Hallo, ich hab hier schon einiges über die Gesetzeslage gefunden, aber noch nichts konkretes, das mir das Schießen vor der Tür - also auf Privatgrundstück unter Berücksichtigung von Ruhezeiten verbieten oder erlauben würde. Also kann ich an nem Montagnachmittag mit meiner P88 aufm Grundstück rumlaufen und ballern soviel ich will? Oder gilt ohne jegliche Erlaubnis, dass ich Patronen getrennt von der Waffe zu lagern hab und ich die Waffe nicht in der Hand halten darf?
Hab schon ein paar mal geschossen, aber immer drauf geachtet, dass die Nachbarn nicht grade auf der Terasse sitzen. Nur für den Fall das mal die Polizei vor der Tür steht will ich ja dann wissen woran ich bin.
mfg timo