Neues Waffenrecht - Artikel

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 2.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. September 2003 um 11:29) ist von ViperM.

  • 29 illegale Waffen wurden abgegeben

    Keine große Resonanz auf Sammelaktion

    Von unserem Redakteur
    Arno Schupp

    Delmenhorst/Oldenburg-Land. Während die Sammelaktion für verbotene Waffen in Bremen für Furore sorgte, ist die Resonanz darauf in Delmenhorst und im Landkreis eher gering. 1182 illegale Waffen wurden in der Hansestadt bis zum 1. September abgegeben, davon 412 an Schulen. In Delmenhorst fanden dagegen nur 29 illegale Waffen den Weg zur Polizei, im Landkreis Oldenburg sogar nur fünf.
    „Aus polizeilicher Sicht sind diese Waffen kein akutes Problem“, erklärt Polizeisprecherin Susanne Mittag die Zahlen. Das neue Waffenrecht hat den Kreis der verbotenen Gegenstände, zu dem bisher Totschläger, Stahlruten, Schlagringe, Nunchakus, Präzisionsschleudern und bestimmte Messertypen gehörten, jetzt um Faustmesser, Wurfsterne, Butterfly-Messer sowie sämtliche Spring- und Fallmesser mit Klingenaustritt nach vorne ergänzt. Zudem wurde der so genannte kleine Waffenschein eingeführt, der Voraussetzung ist, um eine Gaspistole oder eine besonders bei Jugendlichen beliebte Gotscha-Pistole mit sich zu führen.
    Obwohl das Gesetz bereits im April in Kraft trat, wurde eine Übergangsphase bis zum 1. September eingeräumt, um verbotene Gegenstände abzugeben und den Besitz von Gaspistolen zu legalisieren.
    46 kleine Waffenscheine wurden bisher in Delmenhorst ausgestellt, 25 weitere sind beantragt. „Es kommen jedoch täglich neue Anträge hinzu“, sagt Michael Iversen, im Ordnungsamt zuständig für waffenrechtliche Angelegenheiten. 50 Euro berechnet das Amt für die Ausstellung des Scheines, auf dem bis zu drei Waffen eingetragen werden können.
    Doch was veranlasst einen Menschen dazu, mit einer Gaspistole herumzulaufen? Der Antrag zum kleinen Waffenschein lässt bei der Beantwortung dieser Frage nur wenig Spielraum. „Die einzige Begründung, die wir gelten lassen können, ist der Selbstschutz“, sagt Iversen. Etwa 80 Prozent der Antragsteller, die sich auf dieses Recht berufen, sind männlich. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten auch schon: „Es sind alle Altergruppen und auch alle Berufsgruppen vertreten.“
    Wer ohne kleinen Waffenschein mit einer Gaspistole erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. „Die Waffe wird eingezogen und nicht wieder herausgegeben“, sagt Susanne Mittag. Eine deutlich schärfere Strafe hat zu erwarten, wer mit einem verbotenen Gegenstand erwischt wird. Dies gilt übrigens auch in den eigenen vier Wänden.
    Auf die Delmenhorster Kriminalstatistik des Jahres 2003 wird sich die Änderung des Waffenrechts nicht auswirken, ist sich Susanne Mittag sicher. Dazu sei der Anteil der Straftaten, bei denen illegale Waffen eingesetzt wurden, viel zu gering. Zumeist werde nur mit körperlicher Gewalt gedroht, insbesondere bei den so genannten „Abzockereien“ unter Jugendlichen. Insofern habe die Polizei auch nicht damit gerechnet, dass ähnlich viele Waffen wie in Bremen abgegeben werden. Dennoch sei die Gesetzesänderung ein Schritt in die richtige Richtung sei.
    Neben den derzeit 46 registrierten Gaspistolen befinden sich in Delmenhorst gut 5000 scharfe Waffen in Händen von etwa 2000 Besitzern eines Waffenscheines. Knapp die Hälfte von ihnen gehört dem Kreis der Sportschützen oder Jäger an. Bei dem Rest handelt es sich größtenteils um Erben von Waffen oder um so genannte Altbesitzer von Waffen, für die vor 1973 kein Waffenschein nötig war.
    Diese Waffen müssen seit dem 1. September in einem genormten Sicherheitshbehälter aufbewahrt werden.

    ... der das Zielfernroh verkehrt herum montiert ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von alsterbynight (10. September 2003 um 10:11)

  • Hmmm

    2 Fehler finde ich immernoch:

    "Zudem wurde der so genannte kleine Waffenschein eingeführt, der Voraussetzung ist, um eine Gaspistole oder eine besonders bei Jugendlichen beliebte Gotscha-Pistole mit sich zu führen. "

    öhm, nein, definitiv nicht. Gotchas haben ein :F: und dürfen damit auch nicht mit kleinem Waffenschein geführt werden.

    "50 Euro berechnet das Amt für die Ausstellung des Scheines, auf dem bis zu drei Waffen eingetragen werden können."

    Hmmm, ich glaube das ist Sache des Amtes aber im WaffenG steht von der Einschränkung nix drin. Mein KWS ist defintiv unlimiert.

    In beiden Fällen könnte ich mir aber vorstellen das da ein Fehler beim Amt bzw. bei den Aussagen des Interviewpartners liegt und nicht beim Journalisten.

    Ansonsten sind die Aussagen, daß die neuen illegalen Waffen vorher schon quasi keine Rolle spielten und so wirklich mal gut...

    Bye
    Simon

  • hi alsterbynight,

    bist du dir mit der überschrift absolut sicher.

    viele falsche informationen in wenig text. denke du bist selbst nicht so firm auf dem gebiet waffenrecht, sonst wäre es dir aufgefallen ???

    ich will mal ein paar sachen berichtigen :

    der kleine waffenschein beschränkt sich nicht auf eine, oder drei schreckschusswaffen sondern generell auf waffen mit :ptb: zulassung .

    meines wissen bedarf es zum führen von gotcha waffen, oder auch paintball, eines grossen waffenscheines.

    zum beantragung eines kleinen waffenscheines bedarf es keines bedürfnisses, also ist die aussage, dass nur selbstverteidigung als argument zähle falsch.

    auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die 2000 legalen waffenbesitzer im besitz eines waffenscheines sind. dieser würde sie ja berechtigen, scharfe waffen zu führen. ich denke es handelt sich wohl ehr um waffenbesitzkarten !

    das jahr, in dem sich das waffenrecht geändert hat ist nich 1973 sondern 1976.


    das sind die dinge, die mir sofort aufffallen. unschön ist auch der satz, dass bei straftaten illegale waffen keine rolle spielen würden. das hört sich an, als würden alle straftaten mit legalen waffen begangen :(


    cz75

  • Zitat

    Obwohl das Gesetz bereits im April in Kraft trat, wurde eine Übergangsphase bis zum 1. September eingeräumt, um verbotene Gegenstände abzugeben und den Besitz von Gaspistolen zu legalisieren

    Das "führen" muss legalisiert werden...........

    Zitat

    50 Euro berechnet das Amt für die Ausstellung des Scheines, auf dem bis zu drei Waffen eingetragen werden können

    Wirklich? In Hamburg gilt der für alle Schreckschuss-Waffen...

    Zitat

    Auf die Delmenhorster Kriminalstatistik des Jahres 2003 wird sich die Änderung des Waffenrechts nicht auswirken, ist sich Susanne Mittag sicher. Dazu sei der Anteil der Straftaten, bei denen illegale Waffen eingesetzt wurden, viel zu gering

    Eine sehr kluge Erkenntnis. Nur müsste man noch direkt auf das scheitern der Politik verweisen...

    _
    Das mit dem "führen einer Gotschapistole"

    Zitat

    Zudem wurde der so genannte kleine Waffenschein eingeführt, der Voraussetzung ist, um eine Gaspistole oder eine besonders bei Jugendlichen beliebte Gotscha-Pistole mit sich zu führen

    ist mir noch nicht zu Ohren gekommen... das macht doch irgendwie keinen Sinn, oder :crazy2:

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Uhhps! :huldige:
    Da habt Ihr natürlich Recht.
    Habe die Überschrift schnell editiert (grins) und das "guter Artikel" verschwinden lassen.
    War ein Schnellschuss vor dem ersten Kaffee.

    Sorry

    ... der das Zielfernroh verkehrt herum montiert ;)

  • Jetzt nur noch den hier um 180° drehen: dann stimmts :D

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Nur ein weiterer schlechter Artikel. :evil:
    Danke an den uninformierten Herrn Schupp. :wogaga:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: