Führen von Schreckschuss + Pfefferspray

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.810 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. September 2003 um 18:52) ist von elch.

  • Folgende interessante Frage:

    Angenommen man ist mit einer Schreckschusswaffe sowie mit einem Pfefferspray bewaffnet unterwegs und es kommt zu einer Notwehr Situation. Man setzt nun das Pfefferspray ein, weil es schneller Griffbereit war und den besseren Erfolg versprach....

    Nun werfen wir einen Blick auf die Gesetzgebung:

    Zitat

    Bei einem rechtswidrigem Angriff von Menschen darf OC Pepperspray, wenn es das Verteidigungsmittel ist, dem SIE am nächsten sind und von dem SIE sich den sofortigen Erfolg ihrer Verteidigung versprechen, angewendet werden. ( Urteil BGH AZ. VIZR 232/73 )

    Nun ja, die P22 Gas war wohl genauso nah, aber den sofortigen Erfolg meiner Verteidigung habe ich mir halt vom Pfefferspray erhofft da das ziehen der Waffe nicht mehr schnell genug möglich war. Die P22 habe ich dabei, falls eine Flucht möglich ist, und ich mir so "den Rücken freischießen" kann.

    Handle ich bei dieser Handlung legal oder wird mir aufgrund des vorhandenseins einer Schreckschusswaffe der Einsatz von OC Pepperspray untersagt?

    Was meint ihr?

    MFG

    Deadlock

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Du hättest dazuschreiben sollen, mit welchem Gas die P22 geladen ist.
    Wenn auch mit OC (gegen Hunde natürlich), dann ist es wohl egal.
    Wenn sie mit CS geladen war - eigentlich auch, denn in Stresssituationen kann man nicht von rational geleiteten Überlegungen ausgehen.
    Da wäre dann wohl die rein instinktive Entscheidung zu der nächst erfolgversprechenden Methode akzeptabel.
    Denke ich.
    Wie da Juristen entscheiden... :confused2:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Wie da Juristen entscheiden... :confused2:

    Genau das ist der Punkt und da hier meines Wissens niemand Rechtsanwalt ist, kann diese Frage auch niemand 100%tig beantworten. Deshalb solltest Du, Deadlock, Dich auf keinen Fall auf unsere Antworten verlassen. Nach meiner Auffassung des Gesetztes denke ich allerdings, daß Du das Pfefferspray auch benutzen darfst, wenn die P22 mit CS-Munition geladen ist, aber wie gesagt, das ist nur meine Interpretation, ich weiß es also nicht. Frag doch nen Anwalt, oder nen Bundestagsabgeordneten, der sich mit dem Waffenrecht auskennt, der ist sogar verpflichtet, auf einen Brief von Dir zu Antworten (jeder BT-Abgeordnete muß einem antworten), wie lange das allerdings dauert, sei mal dahingestellt.

    Gruß
    Wesker

  • @Wesker

    muss ich loswerden.
    Du hast es mit besseren gut gewählten Worten ausgedrückt.

    Aber ist es letztendlich wirklich jedem vergönnt, sich mit den Waffen seiner Wahl erlaubt, sich zu verteidigen?
    In Deutschland sicher nicht.

    Ich bin da eher 'Preacher' seiner Meinung - auch wenn ich seiner aggressiven Argumentation nicht folgen kann.
    Ich würde dafür stehen, daß jeder Hausherr eine Schußwaffe in seinem Heim für eigene Verteidigung bekommen darf - mit den üblichen Auflagen ohne Bedürfnisprüfung.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • das ist alles Quatsch,
    in einer Notwehrsituation ist Alles erlaubt, selbst eine Schlagbohrmaschiene.
    Der psychologische Wert sieht in einer Abschreckung durch Drohung das Sichtbild, ohhh das ist gefährlich, dabei ist jeder E-Herd gefährlich und andere Energiequellen auch, wenn sie nicht "vernünftig" genutzt werden.
    Selbst ein Gürtel kann zur Waffe werden.
    Klar sieht das toll aus, der Mann von der Security mit nem Colt im Holster, Abschreckung durch Sichtkontakt, auch wenn nur ne Wasserpistole geholstert wurde....

    demkt daran, immer Mensch bleiben
    FWR (Lifetime) 444

    Einmal editiert, zuletzt von nightforce (21. September 2003 um 03:39)

  • Zitat

    das ist alles Quatsch,


    OK, ich wurde noch nie wirklich bedroht.
    Und eigentlich hab ich auch nicht vor, bedroht zu werden.
    Selbst beim Gassigehen mit nem lieben hund hab ich meinen immer noch zähmen können.
    Ich hab also noch nie eine wirkliche Bedrohung erlebt.
    Bin ich deshalb berechtigt zu sagen, sowas gibt es nicht?
    Nee!

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Wesker
    ...oder nen Bundestagsabgeordneten, der sich mit dem Waffenrecht auskennt, ...

    Gruß
    Wesker

    Oh, sowas gibt´s ? :)) :crazy2:

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • :lol:..... wollte mich nur kurz edbrus meinung anschließen. eine waffe zur verteidigung des eigenen besitztums fände ich auch sinnvoll. auch ich fühle mich nicht bedroht, aber das bedeutet ja noch lange nicht, dass man deshalb nicht einige dinge gedanklich "durchspielen" darf. außschließen kann man nie etwas. allerdings werden wir eine liberalisierung des waffenrechts in d nicht erleben.

    jens (:)

  • Zitat

    Original von Wesker

    Genau das ist der Punkt und da hier meines Wissens niemand Rechtsanwalt ist, kann diese Frage auch niemand 100%tig beantworten.
    Gruß
    Wesker

    hi,
    kein anwalt wird dir diese frage 100%ig beantworten können.
    Da das Gesetz wie ihr alle schon bemerkt habt Auslegungssache ist, braucht es einen Präzedenzfall, gibt es diesen nicht muss er geschaffen werden. Vorher weiss niemand 100%ig ob es legal ist oder nicht. Erst wenn es genau diese Situation vor Gericht kommt und verhandelt wurde weiss man das genau.
    Aber dann spielen nocht viele andere Facktoren mit, aufgrund derer der Richter sein Urteil fällen wird.

    gruß
    elch

    Qui tacet, consentire videtur!