29 illegale Waffen wurden abgegeben
Keine große Resonanz auf Sammelaktion
Von unserem Redakteur
Arno Schupp
Delmenhorst/Oldenburg-Land. Während die Sammelaktion für verbotene Waffen in Bremen für Furore sorgte, ist die Resonanz darauf in Delmenhorst und im Landkreis eher gering. 1182 illegale Waffen wurden in der Hansestadt bis zum 1. September abgegeben, davon 412 an Schulen. In Delmenhorst fanden dagegen nur 29 illegale Waffen den Weg zur Polizei, im Landkreis Oldenburg sogar nur fünf.
„Aus polizeilicher Sicht sind diese Waffen kein akutes Problem“, erklärt Polizeisprecherin Susanne Mittag die Zahlen. Das neue Waffenrecht hat den Kreis der verbotenen Gegenstände, zu dem bisher Totschläger, Stahlruten, Schlagringe, Nunchakus, Präzisionsschleudern und bestimmte Messertypen gehörten, jetzt um Faustmesser, Wurfsterne, Butterfly-Messer sowie sämtliche Spring- und Fallmesser mit Klingenaustritt nach vorne ergänzt. Zudem wurde der so genannte kleine Waffenschein eingeführt, der Voraussetzung ist, um eine Gaspistole oder eine besonders bei Jugendlichen beliebte Gotscha-Pistole mit sich zu führen.
Obwohl das Gesetz bereits im April in Kraft trat, wurde eine Übergangsphase bis zum 1. September eingeräumt, um verbotene Gegenstände abzugeben und den Besitz von Gaspistolen zu legalisieren.
46 kleine Waffenscheine wurden bisher in Delmenhorst ausgestellt, 25 weitere sind beantragt. „Es kommen jedoch täglich neue Anträge hinzu“, sagt Michael Iversen, im Ordnungsamt zuständig für waffenrechtliche Angelegenheiten. 50 Euro berechnet das Amt für die Ausstellung des Scheines, auf dem bis zu drei Waffen eingetragen werden können.
Doch was veranlasst einen Menschen dazu, mit einer Gaspistole herumzulaufen? Der Antrag zum kleinen Waffenschein lässt bei der Beantwortung dieser Frage nur wenig Spielraum. „Die einzige Begründung, die wir gelten lassen können, ist der Selbstschutz“, sagt Iversen. Etwa 80 Prozent der Antragsteller, die sich auf dieses Recht berufen, sind männlich. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten auch schon: „Es sind alle Altergruppen und auch alle Berufsgruppen vertreten.“
Wer ohne kleinen Waffenschein mit einer Gaspistole erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. „Die Waffe wird eingezogen und nicht wieder herausgegeben“, sagt Susanne Mittag. Eine deutlich schärfere Strafe hat zu erwarten, wer mit einem verbotenen Gegenstand erwischt wird. Dies gilt übrigens auch in den eigenen vier Wänden.
Auf die Delmenhorster Kriminalstatistik des Jahres 2003 wird sich die Änderung des Waffenrechts nicht auswirken, ist sich Susanne Mittag sicher. Dazu sei der Anteil der Straftaten, bei denen illegale Waffen eingesetzt wurden, viel zu gering. Zumeist werde nur mit körperlicher Gewalt gedroht, insbesondere bei den so genannten „Abzockereien“ unter Jugendlichen. Insofern habe die Polizei auch nicht damit gerechnet, dass ähnlich viele Waffen wie in Bremen abgegeben werden. Dennoch sei die Gesetzesänderung ein Schritt in die richtige Richtung sei.
Neben den derzeit 46 registrierten Gaspistolen befinden sich in Delmenhorst gut 5000 scharfe Waffen in Händen von etwa 2000 Besitzern eines Waffenscheines. Knapp die Hälfte von ihnen gehört dem Kreis der Sportschützen oder Jäger an. Bei dem Rest handelt es sich größtenteils um Erben von Waffen oder um so genannte Altbesitzer von Waffen, für die vor 1973 kein Waffenschein nötig war.
Diese Waffen müssen seit dem 1. September in einem genormten Sicherheitshbehälter aufbewahrt werden.