Darf ich eine Armbrust mit 16 Jahren besitzen/erwerben?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 8.828 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2012 um 10:48) ist von Jochnachel.

  • Hi,


    ich möchte mir http://www.armyshop-dresden.de/armbrust-und-b…-lbs-model-2013 diese Armbrust zulegen und hab da eine Frage bezüglich des Alters. Ich bin erst 16 und soweit ich weis darf ich erst eine Armbrust mit der Vollendung des 18. lebensjahres erwerben. Ist es gesetzlich ok, wenn ich über meine Mutter die Armbrust erwerbe und sie dann benutze? Bei Wikipedia steht, dass ich auch unter 18 Armbrüste benutzen darf, jedoch dann nur unter Aufsicht.
    Stimmt das?


    Schöne Grüße,
    Duderino

  • soweit ich weis darf ich erst eine Armbrust mit der Vollendung des 18. lebensjahres erwerben.

    Genau genommen darfst Du gar keinen Umgang damit haben. Außer :

    dass ich auch unter 18 Armbrüste benutzen darf, jedoch dann nur unter Aufsicht.

    Unter Aufsicht auf einem Schießstand.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Custom&pageID=1

    drücke strg + f, und geb "armbrüste" ein, dann findest du diverses von dem armbrüste erstmal ausgenommen sind, zudem dass sie einer schusswaffe gleichgestellt sind (und von allem außer dem schießen wieder ausgenommen, ob eine armbrust aber schießen kann im sinne des waffg. ist nochmal was anderes).

    ich hab bei spontaner suche grade nichts mit dem alter gefunden, allerdings hab ich auch nur ganz kurz geguckt. lange her dass ich danach gucken musste...

    (hier darf aber eh keiner rechtskräftig beraten, und da die verantwortung demnach immer bei dir liegt, solltest du sowieso alles auch selbst nachlegen.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Duderino

    Ich finde Deinen Ansatz dazu etwas fragwürdig.
    Wenn Du über Deine Mutter so ein Ding kaufen willst > sie also vorschiebst, um sie für DICH zu kaufen, würde ich mal stark vermuten, dass Du Deine Mutter zu einer verbotenen Handlung verleitest.
    Wenn Deine Mutter sich selber eine AB kauft und Dich auf nem zugelassenen Schiess-Stand auch mal schiessen lässt, mag das was anderes sein.

    Tatsache ist ja wohl, dass Du mit 16 keine AB besitzen darfst ---- ganz egal, wie Du sie bekommen hast....und derjenige der sie Dir besorgt macht sich meines Wissens nach strafbar.

    Was sagt denn Deine Mutter zu der Idee ??

    Sorry - aber ich denke, Du solltest einfach noch 2 Jahre warten damit.

    LG
    Krischan

  • Dass man als "Nicht-Volljähriger" eine Aufsichtsperson braucht, die eben über 18 ist, ist ja klar.
    Aber wo steht geschrieben dass das Schießen damit dann nur auf einem "zugelassenen Schießstand" stattfinden darf?!

    Es muss lediglich ein befriedetes Grundstück sein, von dessen Eigentümer man die Erlaubnis hat.

    Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche,
    sondern das Weitergeben des Feuers.
    (Thomas Morus)

  • Also ich hab schon seit mehreren jahren Bogenschiessunterricht an meiner Schule. Trainer ist Frank Riedel, kennt den jemand? der schiesst ganz oben mit. War schon Deutscher Meister, Fize Europameister und viele andere Meister :).
    Dürfte ich unter seiner Aufsicht mit einer Armbrust schießen? Er ist weit über 18 aber nicht erziehungsberechtigt.... oder ist das dabei egal?


    Grüße

  • Aber wo steht geschrieben dass das Schießen damit dann nur auf einem "zugelassenen Schießstand" stattfinden darf?!


    Steht im WaffG § 27

    Zitat

    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten


    Das hat diesmal auch nichts mit dem leidigen Thema Schießstandspflicht für Armbrüste, Ja oder Nein zu tun.
    Sondern nur damit das Jugendliche eben nur unter besonderen Bedingungen Umgang mit Waffen und gleich gestellten Gegenständen haben dürfen.


    Joachim

    Edit : @ Duderino :

    Zitat

    Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    Ob der Bogensporttrainer einen Schein dafür hat musst Du ihn Fragen. Da bleibt übrigens noch das Problem des Transports und der Aufbewahrung der Armbrust, Du darfst ja außerhalb keinen Zugriff drauf haben.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Richtig, es gilt nur ein behördlich zugelassener Schießstand, in der Regel in einem Schützenverein. Nur dort darf der Minderjährige Umgang mit dort zugelassenen Schusswaffen haben.
    Im Garten, im häuslichen Keller usw. darf kein Minderjähriger Umgang mit Waffen aller Art haben. Das gilt auch, wenn Papa daneben steht. Weiterhin gilt das nicht nur für Schusswaffen und der den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände wie die Armbrust, sondern auch für ein Schlagstock oder Opas Bajonett. Auch das sind vom Waffenrecht erfasste Waffen.

  • Hallo, ich stimme rein gefühlsmässig dem oben geschriebenen soweit erst mal zu! wenn ich mir aber mal dieses http://www.waffenrechtslupe.de/schiesen-mit-jugendlichen-2-735 durchlese, bin ich etwas am zweifeln was das schießen mit einer AB betrifft.


    Kleines Zitat:

    "Das Waffengesetz hat den Begriff des Schießens definiert (u.a. „ein Geschoss durch einen Lauf treiben“….). "

    Das Schießen mit einer Armbrust oder mit Pfeil und Bogen ist daher kein Schießen im Sinne des Waffengesetzes und unterliegt damit auch keinen altersmäßigen Beschränkungen!


    Oder aber die Mutti kauft auch noch ne "Schießbude" dazu! :whistling: :^)


    Gruß Ups

    Gruß Ups 
    NIX GESCHOSSEN IST AUCH GEJAGT !

  • Verlass dich nicht auf so geschreibsel

    Armbrust ist erst ab 18 verkäuflich und untersteht waffenrechtlich ner Schusswaffe,zwar frei zu Führen aber nicht zu nutzen auser auf Schiessgelände


    Wenns hart auf hart kommt ziehst du eh den kürzeren gegen unsere Gesetze,mein Tipp bleib beim Bogen, und in ein paar jahren haste auch etwas mehr Geld, und kannst dir was besseres kaufen denn die gezeigte schätze ich mal so ein,das das unterste Qualität ist und dir damit eh schnell der Spass vergeht

  • Genau deswegen sagt die Waffenverwaltungsvorschrift ja auch :

    Zitat

    Wegen der Definition der Armbrüste als Waffen in Anlage 1 Abschnitt 1
    Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 sind Schießstätten für Armbrüste erlaubnispflichtig.


    Zumal das WaffG ja auch vorgibt das mit einer Armbrust Bolzen verschossen werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Genau deswegen sagt die Waffenverwaltungsvorschrift ja auch :


    Zumal das WaffG ja auch vorgibt das mit einer Armbrust Bolzen verschossen werden.


    Joachim

    .

    ..kann ich leider nicht ganz ersehen! sorry ?( Die oben gezeigte "Waffenverwaltungsvorschrift" zeigt doch unter 1.2.1 eine nicht notwendige "Erlaubnispflicht" bei "gelegentlichem" Gebrauch (Armbrüste) im Privatbereich auf !?


    Gruß Ups 
    NIX GESCHOSSEN IST AUCH GEJAGT !

    3 Mal editiert, zuletzt von upsma (4. Dezember 2012 um 21:41)

  • ... ich finde es schon mal sehr gut, dass Duderino (16) versucht sich Rat einzuholen!........bevor er bastelt!.

    Gruß Ups 
    NIX GESCHOSSEN IST AUCH GEJAGT !

  • wenn er sich ne armbrust bauen würde, wäre das dann auch illegal? wollt ich jetzt mal in den raum werfen


    naja, wenn ich mir jetzt ne kalaschnikow bau...

    also was ich damit sagen will: nur weil ich was selbst bau, ändert sich das entsprechende gesetz dafür nicht.
    außer du gehst davon aus, sein selbstbau hat wenig energie und verschießt bolzen mit gumminoppen, deren energie pro fläche blah... undso weiter.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Es wurde bereits alles zur rechtlichen Lage gesagt.

    Aber vielleicht hat z.B. dein Papa Interesse und würde sich eine Armbrust kaufen. Somit könntet Ihr zusammen schießen gehen ? Geteilte Freude ist doppelte Freude :thumbup:

  • Man braucht sich nur mal die Definition des Begriffs "Umgang" im WaffG anschauen:

    Zitat

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Somit bleibt nur noch das erlaubte Anschauen übrig, solange man die Finger in der Hosentasche belässt.