch. Es ist unglaublich schwer in
    diesem Wust eine Antwort auf eine etwas speziellere
    Frage zu finden. Anwälte betrachten Zahlungseingänge
    im Zusammenhang mit Waffenrecht als Schmerzensgeld
    und nicht als Einkommen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Schlußendlich passiert ja in der Regel folgendes:
    Waffe wird beschlagnahmt (oder sichergestellt, ....)
    Waffe wird vom Beschußamt überprüft.

    Hat Sie unter 7,5J gut
    Hat Sie über 7,5J schlecht.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Waffe wird vom Beschußamt überprüft.

    Nein!
    Wenn eine Beschlagnahme vorgenommen wurde wird
    die Waffe vom zuständigen Landeskriminalamt geprüft.

    Beschußämter haben mit Luftpumpen praktisch nichts
    zu tun! (Vergesst die Ausnahme).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • „Bezogen auf den obigen Verkaufstext:
    auf die zu hohe Energie.“


    Argh - JA, dort schon ... aber was will und meint denn das Gesetz ? Das ist ja der Casus Knaxus ;)


    „Das Waffenrecht ist handwerklich unglaublich schlecht
    gemacht, furchtbar verklausuliert, auf 5 Normen verteilt
    und mit mehr Referenzen versehen als das gesamte
    Bürgerliche Gesetzbuch. Es ist unglaublich schwer in
    diesem Wust eine Antwort auf eine etwas speziellere
    Frage zu finden. Anwälte betrachten Zahlungseingänge
    im Zusammenhang mit Waffenrecht als Schmerzensgeld
    und nicht als Einkommen.“


    Ich weiß ... da hast Du (leider) völlig recht !

    Dann weißt Du ja aber auch, dass es im „Problemfall“ leider genauso schnell schlimm werden kann, zumindest für den Beschuldigten ...

  • So einfach wie möglich:
    Nicht an wesentlichen Teilen arbeiten (verändernd),
    Energie nicht über den zulässigen Wert erhöhen,
    Staatsgrenzen meiden (Verbringungserlaubnis und
    ggfs. abweichende Regeln im anderen Staat).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn die einem was wollen, kommen die auch so oder so. Siehe etliche Beispiele, hier...oder die Legofraktion.
    Also, gucken, das alles im F-Bereich ist, wenn sie das einsammeln.

    Krass ist das Beispiel von Run-Rebel...da wird gleich noch Bargeld mit einkassiert. Und alles legale freie Waffen. Ist hier nicht anders.
    Also, worüber unterhält man sich hier jetzt?

  • Also ist ein Transfer-Sport / Ventil KEIN „wesentliches Teil“ ?

    Ich weiß, wir drehen uns im Kreis ;)


    Mittlerweile bin ich auch der Auffassung, dass einige / viele Gesetze absichtlich so unpräzise und schwammig formuliert und ausgearbeitet worden sind, um möglichst alles irgendwie - im Nachhinein - abdecken zu können !


    Ich persönlich lasse dann besser die Finger davon, da ich bisher mit der Chaser recht zufrieden bin, auch was den Power für den „Hausgebrauch“ als LP und LG anbelangt ...