Mit Luftgeweht per Flugzeug verreisen?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 4.773 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2014 um 15:35) ist von Floppyk.

  • Hallo

    Angenommen man möchte aus Deutschland in ein anderes EU Land per Flugzeug mit einem Luftgewehr verreisen.

    A) Es handelt sich um ein freies F Gewehr in Deutschland.
    B) Für das Zielland braucht man keine Einfuhrgenehmigung bzw. hat eine Einfuhrgenemigung.

    Wie ist die richtige Vorgehensweise?

    1. Braucht man eine Ausfuhrgenehmigung aus Deutschland?
    2. Muss man das demontierte Luftgewehr im Gepäck der Fluggesellschaft oder dem Zoll melden?

    Hat jemand eigene Erfahrungen?

    Grüße

    air4peace

  • soweit ich weiss, muss man das gute Stück in einem verschlossenen Waffenkoffer-am besten zugeklebt-zum Flughafen transporieren und da dann als "besonderes Gepäckstück" anmelden

    gibt einen speziellen Schalter für solche Gepäckstücke

  • Das fällt unter "Sperrgut". Auch sollte man überprüfen, ob neben den gesetzlichen Vorgaben auch die Transportbedingungen des Flugunternehmens das überhaupt erlauben. Daher immer bei der Fluggesellschaft anrufen und sich den Namen des Mitarbeiters buchstabieren lassen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich glaube man kann hier helfen, da man dies mehrmals durch hatte.

    Beim ersten mal habe ich auch noch etwas "geschwitzt", lief aber vollkommen vernünftig und gelassen ab.
    Ich hatte zur Sicherheit einen tag vorher bei der Lufthansa-info angerufen, um sicher zu gehen das mein Angelesenes auch korrekt ist.
    Dann bin ich mit der LP normal an den Schalter, habe mir mein ticket geholt und die Dame wusste bei meinem Namen dann auch schon um was es ging.
    Daraufhin beim ein kurzer Anruf, man folgt 2 netten Kollegen die sich das Stück Stahl ansehen wollen.
    Dann wandert es wieder in den Koffer (natürlich nicht Handgepäck) und es kommt nen großer Aufkleber drauf. Bei Langwaffen wirds evtl. Sperrgut und prüfs bei der Fluggesellschaft ab. Einige haben es in Ihren Richtlinien verankert, daß Sie sowas nicht transportieren.

    Das beste war, während alle an der normaen Schlange anstanden war ich durch die separate Sicherheitskontrolle (da nochmal genauer geschaut wird) durch. Ihr hättet mal die Gesichter einiger first class-passagiere sehen sollen!
    So zu sagen gab es die Schlangen kit entsprechender aufsteigender Hirarchie:
    - economy
    - buiseness und first class
    - Sportschützen
    :thumbsup:


    Am Zielort wird dann separat gegengeprüft, da die Kollegen schon wissen das man was dabei hat.
    in dem falle egal ob Druckluftpistole oder Feuerwaffe. Kurzer Check und raus gehts (natürlich macht man vorher den großen roten Aufkleber vom Koffer ab.

    Bei aller Leichtigkeit die ich hier so von mir gab - noch einwichtiger Rat:
    1. belese dich ordentlich
    2. mache dich über die Bestimmungen des Ziellandes schlau! nicht das beim Flug alles paßte aber in dem Land nur Langwaffen, Glattläufe, ... zugelassen sind!

    Hoffe hilft ein wenig...

  • Mit softairs wird genau so verfahren ?
    Oder prüfen die da nochmal joulegrenzen und semi/fullauto Möglichkeiten?
    Sind Airline-Mitarbeiter überhaupt so.gut geschult?
    Wenn ich mir manch Polizisten anschau wie wenig Ahnung die vom.WffG haben.

    GmbH

  • grey ja auf jeden Fall schon eine gute Hilfe. Mit der Reise dauert es noch etwas, wohl im nächsten Jahr.
    Wollte mir aber vorab einen groben Überblick verschaffen.

    Verschlossenes Transportbehältnis und gesetzliche Bestimmungen im Zielland sowieso.
    Das Gesetz im Zielland darf man nie auf die leichte Schulter nehmen und sollte sich über die Feinheiten genauestens informieren!

    Es gibt EU Länder da sind z.B. Zielfernrohre verboten. Oder Länder in denen ein Jäger der ein Messer am Gürtel hat, wegen illegalem Führen von Waffen belangt werden kann usw.

    Also auch Luftgewehre bekommen den roten Aufkleber "Firearms"?

    2 Mal editiert, zuletzt von air4peace (9. Juni 2014 um 20:41)

  • Gern geschehen.

    für "mucki":
    Ich denke zwar kaum das hier jemand auf die Idee kommt eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben, aber aus eigner Erfahrung zu sprechen ist eh meist hilfreicher. Im Gegenteil - user mit Verstand werden sich hüten hier was in Richtung gefährliches Halbwissen rein zu schreiben und zu verbreiten.
    Die meisten Polizisten im (zu mindest im Zielland) werden evtl. kaum auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um eine Pressluftpistole, einen "Knicker", Co2-replika oder was auch immer handelt. Im Röntgencheck wird das Maschinchen sicher kaum sagen:
    " Das ist in C225 und keine SigSauer, also alles Gut! Lassen wir ihn durch und machen wir keinen Lärm." :rolleyes:
    Und es soll ja nicht zu irgendwelchen Verwirrungen am Flughafen kommen, auf das Du aus Vorsichtsmaßnahmen ab geführt wirst oder wer weis was...!
    Daher würde ich gar drauf bestehen das nen Aufkleber drauf kommt, schon allein um Mißverständnissen vor zu beugen.Besser als wenn nichts markiert und geklärt ist, um dann seine Überaschung zu erleben.
    Dadurch kann es eigentlich egal sein ob es eine CO2, Pressluft oder was auch immer ist. Ach ja - CO2 behaltnisse und Druckluftflaschen werden sicherlich bei den meisten airlines nur entleert zugelassen sein. zumindest war es bei den bisherigen so.

    Aber um die Frage damit final zu beantworten -sie hatten keine andren Aufkleber für Softair, Schreckschuß, Salut, Deko, paintball, Co2,...! Und kein Scherz, ich habe in frankfurt tatsächlich mal deswegen gefragt ob Sie das unterscheiden. Wie erwartet - für den scan und co natürlich nicht. Wenns eine tatsächliche feuerwaffe ist, gehts aber dann eher eher in Richtung europähischen Feuerwaffenpaß und Du mußt wahrschenlich die Mun da lassen. Zumindest wurde mir dies so erklärt - also Halbwissen, da man noch nicht in die Verlegenheit kam.

    Es war dennoch erstaunlich das Sie meist gut Bescheid wussten (Ausnahmen gabs leider auch, aber ok).Die Kollegen beim Dresdner Flughafen hatten bisher am meisten Ahnung (im vgl zu Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München). Sie schauten kurz auf das F im Fünfeck und einer in Ihre Exeltabelle, um was es sich da handeln könnte.
    Es zeigte sich auch, sein Kollege ist Sportschütze und man hatte kurz was zum Erzählen. Also - es muß nicht immer sein das Polizei, BGS oder wer auch immer, nicht vollständig in dem Bereich Bescheid wissen. Und selbst wenn - kann man es ihnen verübeln? Ich meine Nicht!
    Wie viel beschäftigen wir uns mit dem Thema und wie oft kommt man als Polizist mit solch einem Thema in Kontakt? Da würde ich die Schwerpunkte der Ausbildung und permanennten Fortbildung auch anders setzen.

    Nen Chrony hatte bisher keiner der Kollegen am Flughafen verwendet und ich zweiffle an, dass jeder Flughafen eines für solche Fälle vorrätig hat. Dann noch die kin.Energie berechnen. Ach ja, vorher natürlich mit der Laborpräzisionswaage messen, um die Geschoßmasse zu bestimmen..., in den Schießraum gehen und testen.
    :thumbsup:
    Sorry, konnte mir das jetzt nicht verkneifen. Aber man könnte glatt denken da führt einer was böses im Schilde...
    In der Vergangenheit kam es bei einem Schützen aus unserem verein jedoch schon vor, daß sein LG an eine höhere Dienststelle zum überprüfen gegeben wurde.

    Ich hatte die LP / LG zusätzlich noch immer in einem gut abschließbaren Koffer. Dazu noch die Gebrauchsanweisung und co, damit alles klar ist und es sollte reibungslos laufen. Dias natürlich vollkommen seperat, nicht zugriffsbereit. Nennt mich ruhig etwas übergenau, aber man bricht sich dabei doch keinen Zacken aus der Krone, oder?

  • Dias natürlich vollkommen seperat


    Auch da muss man wohl aufpassen. In manchen Ländern zählen die als Munition und müssen gut verschlossen transportiert werden.
    Da haben mal ein paar Kollegen aus dem Verein ein paar spaßige Stunden am Zoll verbracht und beinahe die Fähre verpasst, nur weil vorne in der Ablage vom Auto ein paar aussortierte und verbogene Diabolos rummkullerten.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Glaube ich gern - wie gesagt: "Andre Länder - andre Sitten".
    Am meisten beschäftigt hatte man sich damit, als es berufsmä0ig ins Ausland ging und man nicht aufs sportschießen verzichten wollte.
    Hier fand man stellenweise einen unglaublichen Dschungel an Reglungen vor.

    lediglich bei Ländern wie Indien werde ich das nächste Mal (trotz Recherche) wohl drauf verzichten was mit zu nehmen. Oder man hört wohl doch auf das leicht unsichere, mulmige Bauchgefühl was einem sagt "Du weist schon was man darf und was nicht, aber wissen das auch die indischen Sicherheitskräfte / Soldaten am Flughafen?" Fragt bitte nicht nach - ist schon fast nen Buch oder zumindest ne kleine Anekdote wert!
    :wacko:

  • Mit Schusswaffen reisen ist üblich und banaler als man denkt. Ein Jäger mit Jagdeinladung ins Ausland muss das ja sogar, denn wer sich eine (Groß-)Wildjagd im Ausland leisten kann, wird auch nicht auf seine eigene Waffe verzichten wollen.
    Von den Einreisebestimmungen im Zielland abgesehen, ist der Flugtransport bei jeder Fluggesellschaft möglich. Natürlich muss der Waffentransport angemeldet werden, aber es obliegt letztlich dem Piloten, ob er diesen Transport zustimmt. Das kann man den Bedingungen LH entnehmen.

    Allerdings wird ja mit einem LG nicht gejagt und Sportveranstaltungen als Flugreiseziel dürften eher eine seltene Ausnahme sein. Daher stellt sich die Frage, ob man den Aufwand zum vermuteten Spaßschießen auf sich nehmen will.
    Vorsicht aber beim (ungeplanten) Verkauf. Das Waffenrecht hier und sicher auch im Zielland unterscheidet zwischen Mitnahme und dem Verbringen einer Waffe!