Was machen? Betrugsfall?

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 9.272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. April 2017 um 13:49) ist von EgonM.

  • Also was die Bilder angeht...wenn man weiß wo man hingucken muss...sieht man schon die Fehlstellen.
    Der Begriff technisch Einwandfrei ist mal eindeutig.
    Funktioniert das Ding?...dann O.K.
    "Kaum Gebrauchsspuren" , ja stimmt auch!
    Wenn man von Gebrauchsspuren spricht, ist da zweifelsfrei ein Gebrauchsgegenstand
    gemeint. Kein Vitrinenstück!
    Also nur wegen kleiner optischer Mängel an einem 40 Jahre alten Gebrauchsgegenstand
    vor Gericht zu ziehen, könnte auch bös' in die Hose gehen.

    Was den Mondpreis angeht, nun ja, es wurde geboten - nicht verlangt, auch ein Unterschied.

  • Das würde ich so stehen lassen,..... ABER NUR, wenn im Angebot NICHT Topzustand stehen würde. Unter Topzustand versteht wohl jeder dass der angebotene Artikel allerhöchsten mit minimalen Gebrauchsspuren belastet ist. Wenn an der Griffschale ein Stück Material ausgebrochen ist, ist das schon (m.M.) ein erheblicher Mangel. Und der hätte schon erwähnt
    werden müssen!

  • Ob Vitrinen Stück oder nicht spielt doch überhaupt keine Rolle, ebenso wenig wie das Alter.

    Die vorhandenen Mängel, wie verhunztes Gewinde und ausgebrochene Griffschale sind zweifelsfrei keine Gebrauchsspuren, welche im Auktionstext vom Verkäufer als Mängel angegeben werden müssen, hat er aber nicht!

    Optischer Mangel oder funktioneller Mangel, egal, der Verkäufer hat die Mängel verschwiegen. Der Käufer hat somit Anspruch auf Nachbesserung und wenn es auch nur ein Nachlass im Kaufpreis ist.

  • @MC Stimmt...ist mir entgangen <X ...

    Also die Dinger gehen ja bis über 500 Euro weg, von daher...hmm. Halt abgenutzt, evtl. neu brünieren

    Neu kann man solche Sachen nicht mehr "Originaltreu" brünieren. Ist halt kein Stahl.

    So. Der Anwalt von der Versicherung hat grad angerufen. Hab ihm alles erzählt.
    Der meint, ich kann ohne weiteres gegen den Verkäufer zuvilrechtlich wegen der arglistige Täuschung vorgehen und ihn zum Kaufabbruch zwingen. Der Betrag stimmt auch. Montag muß ich nur noch mit der Versicherung ein Paar nuancen klären.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.


  • So. Der Anwalt von der Versicherung hat grad angerufen. Hab ihm alles erzählt.
    Der meint, ich kann ohne weiteres gegen den Verkäufer zuvilrechtlich wegen der arglistige Täuschung vorgehen und ihn zum Kaufabbruch zwingen. Der Betrag stimmt auch. Montag muß ich nur noch mit der Versicherung ein Paar nuancen klären.

    :thumbup:

    Zusätzlich zum Zivilrecht kannst auch noch Anzeige wegen Warenbetrug machen, sprich aber vorher mit deinem Anwalt.

  • :thumbup:
    Zusätzlich zum Zivilrecht kannst auch noch Anzeige wegen Warenbetrug machen, sprich aber vorher mit deinem Anwalt.

    Ne! Habe schon gefragt. Geht nicht. Die Polizei macht in dem Fall nicht mit. Reine Zivilsache.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • So. Der Anwalt von der Versicherung hat grad angerufen. Hab ihm alles erzählt.

    Oder hast Du Deine Sicht der Dinge erzählt?
    Nicht falsch verstehen, ist nicht böse gemeint, aber wirklich beurteilen
    kann auch der Anwalt erst dann wenn er alle "Beweise" vorliegen hat.

    Der meint, ich kann ohne weiteres gegen den Verkäufer zuvilrechtlich wegen der arglistige Täuschung vorgehen

    Hat er auch schon etwas zu den Erfolgsaussichten gesagt?

  • Neu kann man solche Sachen nicht mehr "Originaltreu" brünieren. Ist halt kein Stahl.
    So. Der Anwalt von der Versicherung hat grad angerufen. Hab ihm alles erzählt.
    Der meint, ich kann ohne weiteres gegen den Verkäufer zuvilrechtlich wegen der arglistige Täuschung vorgehen und ihn zum Kaufabbruch zwingen. Der Betrag stimmt auch. Montag muß ich nur noch mit der Versicherung ein Paar nuancen klären.

    Gut so :thumbup: ...Halt uns auf dem Laufenden, evtl. hilft es auch dem einen oder anderen.

  • Sorry aber wenn man einen 40j alten Revolver kauft, dann sind Abnutzungen sehr warscheinlich.
    Wenn ich ein 2500j altes Schwert begutachten muß, erwarte ich kein nagelneues aus einer CNC-Fräse.

    Holzgriff defekt stimmt auch nicht. Es ist ein kleines Stück abgebrochen. Das reduziert die Funktion in keinster Weise.
    Ich denke Du übertreibst jetzt etwas. Genauso wie der Verkäufer untertreibt. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen.

    Aber sei mir nicht böse. Du hast etwas recht unrealistisches erwartet. Einen nahezu neuwertigen 40j alten Revolver.

    Auch wenn mich die Kaschierung der optischen Makel des Verkäufers etwas ärgern. Wirklich schlimm finde ich Sie nicht. Meine LGR, die ich wieder restauriert habe, sah wesentlich schlimmer aus.

    Ich glaube nicht, daß sich ein Rechtsstreit lohnt. Da "wenig / kaum Gebrauchsspuren" halt leider nicht "keine Gebrauchsspuren" bedeutet. Der Nachweis (z.B. durch ein Gutachter) ist teuer.

    Auch wenn es weh tut. Sehe es als Lehrgeld.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Yup. Und die Frage, die sich auch der Richter stellen muß, ist, ob die Gebrauchsspuren gering, kaum, viel, ... sind (für einen Revolver dieses Alters)? Da wird man eventuell Sachversändige fordern, ...

    Das ganze wird dann teuer. Ob sich das lohnt, wage ich zu bezweifeln. Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. An stelle des Fragestellers würde ich einen Vergleich anstreben. Z.B. eine Kaufpreisreduktion / Ermäßigung. Und wenn es nur 50-100 Euro sind.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die Bilder haben 640x480 Pixel. Das darauf alles chic aussieht ist völlig klar.
    Man kann bei der Auflösung ja auch nichts richtig erkennen.
    Ich hätte allein schon aus dem Grund um Bilder mit höherer Auflösung gebeten.
    Wer solche Bilder bei einem Verkauf einstellt hat, meiner Meinung nach, etwas
    zu verbergen.

  • Es geht hier nicht um das Alter, sondern um Täuschung.

    Das Alter wurde ja angegeben.

    Die Beschreibung ist etwas großspurig, o.k.
    Aber die Beweislast anhand der Fotos gegenüber einer Privatperson,
    die immer vorschieben kann Laie zu sein, es sein vorsätzliche Täuschung...
    ...das ist echt dünnes Eis.

    Klar kann man klagen, die Versicherung spielt erst einmal mit, alles gut.
    Bloß die Beweise müssen nicht mich oder play oder sonst wen überzeugen,
    sondern es muss vor Gericht zweifelsfrei belegt werden!
    Klappt das aber nicht, kann man sogar das Pech haben und die Versicherung
    kündigt anschließend den Vertrag.

    Klug wäre das "Kriegsgeheul" hier mal etwas herunter zu fahren.
    Da war schon mancher sehr Siegesgewiss, stellte dann aber auch fest:
    "Auf hoher See und vor Gericht - bist Du in Gotteshand"

  • Sorry aber wenn man einen 40j alten Revolver kauft, dann sind Abnutzungen sehr warscheinlich.

    Sorry, aber ich habe auch Beschußjahr 77 in der Sammlung, gebraucht, geschoßen und getragen, ordentlich vom Verkäufer beschrieben, von mir gekauft und sieht vieeeel besser aus und ohne Mängel. Und nicht nur eins übrigens, sondern 4! Und der Fünfter ist nur 1x vom Amt im Jahre 78 beschoßen worden. Das geht auch.
    Es geht hier nicht um Alter!

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Yup. Und die Frage, die sich auch der Richter stellen muß, ist, ob die Gebrauchsspuren gering, kaum, viel, ... sind (für einen Revolver dieses Alters)? Da wird man eventuell Sachversändige fordern, ...

    Das ganze wird dann teuer. Ob sich das lohnt, wage ich zu bezweifeln. Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. An stelle des Fragestellers würde ich einen Vergleich anstreben. Z.B. eine Kaufpreisreduktion / Ermäßigung. Und wenn es nur 50-100 Euro sind.

    Gruß Play.

    Genau darauf wird es wohl auch bei Gericht hinauslaufen. Der Fall ist grenzwertig -- eine arglistige Täuschung ist fraglich, weil man dazu dem Verkäufer nachweisen müsste, dass er bewusst den Zustand des Revolvers beschönigt hat, um auf Käuferseite einen Kaufentschluss zu wecken. Hätte er das Ding vor diesem Hintergrund als "praktisch wie aus der Verpackung" und makellos angepriesen, wäre dies unproblematisch zu bejahen, aber hier hat der VK ja auf Gebrauchsspuren hingewiesen (zugegeben verklausuliert) und Bilder online gestellt (zugegeben evtl. leicht manipuliert). Bleibt unterm Strich dennoch, dass auch das Alter des Stücks angegeben war (40 Jahre!), und vor diesem Hintergrund einem Richter plausibel zu machen, dass man als Käufer legitimerweise einen neuwertigen, besseren Revolver erwarten konnte..... schwierig.

    Aus den gleichen Erwägungen dürfte ein Eigenschaftsirrtum nach BGB 119 schwierig zu bejahen sein.

    Und Mängelgewährleistung ist ebenfalls problematisch, weil zunächst mal der (private?) VK die GL zulässigerweise ausschließen konnte. Das darf er nur nicht bzgl. Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat oder für Eigenschaften der Sache, die er garantiert hat (BGB 444). Bei Arglist hat man das gleiche Problem wie oben; bzgl. einer Beschaffenheitsgarantie ist schon unklar, WAS genau denn garantiert worden sein soll ("Topzustand, kaum Gebrauchsspuren" ist per se zu unspezifisch; wenn überhaupt, dann Vergleich mit anderen vergleichbaren Sachen, also anderen 40 Jahre alten Revolvern, die halt idR IMMER nicht mit neuwertigen zu vergleichen sein werden).

    Am erfolgversprechendsten dürfte es noch sein, zu versuchen, dem VK böswillige Manipulationen an den eingestellten Bildern zu beweisen. Dazu braucht es einen gerichtlich bestellten Sachverständigen; der Richter wird das alleine nicht beurteilen können. Und selbst wenn es bewiesen ist, muss man von bösem Willen des VK ausgehen können bzw. muss dieser bewiesen werden. Vielleicht hatte der VK ja wirklich nur eine sch*** Kamera zur Hand und kann plausibel darlegen, dass er die Bilder gerade aussagekräftiger machen wollte....?

    Da sind zu viele Variablen im Spiel, um von einem Erfolg vor Gericht auszugehen, Maximal 50:50, würde ich sagen.

  • Der Fehler war halt so viel Kohle auszugeben. Für 380€ kann man quasi 2x bis 3x neue kaufen.

    Leider bieten viele Verkäufer bei Egun Dinge mit recht kleinen Bildern 800x640 und drunter an.
    Oft ist es dann reine Glückssache, da genügen Zustandsinformationen rauszukitzeln.
    Flugrost oft nicht zu sehen oder vermeintlicher Flugrost auf den Bildern ist nur ein Farbrauschen der Kamera.

    Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Wobei ich halt bei einer 40 Jahre alten SSW auch nicht annehmen würde, daß die 40 Jahre nur in der Vitrine gelegen hat. Der Zustand war erwartungsmässig und wahrscheinlich.

    Da ein Streit sehr wahrscheinlich nichts bringen wird, würde ich Kraft und Zeit eher in eine Aufarbeitung der Waffe stecken. Das wird weniger streßig und günstiger.

    Edit:
    Wenn man ein Vitrinenmodel bekommt, mit dem nur 1x geschossen wurde, hat man halt super Glück gehabt.
    Beide Enden der Skala gibt es.

    Ich hatte ja auch einmal Pech mit einem meiner LGs. Ich habe es repariert und es ist jetzt wieder neuwertig. :)

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • auf den Bildern von Egun macht die Waffe ja noch einen ganz guten Eindruck.
    Ich würde auch versuchen die Waffe wieder aufzuarbeiten, mittlerweile sind die Erma-Revolver ja schon fast eine Kapitalanlage.
    Und 380€ ist durchaus im Rahmen was für eine Erma bezahlt wird, fast neuwertige wechseln für enorm viel mehr den Besitzer.

    Jezt kommt aber das ABER!

    Geh in Schützenverein, reiss dein Jahr dort runter Kauf dir einen Waffenschrank für das Geld was die Erma-Möre gekostet hat und in einem Jahr für 200€ eine gute gebrauchte .22er Pistole.
    Dann denkst du über den Schrägschuss-Müll nicht mehr nach.

    Einmal editiert, zuletzt von urgel (31. März 2017 um 21:57)