Schießbucheintrgäge für Wbk gelb und grün

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.868 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2017 um 11:52) ist von ulli s.

  • Dies ist ein freies Land. Also bleibt es jedem selbst überlassen, wofür er sein Geld ausgibt. Das haben Außenstehende nicht zu verurteilen. Plant man die Anschaffung einer großen Anzahl, so ist dafür in Deutschland das Bedürfnis als Sammler vorgesehen. Es ist ja nicht per se verboten. Das ist auch gut so.

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man sich als Schütze durchaus ein paar Gewehre gleichen Kalibers hinstellen kann und es auch üblich ist, eine weitere WBK auszugeben wenn eine voll ist. Das wurde ja ein paar Beiträge oben mehr oder weniger angezweifelt.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Wie stellen die sich das denn dann vor? Seit wann reicht Training mit KK nicht mehr?Bei mir im Verein gibt es nur ein paar KK - Waffen als Vereinsgewehre zum trainieren.

    so wie ich es schrieb.
    Welches Bedürnis kannst du nachweisen wenn du nur KK schiesst?
    Doch sicher nicht das einer HA GK Büchse oder GK Sportpistole.

    Dann habt Ihr in eurem Verein mit "nur" KK Waffen schlechte Karten für Grün.
    Ausser, einer von euch hat KK Sportpistole oder KK HA die kommen eh auf grün, das ist dann wieder was anderes.
    Somit hat man Bedürfnis aber auch nur auf KK.

    Die Frage wäre also hier welche Vereinswaffen Ihr habt, HA oder nur Repetierer.

    Früher war das lockerer da hat 1 Jahr KK gereicht und man hat auch die Grüne beführwortet bekommen, die Zeiten sind leider vorbei.

    Einmal editiert, zuletzt von empa (16. Oktober 2017 um 19:00)

  • Früher war das lockerer da hat 1 Jahr KK gereicht und man hat auch die Grüne beführwortet bekommen, die Zeiten sind leider vorbei.

    So scheint mir auch. Wie schon gesagt, was das Bedürfnis betrifft, so bekommt man wohl nur noch das Eingetragen, was man trainiert hat. Diese neue Regelung bezieht sich auf ein Urteil, auf das sich die SB beziehen. Sicherlich wird man klagen können, aber...
    Wenn der Verein nur KK-Waffen hat, aber eine für GK zugelassene Anlage, so wird man sicherlich Mitglieder finden, die ihre Waffe mal für ein Training überlassen können. Anders geht das wohl nicht mehr.

  • ist bei uns auch so.
    Da stell ich zum Training GK Pistole oder HA zur verfügung und fertig.
    Allerdings auch nicht jedem.
    Sind schon die tollsten Chaoten gekommen.

  • Allerdings auch nicht jedem.
    Sind schon die tollsten Chaoten gekommen.

    Logisch, denn das setzt auch ein gewisses Vertrauen voraus. An völlig Unbekannte geht das schon mal gar nicht. Entweder der/diejenige ist ordentliches Mitglied im Verein oder mir persönlich bekannt. Dann geht vieles.

  • In der Verwaltungsvorschrift steht explizit drin, dass der beantragte Waffentyp nicht identisch sein muss mit demjenigen im Trainingsnachweis. Nur erlaubnispflichtig wird verlangt. :?:
    Nur wenn der Schütze "ausreichend" mit Gerät versorgt ist kann der Eintrag verweigert werden steht da. Im Urteil weiter oben wurde die Grenze bei 141 Stück gezogen.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • In der Verwaltungsvorschrift steht explizit drin, dass der beantragte Waffentyp nicht identisch sein muss mit demjenigen im Trainingsnachweis. Nur erlaubnispflichtig wird verlangt

    Erstens ist die Verwaltungsvorschrift kein Gesetz, Zweitens ist die noch aktuelle Version schon alt und die neue in Vorbereitung und Drittens gibt es Urteile, die anders entschieden haben. Wohl kein Höchstrichterliches, aber - nach meinen Infos - sind die SB'n angewiesen worden, nach diesem Urteil zu handeln.
    Man darf denn gerne dagegen klagen.

  • Viertens steht im Gesetz erst recht nicht drin, dass ein Bedürfnis nur mit Trainingsnachweisen für genau dieselbe Waffe anerkannt wird. Fünftens erklärt die Verwaltungsvorschrift den Beamten, wie sie das Gesetz anzuwenden haben.

    Deshalb würde eine Behörde ja sowohl gegen das Gesetz als auch gegen die Intention des Gesetzgebers handeln, wenn mit 18 Nachweisen mit .22 kein .357 eingetragen würde.

    Von daher finde ich das halt schwer vorstellbar.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Hab oben nochmal gelesen, als die Diskussion losging wurde auch geschrieben, dass der Verband das Bedürfnis verweigert.

    Vorgesehen ist eigentlich, dass der Verband das Bedürfnis bestätigt und die Behörde es anerkennt, wenn alles i.O. ist. Im allgemeinen vollzieht das Amt geltendes Recht, da gibt es nicht so viel Spielraum für Behördenwillkür.

    Man müsste in den betreffenden Fällen mal nachschauen, ob's Amt oder der Verband Probleme machte. Mag sein, dass bestimmte Landesverbände eigene Regeln für Bedürfnisse haben.

    Wegen dem stetigen Mitgliederschwund des DSB fände ich es unklug den Schießsport auch noch intern abzuwürgen. Gibt genug Gutmenschen da draußen, die die Propaganda vom geistesgestörten mordlustigen Sportschützen glauben.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Leider gibt es auch Verbände bei denen man das Gefühl hat, dass sie "vorauseilenden Gehorsam" üben. Vielleicht können oder wollen die es sich auch einfach nicht leisten, es sich mit der Waffenbehörde zu verscherzen.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • und genau dieser DSB verlangt in seinen Bedürfnis-Richtlinien 12/18x Training mit "einer Waffe der beantragten Art". Also nix mit 12x KK-Gewehr schießen und nen .357 beantragen.
    Und ja, das darf er verlangen. Und nein, ich finde das nicht gut.

    Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann.
    Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.

  • edit: An alle die hier den DSB als übertrieben kleinlich darstellen, wenn er nicht jedes Training mit erlaubnispflichtigen Waffen für ein Bedürfnis für eine GK-Kurzwaffe anerkennt:

    Mal vielleicht etwas überspitzt gefragt: Bestätigt der BDS oder der BDMP eigentlich ein Bedürfnis für einen .357er Revolver, wenn jemand ausschließlich Trainingsnachweise mit 16J FT-Luftgewehr vorlegt?
    Ist ja schließlich auch WBK-pflichtig.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

    Einmal editiert, zuletzt von SchussHexer (21. Oktober 2017 um 23:55) aus folgendem Grund: Zur besseren Klarstellung.

  • Reicht immerhin für Gelb, wenn der Verein Field Target im BDS schießt.
    Aber weit von einer KW entfernt. Beantragt man ein 16j Gewehr und kauft eine 308, ist das am Bedürfnis (Erstantrag) vorbei. Zumindest wenn der Verein diese Disziplin nicht anbieten.

    In der Regel muss man "nur" mit Erwerbscheinpflichtigen Waffen geschossen haben. Wenn es als Leihwaffen nur 22lfb gibt, der Verein aber auch GK Disziplinen schießt, dürfte dem Bedürfnis für einen GK Revolver nichts im Weg stehen.

    Die "für ein Jahr mind. jeden Monat 1x oder 18x Schießen Regel" gilt denke ich immer. Egal welcher Verband.

    Was die Schießbucheinträge angeht habe ich schon Unterschiedliches gesehen. Einige haben nur die Stempel der jeweiligen Abtweilung (GK LW bzw. GK KW) im Buch, andere immer den Waffentyp plus das jeweilige Kaliber.
    Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt scheinbar, hängt wohl auch vom Verband oder Sachbearbeiter ab. Ich hatte nicht immer das Kaliber genannt und wurde auf der Behörde gebeten das besser immer einzutragen.

    Einmal editiert, zuletzt von keinnamefrei (21. Oktober 2017 um 19:55)

  • und genau dieser DSB verlangt in seinen Bedürfnis-Richtlinien 12/18x Training mit "einer Waffe der beantragten Art". Also nix mit 12x KK-Gewehr schießen und nen .357 beantragen.
    Und ja, das darf er verlangen. Und nein, ich finde das nicht gut.

    Haste mal nen Link dazu? Ich finde auf der DSB Seite nur Richtlinien zur Sachkunde und Standaufsicht usw.

    Die Seite ist so voll mit Informationen, dass ich mich da schnell mal verlaufe :)

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Also - obwohl wir ja DSB - Verein sind - das Bedürfnis bestätigt ja nicht der DSB, sondern der Landesverband, in unserem Fall der Brandenburgische Schützenbund. Und bisher gab es da nie Probleme, solange 12 / 18 mal mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wurde. Da unser eigener Stand ein KK - Stand ist, ist eher die Regel, das für das Bedürfnis hauptsächlich KK geschossen und eingetragen wird. Und mit den Einträgen haben wir vom Revolver in .357 bis zum Großkaliber - Halbautomaten für alles was die Sportordnung hergibt Voreinträge bekommen. Und ehrlich, das Thema ist doch eher akademischer Natur, oder ?
    Wenn ich mit einem 16 Joule Luftgewehr schieße, halte ich mich ja zwingend auf genehmigten Schießstätten auf. Und es sollte Absolut kein Problem sein, bei diesen Terminen jeweils einen Schuß in .22 lfb oder was auch immer bei einem Schützenkameraden zu "schnorren" und sich den Stempel dafür geben zu lassen. Konstruiert keine Probleme, wo keine sind ;)