Betrug durch einen M. N. aus Moers auf Egun und Auctronia

Es gibt 251 Antworten in diesem Thema, welches 127.634 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2018 um 16:15) ist von the_playstation.

  • Er lernt die ganze Zeit, dass er damit durch kommt! Wie hoch wird wohl die Strafe ausfallen? Bei der Kindheit. Aus seiner Perspektive macht er alles richtig!

    Bei der Anzahl an Anzeigen wundert es mich allerdings, dass die Polizei noch nicht die Computer konfisziert hat, er macht ja jeden Tag weiter... Von wegen Gefahr in Verzug!

    Ich sag ja- ohne Anwalt tut sich hier gar nix! Der macht auch das ganze Jahr 2018 so weiter. Der weiß dass er irgendwann mal verknackt wird. Aber bis dahin kann man ja weiter machen. Klappt doch. Warum sollte er jetzt damit aufhören? Also alles mitnehmen was man kriegen kann. Logisch. Ist aber auch kein Wunder bei den Opfern. Die Justiz scheint sich da an die Geduld anzupassen...

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich sag ja- ohne Anwalt tut sich hier gar nix! Der macht auch das ganze Jahr 2018 so weiter.

    Durch dauernde Wiederholung wird das auch nicht richtiger. Ich wiederhole mich auch gerne:

    Es gibt Strafanzeigen.

    Es wird ermittelt.

    Es ist in anderer Sache (!) des N. wohl bereits Verhandlungstermin beim Schöffengericht angesetzt.

    Geh doch einfach zum Termin als Zuschauer hin, Schiesser. Du kommst doch aus der Gegend. Berichte hier danach. Weiß jemand, wann die Verhandlung wo genau in welchem Raum stattfindet?

    Aber wenn jemand Geld in einen Advokaten investieren möchte, dann nur zu.

    5 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (28. Dezember 2017 um 19:32)

  • Steig du doch mal auf eine seiner Nummern ein. Er ist ja noch aktiv. Nur zu, dir kann ja nix passieren. Mach dir doch nen Spaß draus und fahr dem auch noch an die Karre. Lass dich einfach drauf ein und bleib so locker wie jetzt. ;)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Bist Du persönlich betroffen? Wenn ja, nimm Dir Deinen Anwalt und berichte bitte, was er für Dich tun konnte.

    Und nochmal. Bitte besuche die Schöffenverhandlung und berichte uns von dem Ergebnis.

    Dein Wunsch, den N. sofort auf Zuruf aus dem Verkehr zu ziehen, wird sich in unserem liberalen Rechtssystem nicht erfüllen. Da musst Du in andere Systeme wechseln.

  • Wie kommst du darauf, dass ich dem Typen meine Kontodaten mitgeteilt habe? Ich habe Geld an ihn überwiesen- das scheint wohl gereicht zu haben, um an meine Bankdaten zu kommen.

    Scheinbar haben deine Kontodaten gelangt. Ich kann mir nicht vorstellen das dein Konto das einzige Sparschwein des Typens ist. Normalerweise wird bei Beträgen unter 50,00 € nicht nachgeprüft ob es eine Einzugs Ermächtigung gibt. Obwohl es gab da etliche Berichte in den üblichen Medien das Banken sich das sparen.

    Die Kosten für die Betonschuhe übernehmen wir.

    Halt wir wollen doch nicht das der Typ nur mit einem Blubb davon kommt. Zum Gartenflintenschießen mitschleifen dort bekommt er ein T-Shirt mit einem fiesen Frosch drauf oder einen goldenen Cowboy.

  • @tumber
    Warum empfiehlst du so locker zu bleiben und möchtest mich stattdessen ins Gericht schicken? Was willst du eigentlich hier allen mitteilen? Und warum? Dich ficht es doch ebenso nicht an.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Wem empfehle ich, locker zu bleiben? Du behauptest beständig, dass nichts passiert. Und das ist ganz offensichtlich falsch.

    Wie ich bereits schrieb. Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Als Zuschauer kannst Du teilhaben und direkt erfahren, welche Strafe in welcher Höhe und aus welchem Grund genau ausgeurteil wird. Die Foristen hier wären Dir zudem für die Info sicher sehr dankbar.

  • Solange die Opfer sich nicht nicht weiter bemühen und andere keine weitere Gefahr sehen, ist hier hier eh Ende Gelände. Ich bin raus hier. Viel Spaß noch beim Vertrauen in die Justiz und das alles gut wird. :thumbsup:

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Bitte besuche die Gerichtsverhandlung und berichte. Das unsubstantiierte Herumunken hilft niemandem weiter.

  • Was tust du denn bitteschön? Hand in den Schoß legen und beten? Bloß keine Empörung? Auf keinen Fall einen Anwalt nehmen? Was ist deine Rolle hier in dem Thread? Andere auf die Schippe zu nehmen? Entschuldige dass mir es mir missfällt, wie all das läuft und ich doch nichts dagegen tun kann aber ich mich bemühe, dem Geschädigten Tips zu geben. Und was tust du? Welchen Nutzen haben deine Beiträge? Warme Hände, weil im Schoß gebettet?

    Du warst mir hier schon von Anfang an überaus suspekt, dies hier ist meine letzte Antwort an dich. Gehab dich wohl.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Vielleicht sollte man einfach mal einen realistischen Blick auf die Sache werfen ohne künstliche Erregung zu verbreiten.

    Wenn jemand als Geschädigter bestimmter (nicht aller!) Straftaten aktiv im Strafprozess werden will, dann als Nebenkläger - mit Anwalt, wenn man selbst keine strafprozessualen Kenntnisse hat. Ansonsten ist man als Geschädigter lediglich (passiver) Zeuge im Verfahren, mehr nicht. Darüber sollte man sich im Klaren sein. Deshalb würde ich als Betroffener die Polizei im Ermittlungsverfahren bereits mit möglichst umfassenden Informationen versorgen.

    Pauschal eine anwaltliche Vertretung im Rahmen der Anzeigeerstattung anzuraten, weil angeblich ohne Advokaten nichts passiert, ist meiner Meinung nach kein Tipp, sondern ausgesprochener Humbug, zumal mit dem Schöffengerichtsverfahren offensichtlich schon eine größere Sache gegen N. läuft - er also schon justizbekannt ist.

    11 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (28. Dezember 2017 um 21:01)

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Typ hier auch mitliest- ist ja immerhin das größte Forum zum Thema SSW und dafür scheint er sich ja zu interessieren. Deshalb werde ich mich hier auch nicht dazu äußern, was ich gegen ihn und seine Zugriffe auf mein Konto unternehme.

  • Wenn jemand als Geschädigter bestimmter (nicht aller!) Straftaten aktiv im Strafprozess werden will, dann als Nebenkläger - mit Anwalt, wenn man selbst keine strafprozessualen Kenntnisse hat. Ansonsten ist man als Geschädigter lediglich (passiver) Zeuge im Verfahren, mehr nicht. Darüber sollte man sich im Klaren sein. Deshalb würde ich als Betroffener die Polizei im Ermittlungsverfahren bereits mit möglichst umfassenden Informationen versorgen.

    Nicht vergessen das zu Vergessen durch den verständlichen Taten Drang man sich selber schnell Strafbar machen kann. Auch wenn man es in Tv Serien sieht eine Privat Person darf nicht so ermitteln wie diese Typen.
    Auch wenn du dich nicht Strafbar machst kann es sein das Du die Ermittlungen der Polizei torpedierst.
    Ein guter Anwalt kümmert sich nicht nur um die Dinge vor Gericht sondern erklärt einem was man selber machen darf und was man lassen soll.

  • Ach, komm. Da beauftrage ich besser gleich Dr. Lessing und Matula... ähm... Hornberg und Oswald... nein, Niedrig und Kuhnt... nee... ähm... DIE TROVATOS!!!

    Aber Vorsicht, sowohl der Anwalt als auch die Detektive wollen bezahlt werden. Häufig nehmen sie sogar Vorschuss.

  • Rechtschutzversicherung ist Anwaltsliebling

    Du hast einen Opfer-Rechtsschutzversicherungsvertragsbaustein, der das abdeckt?

    Soweit mir bekannt ist, besteht Versicherungsschutz für versicherte Personen, die Opfer von Verbrechen oder rechtswidriger Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen das Leben werden.

  • Ja, klar Strafrecht. Gibt es sowohl wohl für Täter als auch Opfer. Was der Opferbaustein meines Wissens nach gängigen AVB beinhaltet, habe ich oben dargelegt.

    Ich gehe davon aus, dass Du als Opfer in dieser Sache keinen Rechtsschutz hättest.

    Um welchen Versicherer handelt es sich denn?