Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 6.317 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2003 um 12:13) ist von Helfred.

  • Also ich schließ mich der Meinung von Gunfun an.
    In letzter Zeit bringt das Waffengesetz immer mehr behinderten...... raus, wenn ich das schon höre, einen kleinen Waffenschein für eine Schreckschuss, is nur geldmacherei mehr net. genauso das mit den butterflys und so, für was????? wenn ich einen abstechen will, nehm ich ein bajonett und mach das, oder mit springmessern, wenn man soeins gegen zwei blättern papier hält, und auf den knopf drückt kommt die klinge net mehr raus.... das is meine meinung....

    und @ paramags: das ist meine meinung, und es gibt freie meinungsaüsserung, net das ich jetzt wieder verwarnt oder gesperrt werde. ich besitzte keine von den oben gesagten gegenständen....

    Inventar:
    LP: Baikal IJ53
    LG: Diana Mod. 15, 25D, 27,34N
    Gas/Signal: Perfecta Mod. FBI 8000,
    Röhm RG 96, RG 3, Sig Sauer P 239, Record-Weinberg und Signalpistole
    Softgun: Walther P 99, Beretta 92 F, Sig Sauer P 226

  • Es gibt die Freie Meinung und es gibt auch hier Regeln an die man sich halten soll. Über sinn und Unsinn der Gesetze brauchen wir hier nicht lange diskutieren, die sind wie sie sind und das neue Waffengesetz steht seit April fest, sich 5 monate später darüber aufzuregen ist ja wohl etwas spät, meinste nicht?? Wie gesagt, meldet euch bei FWR an und unterstützt die "Elfen" Europäische Legalwaffen Fraktion nur dann haben wir eine Chance daß uns nich alles verboten oder weggenommen wid.

    Gruß
    Para

  • ich reg mich net jetzt auf, sondern schon seit april, aber mir is das schnuppe und jetzt sag jetzt nix mehr, sonst wird man ja gleich verwarnt oder so...
    also schließ am besten den thread und vergessen is die sache

    Inventar:
    LP: Baikal IJ53
    LG: Diana Mod. 15, 25D, 27,34N
    Gas/Signal: Perfecta Mod. FBI 8000,
    Röhm RG 96, RG 3, Sig Sauer P 239, Record-Weinberg und Signalpistole
    Softgun: Walther P 99, Beretta 92 F, Sig Sauer P 226

  • "Als Ferndiagnose und ohne extra nochmal die §§ nachzuschlagen gibts dazu folgendes zu sagen:

    Es sieht aus, wie ein Zusatzlauf, durch den das "Geschoss" getrieben wird (Sehe ich das richtig?).
    Es hat weiterhin keine PTB-Abnahme. Damit kannst Du es auch mit kleinem WaffSch nicht fuehren.
    Es hat auch kein :f:, also nicht frei ab 18, ein Vorderlader oder vergleichbares freies Teil ists auch nicht im Sinne des WaffG.

    Ergo ists WBK-Pflichtig fuer den Besitz und Waffenscheinpflichtig wenn es gefuehrt wird."

    hi,
    As far as I know:
    1. the current "zusatzlauf" (cal. 15 mm, in 1970-80 that was also in 9 mm, and currently the Berloque also have one in the smaller caliber) DO NOT have PTB-stempel on it.
    2. Only the gas-alarm gun itself requires the PTB, nor the mags, nor the zusatzlauf etc.
    3. Even the current "full-legal zusatzlauf" is capable of firing projectiles above 7,5 joule - and they are NOT illegal
    4. Only the air (CO2) guns require the F.
    5. As someone else stated here: if the Rohm RG96 Rapid Launcher (or the multishot LeSimat) are legal, so the Soft-gomm IS, TOO.
    6. The old - but still free - .22 Lang Knall revolvers, with their 15 mm "muzzle" also NOT WBK-pflichtig.

    (I tried the small 2 mm Berloque with 10 mm rubber balls, and that was probably under 7,5j)

  • So what do the others think? I have not found a PTB on my Zusatzlauf either. Would be very interesting to learn who is right in the end. How can we solve this matter 100%. Sorry Para! I am not interested in violating the German gun law, quite the opposite has been the reason for this thread. I would only purchase it if it is 100 % legal!
    :huldige:

    Bettnässer B is on the floor *lol*

  • Tja, da hat er wohl recht.

    Der Besitz, Montage usw. ist frei.
    Der zweckgemäße Betrieb (wg. heißer Gase usw.) allerdings erlaubnispflichtig.

    Etwa ähnlich wie früher bei den Radarwarnern (alle Leute über 40 erinnern sich wohl): die konnte man damals frei kaufen, aber der Betrieb sozusagen bei Todesstrafe verboten.

    Also nichts dolles eigentlich.

  • "Der zweckgemäße Betrieb (wg. heißer Gase usw.) allerdings erlaubnispflichtig."

    Where is _written_ in the german gunlaws, that shooting any other, than pyrotech. munition is forbidden?

    (What hapen if I make a ball from simple paper, and shoot out from the zusatzlauf?)

    There is no specification of the material (rubber, paper-pyro, Al-Mg leuchsterne etc)! The leuchsterne is already a solid projectile which fired with hot gases above 7,5J. (And it is LEGAL!)

    In legal self-defence application it is legal to use ANY object what you have!
    (Pepper against human, leuchsterne, rubber-ball, too!)

    Even using a fully illegal firearm do not illegitimize the justifiable selfdefence itself! (In another legal action you will be convicted for only the illegal gun itself.)

  • Gabor:

    GRUNDSÄTZLICH gilt, daß es um Geschosse mit heißen Gasen aus einem Lauf zu treiben einer Erlaubnis bedarf.

    Für pyrotechnische Munition gilt lediglich eine Ausnahmegenehmigung.
    In einem hast du allerdings recht: keiner wird sich in einer Notsituation darüber Gedanken machen...