Hallo liebe SSW-Freunde! :^)
Ich habe ein leider ein kleines Problem, und zwar hatten ein guter Freund von mir und ich dieses Jahr geplant an Silvester ein wenig mit seinen SSW zu schießen.
Er hatte 2 Pistolen gekauft (Zoraki 917, Walther p22), gut 400 Schuss Munition (Shoot-Club titan 9mm P.A.K.) und 200 15mm Leuchtgeschosse (Ratter). Die Munition
(9mm P.A.K. und 15mm Leuchtgeschosse) hat er in einem geschlossenen Karton verwahrt und die beiden Pistolen (Zoraki 917, Walther p22) in den mitgelieferten Pistolenkoffern.
Diese waren in einer Schublade in seinem Zimmer uneinsichtig verwahrt. Er wohnt derzeit noch bei seinen Eltern und ist dort mit 20 Jahren das jüngste Familienmitglied.
Als er heute morgen von einer Freundin nach Hause kam fand er in seinem Zimmer einen Abholschein der ortsansässigen Polizeistation in dem stand: "Die unterzeichnende Person (PHK ***)
hat im Verfahren gegen (***) die unten genannte Maßnahme zur Gefahrenabwehr durchgeführt. Die Maßnahmen wurden getroffen aufgrund von Gefahrenabwehr und Gefahr im Verzuge."
Auf einem zweiten Zettel sind die beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet (die oben genannten) und darunter steht in Handschrift "Aushändigung frühstens ab 2.1.2016".
Im Gespräch mit seiner Mutter stellte sich später heraus, das diese sein Zimmer durchsucht hatte als er nicht dort war und diese Gegenstände gefunden hatte. Sie sagte zu ihm sie habe
die SSW und Munition zu seinem eigenen Schutz bei der Polizeistation abgeliefert, da sie davon ausging das er auf Personen und Häuser schießen wollte (Was er definitiv nicht vorhatte).
Des weiteren hat sie von einer Versicherung in Höhe von 1.000.000€ gesprochen die er nicht hätte (braucht man die um an Silvester auf befriedetem Besitztum zu schießen??).
Nun sind wir beide ein wenig betrübt da sich unser lang ersehntes Silvester anscheinend in Luft auflöst.
Und nun zu meinen Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit die Gegenstände vor dem 31.12.2015 ausgehändigt zu bekommen?
Was hat es mit dieser Versicherung auf sich?
Warum sollte in diesem Fall Gefahr im Verzug gewesen sein?