Manuelle Sicherung - ja oder nein?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 7.296 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2016 um 22:11) ist von Kentucky.

  • Bisher hat dich wohl niemand geschlagen, und auch ich habs nicht vor! Muss zugeben dass mir das "Ausserkraftsetzen" der Sicherung auch schon durch den Kopf gegangen ist, aber endgültige Lösungen wie das hier genannte festkleben widerstreben mir, und mit der Demontage ists immer so eine Sache...

  • Die Stilllegung der Sicherung dürfte vielleicht unzulässig sein, wenn denn sie nicht entsprechend komplett und sichtbar entfernt wurde.
    Denn bei der Beschussprüfung wird auch die Handhabung geprüft und auch die Sicherungen. Sicherungen sind zwar keine Pflicht an der Waffe, aber was dran ist muss auch funktionieren. Ansonsten könnte sich eine nichts ahnende Person darauf verlassen, die diese manipulierte Waffe in die Finger bekommt.
    Zudem könnte das eine unzulässige Bearbeitung einer Schusswaffe darstellen, da diese Änderung über das geringfügige Maß hinausgeht und die Sicherheit beeinflusst.

  • Witzig der Vertrauensvorschuss für Walther, die 1993 von Umarex gekauft wurden

    Er hat aber Recht, die Konstruktionen sind zu unterschiedlich. Die SSW-P99 hat ein integriertes Schlagstück (Hahn), die scharfe P99 hat ein Schlagbolzenschloss ohne separates Schlagstück. Den Unterschied sieht man wenn man von hinten auf den Schlitten schaut. Bei der SSW ist da nur eine Mulde, bei der scharfen P99 schaut im gespannten Zustand der Schlagbolzen hinten raus (zur besseren Sichtbarkeit hat der einen roten Punkt hinten). Und ansonsten kann man hier sehen was man ansonsten für Unterschiede zwischen dem SSW-Nachbau und dem scharfen Vorbild findet. Zwar keine P99:

    Vergleich: Umarex Walther PP im Vergleich zum Original

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Denn bei der Beschussprüfung wird auch die Handhabung geprüft und auch die Sicherungen. Sicherungen sind zwar keine Pflicht an der Waffe, aber was dran ist muss auch funktionieren.


    Dann hat man bei der Prüfung der M22 wohl den Abzug mit der Sicherung verwechselt... :D

    Solange die PTB zufrieden ist, kann man jeden Mist an den Mann bringen. Egal ob die Sicherung funktioniert oder nicht. Die Sicherung kann ja auch einen Schuss lösen. Alles egal. Hauptsache der Umbau wird so weit erschwert wie möglich. :rolleyes:

  • Die Stilllegung der Sicherung dürfte vielleicht unzulässig sein, wenn denn sie nicht entsprechend komplett und sichtbar entfernt wurde.
    Denn bei der Beschussprüfung wird auch die Handhabung geprüft und auch die Sicherungen. Sicherungen sind zwar keine Pflicht an der Waffe, aber was dran ist muss auch funktionieren. Ansonsten könnte sich eine nichts ahnende Person darauf verlassen, die diese manipulierte Waffe in die Finger bekommt.
    Zudem könnte das eine unzulässige Bearbeitung einer Schusswaffe darstellen, da diese Änderung über das geringfügige Maß hinausgeht und die Sicherheit beeinflusst.

    Was die Unzulässigkeit angeht, das ist natürlich ein anderes Thema, aber soweit hab ich mich mit der Materie dann doch nicht befasst, vor allem da es nur ein Gedankenspiel war!

    Zu dem Punkt "eine nichtsahnende Person" möchte ich aber widersprechen, denn bei mir kriegen nur ausgewählte Personen überhaupt irgendwas in die Finger, und so sollte es m.E. auch sein...

  • Zu dem Punkt "eine nichtsahnende Person" möchte ich aber widersprechen, denn bei mir kriegen nur ausgewählte Personen überhaupt irgendwas in die Finger, und so sollte es m.E. auch sein...


    Nene, denn Waffen werden u.U. auch von anderen Personen benutzt, so sie denn dazu berechtigt sind. Das gilt auch für einen Verkauf als Überlassung. Das ist nun nicht alleinig auf SSW bezogen, sondern allgemein zu Schusswaffen, egal ob erlaubnispflichtig oder nicht.

    Was die automatische Schlagbolzensicherung betrifft, so hatte ich früher schon mal den angesprochenen Vergleich zu den beiden Waffen RG 96 und der (echten) H&K P8 gemacht. Dort hatte ich auch genau auf diese Unterschiede im Bild hingewiesen. Siehe blauen Kreis im Bild 5:
    Vergleich Röhm RG96 zur H&K P8

  • Dann begehen wohl viele sportschützen eine Straftat, wenn sie an ihrer Flinte oder an ihrem Unterhebler die Sicherung deaktivieren :)

    Festkleben ist ausserdem keine dauerhafte Veränderung, da sie jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann.
    Ein fester Ruck am Hebel, und der Sekundekleber bröselt raus.

    Es soll lediglich das unbeabsichtigte Betätigen verhindert werden.

    Würde der Sicherungshebel etwas schwergängiger sein, bäruchte es das nicht, aber der bewegt sich unter Umständen schon beim Ziehen in Sicherungsstellung und das ist mir ehrlich gesagt zu riskant.
    So ein Ding hat nur eine Funktion - im Notfall zu funktionieren und einen Knall + Gaswolke zu erzeugen.
    Da stört jeder überflüssige Hebel.


    Sogar die Kimme und das Korn (kann bei der P22 einfach abgebaut werden), sowie den Schlittenfanghebel hab ich entfernt, damit ein Hängenbleiben bzw. eine Störung durch eine Fehlfunktion am Fangheben ausgeschlossen wird.

    Auch bei sowas gilt - je weniger dran ist, desto weniger kann kaputt gehen / eine Fehlfunktion verursachen :)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: