Hausdurchsuchung wegen Exportfeder ?!?

Es gibt 2.406 Antworten in diesem Thema, welches 383.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2018 um 18:35) ist von Marechal.

  • Du hast es doch genau erfasst! Zeugen werden befragt, Spuren gesichert....das Haus wird durchsucht um die Bestätigung des Verdachts zu erhalten. In dem HD-Schreiben werden aber bestimmt die Zeugen nicht angeben, genauso wenig wie die anderen Spuren, sondern nur „ sie stehen unter Verdacht Diebstahl/Raub etc“.

    Deswegen sag ich doch, seid vorsichtig mit der Behauptung es sei hier rechtswidrig vorgegangen. Das WISST ihr doch gar nicht! Denn es liegt hier als schriftliche Grundlage „nur“ der HD vor.Die ganze Vorgeschichte befindet sich im Reich des Unbekannten und ist doch nur wilde Spekulation!

    Ich behaupte ich kann mir auch legal einen Lieferwagen leihen....da werde ich aber einiges auf meinem „schräg/nicht koscher“-Konto haben müssen, um eine Observation/HD zu buchen, dass aus einer legalen Geschäftsbeziehung der Verdacht eines illegalen Missbrauchs wird.

    Eure Thesen berufen sich ausschließlich auf den legalen Kauf der Feder. Das hinkt doch!!!!

  • Du hast es doch genau erfasst! Zeugen werden befragt, Spuren gesichert....das Haus wird durchsucht um die Bestätigung des Verdachts zu erhalten. In dem HD-Schreiben werden aber bestimmt die Zeugen nicht angeben, genauso wenig wie die anderen Spuren, sondern nur „ sie stehen unter Verdacht Diebstahl/Raub etc“.

    Richtig! NACH einer Straftat!


    Die ganze Vorgeschichte befindet sich im Reich des Unbekannten und ist doch nur wilde Spekulation!

    Eben NICHT!!!


    Zufälligerweise weiß ich recht genau (zu 100%), das in dem Fall des Exportventils mit HD KEINE Straftat stattfand!
    Das war eine rein spekulativ angeordnete HD!
    Frei nach dem Motto: Schau mer ma, dann sehn wir ja!

    Und genauso wird es sich wohl mit dem auf Seite 27 abgebildeten Durchsuchungsbefehl verhalten!

    Und nun?

  • Nein deine Sicht hinkt ... da wird ein Händler verdächtigt illegale Dinge getrieben zu haben und weils gerade so schön passt wird die Kundenliste abgearbeitet ohne dass man mehr über die Personen weiss oder in der Hand hat.

    Die haben eine Feder gekauft und geraten deshalb so mir nichts dir nichts unter Generalverdacht ...

  • Der eigentliche Irrsinn dahinter ist und bleibt das deutsche Waffengesetz.

    Wenn jemand in großen Mengen Wasserstoffperoxid kauft, dann besteht die Gefahr eines Sprengstoffanschlags, bei dem mehrere Menschen ums Leben kommen können. Da ist die Abwägung gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einigermaßen klar.

    Wenn jemand eine Exportfeder oder Lasermontage kauft, dann besteht die Gefahr der Herstellung von Gegenständen, die fast überall in der EU vollständig legal besessen werden dürfen und von denen objektiv keine irgendwie ernstzunehmende Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht, die aber trotzdem nach unserem Waffengesetz als Straftat behandelt werden. Wenn schon ein schlecht begründeter Verdacht auf so eine Art von Straftat für eine Hausdurchsuchung reicht, dann hat die Justiz den Maßstab verloren.

  • Wir reden glaub aneinander vorbei.... zeugen werden zur Feststellung einer Straftat hinzugezogen. Wenn schon festgestellt...dann ist man verurteilt. Die HD ist ein Mittel der Feststellungsverfahrens und bis zur Beednigung gilt die Unschuldsvermutung. Die HD ist KEINE Verurteilung sondern ein Ermittlungsverfahren. Zur Feststellung der Verhältnismäßigkeit gibt es hier keine Fakten! Da keiner weiß, wieso er und nicht ein anderer Federkäufer. Deine Aussage, dass dies aus dem blauen heraus geschah ist überhaupt nicht stichhaltig.

    Und ich glaube dir, dass in diesem Fall am Ende keine Straftat festgestellt wurde. Aber weißt du zu 100% welche Vorkomnisse/Indizien/Anlässe zur HD der Staatsanwaltschaft führten? Du weißt nur vom Kauf einer legalen Feder....mehr weißt du nicht, oder kennst du den Staatsanwalt?

  • Der eigentliche Irrsinn dahinter ist und bleibt das deutsche Waffengesetz.

    Wenn jemand in großen Mengen Wasserstoffperoxid kauft, dann besteht die Gefahr eines Sprengstoffanschlags, bei dem mehrere Menschen ums Leben kommen können. Da ist die Abwägung gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einigermaßen klar.

    Wenn jemand eine Exportfeder oder Lasermontage kauft, dann besteht die Gefahr der Herstellung von Gegenständen, die fast überall in der EU vollständig legal besessen werden dürfen und von denen objektiv keine irgendwie ernstzunehmende Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht, die aber trotzdem nach unserem Waffengesetz als Straftat behandelt werden. Wenn schon ein schlecht begründeter Verdacht auf so eine Art von Straftat für eine Hausdurchsuchung reicht, dann hat die Justiz den Maßstab verloren.

    Das liegt daran, dass eine Straftat eine Straftat bleibt. Ob das immer Sinn macht und verhältnismäßig ist...mag dahin gestellt werden ( denke es gibt mehr Körperverletzungen durch legalen Alkoholmissbrauch als bei Illegalem Cannabis-Konsum oder von mir aus auch Exportfeder-Einbau ;-)).

    Nur es steht nun mal im Gesetz und zwar schon lange...( also bevor die Grünen was zu sagen hatten....die fehlten mir hier noch in der Debatte *grins).
    Im Gegensatz zu anderen Ländern hat man als Bürger recht Gesetze durch Petitionen zur Änderung zu bringen. Macht das doch!!!! Ist auf jeden Fall konstruktiver, als pauschale Annahmen zu veröffentlichen und nur dagegen zu wettern. Bei maximaler Esakaltion und Verleitung immer zunehmender Extremen...führt eher sowas zu „dann verbieten wir das ganz.. nur noch wbk und softair/nerf“. Das wollt ihr nicht und ich auch nicht.

    Also...Frieden? :)

  • Die HD ist KEINE Verurteilung sondern ein Ermittlungsverfahren

    Ja, zu einer bereits geschehenen Straftat!

    Wir reden glaub aneinander vorbei..

    Denke ich mittlerweile auch!

    Und ich glaube dir, dass in diesem Fall am Ende keine Straftat festgestellt wurde

    Und zwar hier reden wir aneinander vorbei!
    Im Falle des besagten Ex-Ventils fand keinerlei Straftat der Heimgesuchten äh, Durchsuchten Person statt. Weder vor noch nach der HD!
    Er hat nur das Ventil gekauft und eingelagert. Nichts weiter. Auch keine weiteren Vergehen anderen Bereichen!

    Aber weißt du zu 100% welche Vorkomnisse/Indizien/Anlässe zur HD der Staatsanwaltschaft führten?

    In diesem Falle kann es nur am Händler gelegen haben. So wie es ManEater ja auch schon schrieb.

    Man könnte es sich so vorstellen:
    Ein Eisenwarenhändler der legal mit Messern handelt, wird des illegalen Handels mit Wurfsternen und Butterflys verdächtigt.
    Im Laufe der Ermittlungen werden die Kundendaten gesichert.
    Einige Kunden haben Einhandmesser mit Verriegelung gekauft. Legal, da ja nur das Führen verboten ist.
    Nun werden diese Kunden durchsucht, da sie ja Käufe im Graubereich getätigt haben!
    OHNE das sie irgendetwas verbrochen haben!

    Diese Situation haben wir genau jetzt mit dem Federn!

  • Das liegt daran, dass eine Straftat eine Straftat bleibt.

    Die aber erst einmal begangen werden muss, bevor sie verfolgt werden darf!
    Siehe Gefährder in DE. Die laufen frei rum bis was passiert!

    Böse Federbesitzer werden gefilzt!

  • Ach was ... alle gleich nach dem Kindergarten einsperren ... haben eh nur Unfug und illegales Zeug im Kopf ... für die Sicherheit muss man halt Opfer bringen ...

  • Lass uns doch mal Konstruktiv werden:

    Es sollte ein Gesetz geben, dass Exportfedern in Ausnahmen auch an deutsche Bürger verkauft werden dürfen, wenn er schriftlich den Erlaubnisschein besitzt, diese auf WBK-Pflichtig umbauen darf, oder als Lieferadresse einen angibt, der zum Einbau legitimiert ist.

    Bei allen anderen Verkäufen macht sich der Verkäufer, wie auch der Käufer strafbar.

    Somit könnte man besser zwischen „bösen“ und Verantwortungsvollen unterscheiden und spart Steuern durch Verringerung der Ermittlung von Straftaten, deren Ausgang NICHT zwingend die Feststellung einer Straftat ist.

    Wären wir damit EINMAL einer Meinung? :)

    P.S. für Gefährder gilt das gleiche... verhaften geht nur bei der Feststellung der Straftat. Bis dahin wäre ich aber dem Staate dankbar, wenn er mehr für die Ermittlung ausgeben würde. Nur...was macht einem zum Gefährder...nach eurer Argumentation verhalte sich der Staat so, als ob grundsätzlich jeder, der männlich, kinderlos ist und sich näher als 5m an einen Spielplatz wagt, schon ein Gefährder ist. Da sind wir uns hoffentlich auch einig, das dies wohl hahnebüchen ist und der Staat, da schon genauer hinschaut. Daher verzeiht mir meiner Annahme, dass der HD-Besuchte mindestens eine Auffälligkeit mehr als nur den Federkauf haben musste. Andernfalls Stände es schon in der Zeitung“Großrazzia bei allen LG-Besitzern, die legal eine Exportfeder erwarben“. Hab gegoogelt...nix gefunden.

  • Zeugen werden befragt, Spuren gesichert....das Haus wird durchsucht um die Bestätigung des Verdachts zu erhalten. In dem HD-Schreiben werden aber bestimmt die Zeugen nicht angeben, genauso wenig wie die anderen Spuren, sondern nur „ sie stehen unter Verdacht Diebstahl/Raub etc“.

    Alle Dinge die den Verdacht begründen müssen in dem Beschluß
    aufgeführt werden. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen...

    Der eigentliche Irrsinn dahinter ist und bleibt das deutsche Waffengesetz.

    Es gibt auch widerrechtliche Durchsuchungen wegen anderer Taten.
    Das geht so weit daß man bei OWIs wegen 15,- Euro Verwarngeld
    eine Durchsuchung beim Betroffenen veranlasst. Hier stimmt wesentlich
    mehr als das Waffengesetz nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es sollte ein Gesetz geben, dass Exportfedern in Ausnahmen auch an deutsche Bürger verkauft werden dürfen, wenn er schriftlich den Erlaubnisschein besitzt, diese auf WBK-Pflichtig umbauen darf, oder als Lieferadresse einen angibt, der zum Einbau legitimiert ist.

    Und was ist mit Fahrradfedern?

    Wie weit willst du den Irrsinn noch treiben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Fall wurde vom BVerfG beschieden, kann man
    ergoogeln.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Lass uns doch mal Konstruktiv werden:

    Gerne!

    Da Luftdruckgewehre die in DE vor 1970 hergestellt und in den Handel gebracht worden sind mehr als 7,5 Joule haben dürfen sehe ich KEINEN Grund, warum das nicht auch für neue LG´s gelten sollte!
    Dieser Schwachsinn, das ein 2012er Presslüfter mit 15 Joule in einen Klasse 0 Schrank soll, die HW35 mit 14 Joule aber in einer mit Kabelbinder verschlossenen Tasche draußen daneben stehen darf, gehört abgeschafft!

    Ich darf ein 13 Joule Diana 35 Bj. 1965 kaufen, besitzen und auf einen dafür zugelassenen Stand schießen.
    Warum sollten dann die Ersatzteile WBK pflichtig werden???

    Ps: Wir brauchen keine weiteren Verschärfungen im Waffenrecht / Gesetz, sondern eine klare Linie ohne sich widersprechende Regelungen.
    Es kann nicht sein, das A. 16 Joule erlaubt sind und B: 16 Joule verboten ohne WBK.
    Und es kann nicht angehen, das ein LG Schütze trotz Talent und Ausrüstung nicht an internationalen Wettkämpfen teilnehmen kann (er kann schon, aber nur mit 7,5 Joule, oder Einbau eines Ex-Ventils im Ausland) , nur weil er eine WBK für ein LG braucht (um in DE damit zu trainieren). Und dafür auch noch mit Sachkunde und allem Pipapo!

    Irre!

    Einmal editiert, zuletzt von Flitzpiepe (19. Juni 2018 um 10:26)

  • Ich kenne den Weg zur Einleitung einer Durchsuchung ni ht genau, aber solange keine Gefahr im Verzug ist, muss ein richterlicher Beschluss her. Diesen beantragt doch ein Staatsanwalt. Aber der wird nicht mit einer banalen Owi belästigt,

  • Totaler Bullshit! Und vollkommen unlogisch. Wie oft soll ich noch sagen, dass eine HD ein Ermittlungsverfahren und keine Verurteilung ist!!! Ein Ermittlungsverfahren dient dem Zweck der Beweisführung. Wie sollen also Beweise in einer HD aufgeführt sein? Bis dahin spricht man von Verdacht/Indiz und hier werden nur die aufgeführt, die so nicht mehr im nachgang verändert werden können, bsp der Kauf oder ein Videobeweis.

  • Doch, das kommt durchaus vor. Ist aber selten.
    Bei OWIs gehen eher Polizisten wegen angeblicher
    Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluß vor.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wir reden glaub aneinander vorbei.... zeugen werden zur Feststellung einer Straftat hinzugezogen. Wenn schon festgestellt...dann ist man verurteilt. Die HD ist ein Mittel der Feststellungsverfahrens und bis zur Beednigung gilt die Unschuldsvermutung. Die HD ist KEINE Verurteilung sondern ein Ermittlungsverfahren. Zur Feststellung der Verhältnismäßigkeit gibt es hier keine Fakten! Da keiner weiß, wieso er und nicht ein anderer Federkäufer. Deine Aussage, dass dies aus dem blauen heraus geschah ist überhaupt nicht stichhaltig.

    Und ich glaube dir, dass in diesem Fall am Ende keine Straftat festgestellt wurde. Aber weißt du zu 100% welche Vorkomnisse/Indizien/Anlässe zur HD der Staatsanwaltschaft führten? Du weißt nur vom Kauf einer legalen Feder....mehr weißt du nicht, oder kennst du den Staatsanwalt?

    Hallo Kiwi,
    wenn du den Faden hier von anfang an durchliest, wirst du merken, dass es wir hier nicht nur ein Fall diskitiert wird sondern unstreitig mehrere. Zuerst solche bei denen es um Exportventile für BigBore Hatsan ging. Da User nach der HD bei ihnen hier z.T. selber gepostet haben kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es außer dem bloßen Kauf des Exportventils keine weiteren Hinweise darauf gab, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat. Lediglich der Kauf des Exportventils war der "Verdacht einer Straftat". Weitere Hinweise die diesen Verdacht einer Straftat erhärtet hätten - wie du dich ausdrückst - gab es nicht! Das ist hier durch mehrere konkret diskutierte Fälle denke ich unzweifelhaft.

    Nun gab es zu Anfang dieses Themas einige User die aufgrund der mit dem Exportventil erzielbaren hohen Leistung bei den BigBore Hatsan von fast 200J eine "gefühlte" Grauzone gesehen haben. Meine Definition einer Grauzone ist dagegen eine andere, von Grauzone spreche ich, wenn im Gesetz unbestimmte Rechtbegriffe so oder so ausgelegt werden können oder wenn technisch etwas derart gereglt dass man es nicht eindeutig einer gesetzlichen Regelung zuordnen kann. Bei Exportventil und Exportfeder ist das m.E. aber nicht der Fall. Diese Teile sind eindeutig legal zu erwerben.

    Diese gefühlte Grauzone aufgrund der hohen Leistung, was ich sogar ein Stück nachvollziehen kann, hat aber spätestens mit den HDs ein Ende gefunden, die bei Leuten gemacht wurden die bloß eine Exportfeder für ein xy Luftgewehr gekauft haben.

    Was letztlich bleibt ist der starke Vermutung, dass tatsächlich einfach eine Kundendatei eines Händlers abgearbeitet wird und der bloße Kauf der Exportteile - ohne jeden weiteren konkreten Hinweis auf eine Straftat - zu einer HD führt. Und das ist Willkür weil der Verdacht einer Straftat nicht darin bestehen kann legale Teile zu kaufen, auch wenn diese missbräuchlich verwendet werden können.

  • Totaler Bullshit! Und vollkommen unlogisch. Wie oft soll ich noch sagen, dass eine HD ein Ermittlungsverfahren und keine Verurteilung ist!!! Ein Ermittlungsverfahren dient dem Zweck der Beweisführung. Wie sollen also Beweise in einer HD aufgeführt sein? Bis dahin spricht man von Verdacht/Indiz und hier werden nur die aufgeführt, die so nicht mehr im nachgang verändert werden können, bsp der Kauf oder ein Videobeweis.

    Es müssen alle Umstände die den Verdacht begründen in dem
    Beschluß stehen. Lesen!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.