Und nach 6 Monaten ist auch noch die Beweißlast Umkehr in Kraft
Da mußt du beweisen das der Fehler schon von Anfang an da war
Dann viel Spaß denn das funktioniert nur über ein Gutachten eines Sachverständigen
Auch das klingt bei der EU anders:
"Die gesetzliche Gewährleistung erstreckt sich auf alle Mängel, bei denen vermutet wird, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden, und die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zutage treten. Entscheidend ist hierbei jedoch der Zeitraum von einem Jahr nach dem Kauf:
- Bei allen Fehlern, die innerhalb von einem Jahr offenbar werden, wird davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden."
Quelle wie oben
Aber ist ja eh erledigt...