Kleiner waffenschein mit psychischer erkrankung

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 8.232 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. November 2014 um 18:45) ist von Musashi.

  • Meun Jungs und Mädels

    Ich hätte da mal eine frage vor ab ich hab eine psychische krankheit Diagnose F61( kombiniert persönlichkeitstörung)
    jetz zu der frage besteht die chance das ich einen kleinen waffenschein bekomm oder brauch ich es erst garnicht zu versuchen ???

    Danke im voraus  :P  :^) 


    PS: wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten  :P

  • Hallo,
    In der Schweiz benötigt man den nicht ;)

    Sollte aber kein Problem sein, die prüfen eher Vorstrafen etc.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Danke für die schnelle Antwort :) ja ich bin Grenzgänger also bin deutscher lebe in der schweiz aber die meinste zeit in in deutschland unterwegs :) ja ich habe den antrag gerade vor mir und da steht als ankreuzfrage psychisch krank oder labil da ich ja wohl schlecht lügen kann probier ichs jetz einfach mal mehr wie ne ablehnung kann ich ja nicht bekommen :)

  • Solange man damit nicht anderweitig aufgefallen ist, kann die Behörde keine Kenntnis davon haben, weil diese sehr persönlichen Angelegenheiten ja unter der ärztlichen Schweigepflicht fallen. Eine Ausnahme wäre eine richterlich angeordnete Einweisung in einer Klinik, wie auch jemand Probleme bekommen wird, der mal wegen Drogen oder Alkohol seinen Lappen abgeben musste.

    Allerdings muss man mit dem Antrag einer jeden waffenrechtlichen Erlaubnis dafür unterschreiben, dass man an keiner psychischen Störungen leidet. So steht das ersteinmal auf dem Papier. Sollte nach Erteilung der Erlaubnis der Behörde jedoch durch einen unglücklichen Umstand eine gegenteilige Erkenntnis bekommen, die schon zu einer damaligen Versagung der Erlaubnis geführt hätte, so kann diese auch nachträglich widerrufen werden. Allerdings hat das im Fall des KWS keine so weitreichenden Folgen, wie der Verlust einer WBK oder gar Jagdschein. (Bei letzterem wäre es besonders schlecht, wenn der Jäger eine Revierpacht hat!)
    So ein Nachträglicher Widerruf regelt § 45 WaffG

    Zitat


    § 45 Rücknahme und Widerruf
    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

    (2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet werden.

    ...

    Eine psychische Störung kann (!) die persönliche Eignung absprechen:


    Wenn nun das angegebene psychisches Problem keine Eigenannahme mehr ist und du nicht gegen eigene Tatsachen unterschreiben möchtest, kannst du dir den Antrag sparen.
    Wenn man sich allerdings dem SB offenbart, kann dieser ein fachärztliches Gutachten verlangen. Dann entscheidet der Arzt.
    Da natürlich die Kosten vom Antragsteller zu tragen sind, muss dieser überlegen ob sich das lohnt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (29. November 2014 um 11:12)

  • Für dich persönlich stellt sich die Frage, ob du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, unter solchen Umständen eine Waffe zu führen. Es liegen Welten zwischen etwa einer leichten Zwangsstörung und einer paranoiden Schizophrenie, wobei erstere keinerlei Auswirkungen auf die persönliche Eignung für den Umgang mit einer SSW haben dürfte, während man im Falle letzterer Krankheit schon unbewaffnet eine Gefahr für sich und andere darstellen kann.

    Nun weiß ich nicht, worin sich deine Persönlichkeitsstörung äußert: Was sind die wesentlichen Symptome? Zwar magst du damit davonkommen, die Behörde anzulügen. Doch dient der KWS auch der Vermeidung des Führens einer Waffe durch eine Person, bei der daraus eine Gefahr für die Person selbst, als auch ihre Mitmenschen entstehen könnte. In einem solchen Fall würdest du dir selbst, als auch anderen einen Gefallen tun, darauf zu verzichten. Ich würde mich z.B. auch nicht ans Steuer setzen, wenn ich was getrunken habe, und seien es nur 0,1 ‰.


    Vielleicht könntest du's ja mit deinem Psychologen/Psychiater besprechen und ihn/sie fragen, ob deine Krankheit Auswirkungen auf deine Eignung für einen KWS haben kann?

  • Genau. Frag Deinen behandelten Arzt, wie es aussieht.

    Aus meiner persönlichen Sicht (komme aus dem Medizin- und Rettungswesen, kein Arzt) sieht es schlecht aus, da die Diagnose F61 schon einiges beinhalten kann, was Dich oder andere gefährden könnte.

    Will jetzt aber nicht sagen, dass das bei Dir direkt so zutrifft.
    Kenne ja Deinen med. Verlauf nicht und will Dir deswegen auch nicht vorhalten.

    Deswegen frag den Deinen Arzt und dann kannst Du auch bei der zuständigen Waffenbehörde einfach mal anfragen, ob das gehen würde.
    .

    Gruß Tommi
    SSW: Glock 17 Gen5 SV - Retay Big Fifty brüniert Custom - Record Cop nickel
    T4E:  2 x Walther PDP 4" Compact , cal.43
    Co2: Diana Airbug .177

  • Habe mich mal akut mit der Taxe in die "geschlossene" einweisen lassen und mich in ärztliche Hände begeben weil ich einfach nicht mehr wusste wohin und es mir einfach nicht gut ging....Danach auch stationär Therapie gemacht....Allerdings wegen Depressionen,Esstörungen und F.41.x

    Da hatte ich den KWS aber schon 4 Jahre und danach hat mich erst die Krankheit erwischt. Gibt/gab bei mir auch im Verein und mit den scharfen Kniften keine Probleme. Da seitdem nichts nachgekommen ist wird wohl auch nix mehr kommen.

    Wenn du ein gebrochenes Bein hast lässt du es dir ja auch schienen. Der Hauptfaktor wird wohl sein ob du wegen oder durch deine Erkrankung Körperverletzungen oder andere Straftaten begangen hast. Sollte dies nicht der Fall sein so bist du generell ja noch im Besitz deiner geistigen Kräfte und kannst Recht von Unrecht unterscheiden. Solange du also nicht jede arme Oma auf der Straße anpöbelst oder ausraubst dürfte ich da keine Probleme sehen.

    Das man natürlich mit Demenz oder sowas nicht an Waffen kommt dürfte klar sein.

    Beantrage ihn einfach. Kostet dich bei Ablehnung eh was....Warum also nicht versuchen.Für ein tiefenpsychologisches Gespräch sehe ich da keinen Grund....

    Du beantragst ja keine .45er (und da musst du unter 25 eh durchs Gutachten.) also gib ihm. Du wirst in erster Linie ja selber wissen wie viel Verantwortung du dir zutraust und wie "fit" du dich fühlst. Im Zweifelsfall rede mal ganz,ganz in Ruhe mit deinem Sachbearbeiter wo du ihn beantragst. Wenn sich dein SB ein halbwegs ordentliches Bild von dir machen kann ist das eine Menge wert. Du bist ein Mensch und keine Akte - von daher ist sowas immer einzeln zu bewerten.

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

    2 Mal editiert, zuletzt von KeKs1990 (29. November 2014 um 15:51)

  • Zitat

    WaffG § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
    [...]
    (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. [...] Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).
    (5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

    Zitat

    WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2
    Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein

    Zitat

    WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.

    Folglich kann man alles beantragen. Jedoch gehe ich (als Laie, sowohl juristisch als auch medizinisch) hier davon aus, dass du ungeeignet bist und der Antrag abgelehnt wird. Letztendlich kann das dann nur die Behörde in Kombination mit dem von dir benannten Befund feststellen und darüber entscheiden.

    Frage daher: Was hast du damit vor? Wenn es der Selbstverteidigung dienen soll, bist du mit einem entsprechenden Spray möglicherweise besser dran, weil erlaubnis- und bedürfnisfrei (solange du älter als 18 Jahre bist).

  • Heute hat doch jeder irgendwas :D ,kommt ja schon durch die bekoppte Welt da draussen ,da muss man als normaler Mensch irgendwann einen Hau weg bekommen :laugh: !

    Aber wie schon gesagt wurde,KWS und SSW ,da gibts wirklich besseres als sich mit Krach und ner Wolke zu "Verteidigen"

  • Liebe Freunde, lieber big baba,

    allgemein sind psychische und physische Beeinträchtigungen gleich zu bewerten.
    Einschränkungen gibt es für Betroffene nicht nur für Waffen, sondern auch für andere Geräte und Maschinen von denen Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Zum Eigen- und Fremdschutz.

    Ich könnte hier hunderte Beispiele nennen für Tätigkeiten an Geräten oder Bedienungen von Geräten, die leider aufgrund einer körperlichen oder seelischen Einschränkung wirklich nicht mehr angeraten sind.
    Als Dachdecker könnte ich zum Beispiel nicht mehr arbeiten. Körperliche Einschränkung plus Höhenangst ... Ende!

    Ganz wichtig ist, dass im ersten Schritt jeder selbst für sich und seine Umwelt Verantwortung übernimmt, sich selbst möglichst objektiv (soweit möglich) einschätzt. Und sich selbst ganz vernünftig einschränkt, bevor! die Reglementierungen von außen kommen.

    Übrigends gilt das auch für die, die sich selbst als "normal" einstufen. Von denen geht nämlich häufig die größte Gefahr aus.

    So... und nachdem hier alle Paragraphen zitiert wurden und (fast) alles letztlich eine Gewissensentscheidung ist, wünsche ich dem Themenstarter und allen Usern einen entspannten Abend, weil es wohl kaum eine ultimative Antwort von außen gibt.

    Gruß
    Musashi