Schreckschuss Pistolen und Munition beschlagnahmt

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 11.481 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2016 um 14:38) ist von Schütze Benjamin.

  • Hallo liebe SSW-Freunde! :^)

    Ich habe ein leider ein kleines Problem, und zwar hatten ein guter Freund von mir und ich dieses Jahr geplant an Silvester ein wenig mit seinen SSW zu schießen.
    Er hatte 2 Pistolen gekauft (Zoraki 917, Walther p22), gut 400 Schuss Munition (Shoot-Club titan 9mm P.A.K.) und 200 15mm Leuchtgeschosse (Ratter). Die Munition
    (9mm P.A.K. und 15mm Leuchtgeschosse) hat er in einem geschlossenen Karton verwahrt und die beiden Pistolen (Zoraki 917, Walther p22) in den mitgelieferten Pistolenkoffern.
    Diese waren in einer Schublade in seinem Zimmer uneinsichtig verwahrt. Er wohnt derzeit noch bei seinen Eltern und ist dort mit 20 Jahren das jüngste Familienmitglied.
    Als er heute morgen von einer Freundin nach Hause kam fand er in seinem Zimmer einen Abholschein der ortsansässigen Polizeistation in dem stand: "Die unterzeichnende Person (PHK ***)
    hat im Verfahren gegen (***) die unten genannte Maßnahme zur Gefahrenabwehr durchgeführt. Die Maßnahmen wurden getroffen aufgrund von Gefahrenabwehr und Gefahr im Verzuge."
    Auf einem zweiten Zettel sind die beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet (die oben genannten) und darunter steht in Handschrift "Aushändigung frühstens ab 2.1.2016".
    Im Gespräch mit seiner Mutter stellte sich später heraus, das diese sein Zimmer durchsucht hatte als er nicht dort war und diese Gegenstände gefunden hatte. Sie sagte zu ihm sie habe
    die SSW und Munition zu seinem eigenen Schutz bei der Polizeistation abgeliefert, da sie davon ausging das er auf Personen und Häuser schießen wollte (Was er definitiv nicht vorhatte).
    Des weiteren hat sie von einer Versicherung in Höhe von 1.000.000€ gesprochen die er nicht hätte (braucht man die um an Silvester auf befriedetem Besitztum zu schießen??).
    Nun sind wir beide ein wenig betrübt da sich unser lang ersehntes Silvester anscheinend in Luft auflöst. ;(  
    Und nun zu meinen Fragen:

    Gibt es eine Möglichkeit die Gegenstände vor dem 31.12.2015 ausgehändigt zu bekommen?
    Was hat es mit dieser Versicherung auf sich?
    Warum sollte in diesem Fall Gefahr im Verzug gewesen sein? ?(

  • Gibt es eine Möglichkeit die Gegenstände vor dem 31.12.2015 ausgehändigt zu bekommen?:
    Glaube kaum, dass die das rausrücken MÜSSEN. Wenn du da jemanden kennst vlt. ganz lieb "bitte bitte" machen ;)


    Was hat es mit dieser Versicherung auf sich?:

    Ich würde raten da geht es um Haftpflicht, aber normalerweise hat man ja sowas...


    Warum sollte in diesem Fall Gefahr im Verzug gewesen sein? :

    Wenn die Mama da hinghet und sagt: "Mein Sohn ballert damit auf Leute und die Nachbarskatze", dann ist das ein Wunder, dass "nur" Gefahr in Verzug war und nich gleich ein Einsatzteam den kassiert hat...

  • Hast du dich jetzt extra angemeldet, um das zu fragen?

    Ich hoffe du beantwortest mir diese Frage, dafür dass ich deine Frage beantworte...

    Du / ihr könntet schon etwas dagegen unternehmen. Dein Kumpel und du solltet bei der (Firma) Polizei anrücken und da dein Kumpel älter als 18 ist und plausibel erklären kann, für was das da ist (Silvester) kann er die Herausgabe seines rechtlichen Eigentumes fordern, oder eine Anklage wegen irgendwas, denn nur dann dürfen unsere staatlich ernannten Polizisten das Eigentum verwahren.
    Personen/Personalausweis nicht vergessen!

  • Ich glaube auch nicht wirklich das dass noch etwas wird vor dem 2.1.2016...
    Morgen wollte er nochmal bei der Polizei vorbeischauen und probieren ob er dieses Missverständnis aufklären kann.
    Ansonsten müssen wir wahrscheinlich abwarten, da die Polizei im Endeffekt am längeren Hebel sitzt.
    Und was die Haftpflicht angeht ist das eine die man standardmäßig hat oder eine die man speziell für SSW haben muss?

  • Vieleicht hätte er vorher mit seiner Mutter darüber gesprochen dann hätte sie gewußt worum es geht und hätte ja oder nein sagen können. Wenn eine Mutter Waffen und Munition bei einem 20 Jährigen Sohn im Zimmer findet macht Sie sich schon Sorgen,und unterscheiden kann sie ssw und andere Sachen sicher auch nicht.Ich würde dieser Mutter keine Vorwürfe machen. ;^)

    Gruß Schlagbolzenspitze :saint:

  • Falls es keine Anzeige oder Anklage gegen euch wegen der Silvesterspielereien gibt, haben die Polizisten kein Recht die Sachen zu behalten.
    Am Besten, dein Kumpel weist mit der Rechnung sein Eigentum nach und mit seinem Ausweis (18J) die Berechtigung zum Erwerb.
    Da müssen die euch das am gleichen Tag raus geben. Da keine Ermittlung statt findet.
    Natürlich bin ich kein Anwalt, aber wer mit ner Schreckschuss rumballern will, sollte soviel Schneid haben, die Aktion so durchzuziehen.

  • Die MUSS man nur haben, wenn man Vorderladerschütze oder WBK'ler ist, soweit ich mich erinnere.


    Quatsch. Eine Haftpflichtversicherung im Waffenrecht müssen zwingend folgende Peronengruppen haben:
    Jäger
    Schießstandbetreiber
    Inhaber einer Schießerlaubnis, sofern nicht durch die Jägerhaftpflicht abgedeckt
    Inhaber eines (großen) Waffenscheines

  • Im Gespräch mit seiner Mutter stellte sich später heraus, das diese sein Zimmer durchsucht hatte als er nicht dort war und diese Gegenstände gefunden hatte. Sie sagte zu ihm sie habe
    die SSW und Munition zu seinem eigenen Schutz bei der Polizeistation abgeliefert, da sie davon ausging das er auf Personen und Häuser schießen wollte (Was er definitiv nicht vorhatte).

    So daran hängts wenn die eigene Mutter, warum auch immer, Angst hat das er unfug mit SSW machen will muß die Polizei ihr erstmal glauben.

    Und diese Aussage der Mutter wird für immer an ihm kleben.

    Zum Schluß Ozepupi was hat du angestellt das deine Mutter sowas macht.

  • Wenn Mama das Schießen zu Silvester schon nicht mag und unterbunden haben möchte, wo willst dann schießen?
    Ich gehe mal davon aus, dass du noch zu Hause wohnst und nicht über ein eigenes Grundstück verfügst. Dann benötigst du die Zustimmung des Grundstückinhabers zum Schießen im Garten. Auf der Straße ist das Schießen mit SSW ohnehin verboten, auch zu Silvester.

    Nebenbei - wenn Mama Bedenken in Sachen Gefahr, Gefahrenabwehr, vermutete Sachbeschädigung oder Schlimmeres gegenüber der Polizei geäußert hat, kannst dir den vorzeitigen Weg zur Polizei sparen. Sei froh wenn du das Zeugs überhaupt wieder bekommst u d ggf. nicht sogar den KWS abgeben musst. Die Aussage deiner werten Mama steht nun ersteinmal im Raum und ist der Poizei zu Bedenken gegeben worden. Daraus kann man auch eine Unzuverlässigkeit herleiten, die dann zur Versagung bereits erteilter waffenrechtlichen Erlaubnisse - wie z.B. dem KWS - führen kann. Wenn es ganz schlimm kommt könnte sogar ein komplettes Waffenverbot ausgesprochen werden. Es kommt ganz darauf an, wie Mama das geäußert hat und was die Polizei davon macht.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. Dezember 2015 um 23:38)

  • Das Wort was ich für diese "Mutter" habe, werde ich hier nicht schreiben. Sollte es wirklich so sein, wie berichtet. Sowas ist ein Unding.

  • Wer den Schei** des Threadstarters hier noch glaubt zieht sich auch die Hosen mit der Kneifzange an....

    Am besten gleich sperren den User....

    Finde ich jetzt ein wenig unangemessen... Was sollte ich davon haben hier irgendeinen Schei* zu erzählen?

  • Das Wort was ich für diese "Mutter" habe, werde ich hier nicht schreiben. Sollte es wirklich so sein, wie berichtet. Sowas ist ein Unding.


    Es kann ja sein, dass die Erziehungsberechtigte durchaus ihre Gründe hat und es durchaus seinen Sinn hat. Das wissen wir ja nicht.

    Nachtrag: Erziehungsberechtigte ist dann bei einem 20-jährigen wohl nicht mehr das richtige Wort. Bleiben wir bei Mama.