Zündhütchen frei verkäuflich o.0?

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 6.276 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2012 um 15:52) ist von ulli s.

  • Hey Leute,

    Nach längerem meld ich mich auch mal wieder.
    Und zwar aus folgendem grund. Beim schmökern auf Sportwaffen schneider bin ich zufällig
    hierrüber gestoplert, und konnte damit nicht viel anfangen:
    http://www.paintball-shopping.de/product_info.php/products_id/3808/
    Für mich sehen die dinger aus wie die teile die in platzpatronen drin sind wo der schlagbolzen draufschlägt.
    Wofür braucht man die, wie funktionieren die?

    lg schrat

    Das Leben ist ein Witz, du musst ihn nur verstehen!
    In Europa ist es BlingBing, aber hier in Afrika ist es BlingBang
    I love Guinea. TIA

  • hey,
    erstmal danke für die fixen antworten.Dh man haut drauf, es knallt udn gibt ne kleine stichflamme,richtig`
    lg schrat

    Das Leben ist ein Witz, du musst ihn nur verstehen!
    In Europa ist es BlingBing, aber hier in Afrika ist es BlingBang
    I love Guinea. TIA

  • Diese Zündhütchen werden beim Vorderlader mit Prekussionszündung genutzt, sie zünden das Schwarzpulver im Vorderlader. Das Schwarzpulver ist natürlich nicht frei ab 18.

  • Ja, durch den Aufschlag des Hahns/Schlagstücks/... detoniert der Zündsatz. Durch die dabei freiwerdende Energie wird dann normalerweise eine Treibladung entzündet, es gibt aber auch einige wenige freie Waffen die diese Energie direkt zum Antrieb des Geschosses verwenden.

    "Es knallt und gibt eine kleine Stichflamme" ist zwar im Prinzip richtig, klingt mir aber etwas zu harmlos. Beim Umgang mit Zündhütchen ist durchaus Vorsicht geboten - mindestens eine Schutzbrille scheint mir angebracht, und von Experimenten sollte man absehen (was keine Unterstellung sein soll). Bei der Detonation können auch mal Teile oder das Zündhütchen selbst durch die Gegend fliegen.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Das stimmt, solche Zündmittel,- und nicht nur die Vorderladerzündhütchen sondern auch diese für normale Patronen sind ebenfalls frei. Was eben einer Erwerbsberechtigung bedarf ist nur das Pulver.

  • Es geht nich um können, können tue ich in den Laden gehen dann habe ichs, dafür muss ich nicht selber nitrieren oder den Kuchen brechen ( wenns um SP sich handelt).

    Hier was zu lesen:

  • Zitat

    "Es knallt und gibt eine kleine Stichflamme" ist zwar im Prinzip
    richtig, klingt mir aber etwas zu harmlos. Beim Umgang mit Zündhütchen
    ist durchaus Vorsicht geboten - mindestens eine Schutzbrille scheint mir
    angebracht, und von Experimenten sollte man absehen (was keine
    Unterstellung sein soll). Bei der Detonation können auch mal Teile oder
    das Zündhütchen selbst durch die Gegend fliegen.

    Stimmt, hatte ich ganz vergessen in meiner Antwort dazuzuschreiben.

  • Die 3-4 Zutaten für das Pulver bekommt man frei ab 18 - Wenn man die strengen Blicke der Apothekerinnen hinnehmen kann :thumbup:


    Dann lass Dir sagen, dass man im "do it yourself" Verfahren nie ein gutes funktionierendes SP hinbekommt.
    Vom unerlaubten Herstellen ganz zu schweigen.

  • Die 3-4 Zutaten für das Pulver bekommt man frei ab 18 - Wenn man die strengen Blicke der Apothekerinnen hinnehmen kann :thumbup:


    Das war vielleicht mal vor vielen Jahren so, seit 2008 das verschärfte Chemikalienrecht verabschiedet wurde, werden Käufer von derartigen Zutaten (wie z.B. Oxidationsmitteln )ähnlich verfolgt als wären sie Terroristen oder Drogendealer.
    Wenn du so was Kaufen würdest (wobei du es eh nicht bekommen wirst) müsstest du einen Verwendungsnachweis vorlegen und eine Endverbleibserklärung unterschreiben sowie eine Passkopie hergeben, diese infos werden dann in der Regel an das LKA weitergeleitet,und die nächste Hausdurchsuchung ist dir dann schon mal ziemlich sicher...... hier mal zur Info was alles bei abgabe solcher stoffe in der Apotheke vom Gesetzgeber gefordert wird: http://www.abda.de/fileadmin/asse…sV_10_08_18.pdf ....insbesonders bei Spalte 2 (Kein Zweifel an erlaubter Verwendung) werden die meisten Scheitern ....Und wenn Ihr genau das Kleingedruckte unten lest, seht ihr unter Punkt "3" was dort steht was der Apotheker zu tun hat wenn er zweifel an dir hat : " 3 ,bei Abgabeverweigerung aufgrund von berechtigten Zweifeln freiwillige Meldung an zuständiges Landeskriminalamt bzw. Apothekerkammer"

    Einmal editiert, zuletzt von Virgil (24. Juli 2012 um 01:10)

  • Das Pulver in Knallern der letzte Dreck.
    Das besorgen der Zutaten war übrigens schon vor 35 Jahren ein Problem.
    Schwefel und Holzkohle sind ja keine Schwierigkeit, aber Kaliumnitrat war damals schon nicht so einfach zu bekommen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nur mal kurz zur Info:
    Das sehr feine(Mehlartige) Schwarzpulver aus den Böllern ist nicht für SP Waffen zu verwenden. Es hat nämlich andere Brandeigenschaften als gekörntes Pulver.
    Gepresst brennt es nur recht langsam ab und lose brennt es explosionsartig(viel stärker als gekörntes pulver) ab. Daher absolut ungeeignet für SP Waffen.
    Kaliumnitrat wird übrigens sogar ab und an mal im Netz versteigert.
    Die Gesetze sind hier jedenfalls mal wieder unsinn. Ich habe beruflich viel mit Chemie zu tun, und schon mit viel gefährlicheren Stoffen gearbeitet.
    Desweiteren benutzt heute keiner mehr SP um Sprengstoff zu produzieren :wogaga: dafür gibt es weitaus bessere Stoffe, die sich Kriminelle auch weiterhin besorgen können...

  • Drum nahm man als Ersatz Zucker.

    ersatz für was?

    ich glaub du bringst da was durcheinander.
    man nahm nen speziellen unkrautvertilger (dens heut nur noch flüssig und in sehr schwacher konzentration gibt) als ersatz, das mit dem zucker war was anderes ;)


    Grüßle Torro

  • Wen es um das schießen mit Vorderlader geht so kann dieser sowieso nur auf einen Schiesßstand der dafür zugelassen ist geschossen werden. Ohne die Lehrgänge für den Vorderlader muss beim schießen sowieso eine Person daneben stehen die den Vorderlader laden tut und die entsprechende Lehrgänge hat. Soviel ich weiß darf diese Person dann auch den Vorderlader mit dem Schwarzpulver wo diese Person oder der Betreiber von Schießstand besitzt laden und es ist für eine Person die die Lehrgänge nicht hat im Beisein dieser Person die dazu berechtig ist den Vorderlader zu laden und es zu beaufsichtigen möglich auf den Schießsatnd mit den Vorderlader zu schießen. Oder irre ich mich da jetzt?

    Von allem anderen würde ich sowieso nur abraten. Also wen diese Beiträge von jemand gefunden wird der sich für das schießen mit Vorderlader interessiert kann ich nur empfehlen sich mal an den nächsten Schützenverein der Vorderlader schießt zu wenden und zu fragen ob es möglich wäre auf den Schießstand von Verein im Beisein einer Person die den Vorderlader laden darf und berechtig ist das schießen zu überwachen zuschießen.