Klappbajonett - Verbotener Gegenstand?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 6.868 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2012 um 15:02) ist von Martin Fett.

  • Hallo ans Forum!

    Ich lese schon länger hier mit und habe mich jetzt auch angemeldet um aktiv am Forum mitzuwirken.

    Ich beginne auch direkt mit einer Frage zum ach so klaren deutschen Waffengesetz die ich trotz allem Suchen nicht für mich beantworten konnte.
    Wenn es doch schon beantwortet wurde BITTE ich um Entschuldigung und um Newbie - Verständniss.

    These 1:
    Springmesser die zur Seite aufklappen UND nur einseitig geschliffen sind ABER deren Klinge länger als 8,5cm ist = verbotener Gegenstand, nicht besitzen, nicht führen.

    These 2a:
    Ein Bajonett ist eine WAFFE und darf geführt werden wenn die Person mind. 18 Jahre alt ist und sich Ausweisen kann.

    These 2b:
    Ein Bajonett ist eine WAFFE, Besitz ab 18 frei aber darf nach neuem Waffengesetz NICHT geführt werden.

    These 3:
    Auch ein KLAPPbajonett das zur Seite mit Federkraft aufspringt UND nur einseitig geschliffen sind ABER deren Klinge länger als 8,5cm ist ein Bajonett und KEIN verbotener Gegenstand.

    Sind meine Thesen soweit richtig?

    Jetzt die Frage:
    Wie kann ein Klappbajonett von einem Klappmesser oder auch ein Springbajonett von einem Springmesser unterschieden werden? Genügt da die typische Aufnahme oder der Ring am Griff?
    oder ist ein Bajonett nur dann ein solches, wenn es auch am Gewehr aufgepflanzt ist?

    Ich freue mich schon auf eure Antworten,
    Maffe.

    Einmal editiert, zuletzt von Martin Fett (16. Januar 2012 um 18:12)

  • Ich versuchs mal:

    zu These 1: Richtig, aber das 'nicht führen' kannst du dir sparen, da der Besitz eine Bedingung des Führens ist (ohne Besitz kein Führen).

    zu These 2a: Falsch

    zu These 2b: Richtig. Bajonette sind Hieb- und Stoßwaffen und unterliegen einem Führverbot.

    zu These 3: Grundsätzlich gilt hier das, was ich immer die 'Intention des Herstellers' nenne. Ein Gegenstand, der als Bajonett hergestellt und vorgestellt wird oder wurde, und natürlich auch die nötige Funktionalität hat, ist auch in erster Linie ein Bajonett. Wäre nett, wenn du ein Bild einstellen könntest, da natürlich eine Betrachtung des Einzelfalles immer angebracht ist.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort!

    Ich versuchs mal:

    zu These 1: Richtig, aber das 'nicht führen' kannst du dir sparen, da der Besitz eine Bedingung des Führens ist (ohne Besitz kein Führen).

    zu These 2a: Falsch

    zu These 2b: Richtig. Bajonette sind Hieb- und Stoßwaffen und unterliegen einem Führverbot.

    zu These 3: Grundsätzlich gilt hier das, was ich immer die 'Intention des Herstellers' nenne. Ein Gegenstand, der als Bajonett hergestellt und vorgestellt wird oder wurde, und natürlich auch die nötige Funktionalität hat, ist auch in erster Linie ein Bajonett. Wäre nett, wenn du ein Bild einstellen könntest, da natürlich eine Betrachtung des Einzelfalles immer angebracht ist.

    These 1: OK, hab ich kapiert.
    These 2a: OK, hab ich kapiert.
    These 2b: OK, hab ich kapiert, das war früher aber einmal anders, oder? Ich glaube, man hätte vor ein paar Jahren noch mit einem Schwert durch die Fußgängerzone schlendern dürfen...

    These 3: Ich hab in den Regeln gelesen, das Links auf laufende Egun Auktionen verboten sind. darf ich aber einen Suchbegriff nennen? "Faltbajonett" Das würde ich gerne kaufen, aber die Klinge ist 10cm lang. Wenn es aber ein verbotener Gegenstand ist, will ich es natürlich nicht.

  • Besitz ist erlaubt wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind die unten stehen, führen aber nicht, außer zu einem "allgemein anerkannten Zweck" der natürlich nirgendwo genauer definiert ist...

    Wenn die Vorraussetzungen für den Besitz nicht erfüllt sind, darf man logischerweise auch nicht führen...

    Zitat

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    ....

    1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    - höchstens 8,5 cm lang ist und
    - nicht zweiseitig geschliffen ist;

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (16. Januar 2012 um 19:53)

  • Hallo germi,

    ja, die Voraussetzungen kenn ich schon und hab sie ja auch beschrieben.

    Also ist das Egun Angebot ein verbotener Gegenstand?

    Du bist auf den Unterschied "Verbotener Gegenstand -ODER- Waffe Bajonett" gar nicht eingegangen...

  • Hilft Dass

    AK-47 Falschirmjäger Falt- Bajonett ?

    Wenn ich den Thread so durchlese, wäre das Messer eher etwas zum Sammeln,
    da der Gebrauchswert eher in Frage gestellt ist, wahrscheinlich ein Asien Produkt,
    das im Netz vom Preis ab hinterhergeworfen, bis überteuert angeboten wird
    Dementsprechend wird wohl auch die Qualität sein.

    Heidi

  • Hallo burgfrau,

    oh...

    Aber meine Frage bleibt, unabhängig davon ob die Qualität dem Preis angemessen ist:

    Besitz / Führen erlaubt oder NICHT erlaubt?

    Einer sprach davon, den Führungsring abzuflexen.
    Ist es denn dann noch ein Bajonett oder etwa ein (VERBOTENES) Springmesser?

    Und Danke für den guten Link!!!

  • Wat willste denn mit dem Ding,
    führen wozu, damit beim nächsten Kronkorken Verschluss die Klinge verbiegt
    führen wirst Du es wohl dürfen, besser ist es aber in der Vitrine aufgehoben.

    Mehr Tips kann ich Dir zu sowas nicht geben, ich habe selber Zig solcher Messer die Cool an zu sehen sind,
    aber die Bezeichnung Messer eigentlich nicht verdient haben.

    Heidi

  • Wat willste denn mit dem Ding,
    führen wozu, damit beim nächsten Kronkorken Verschluss die Klinge verbiegt
    führen wirst Du es wohl dürfen, besser ist es aber in der Vitrine aufgehoben.

    Mehr Tips kann ich Dir zu sowas nicht geben, ich habe selber Zig solcher Messer die Cool an zu sehen sind,
    aber die Bezeichnung Messer eigentlich nicht verdient haben.

    Heidi

    Warum darf ich es führen?
    Wenn es verboten ist, darf ich es noch nichtmal besitzen, also fehlt die Grundvoraussetzung zum Führen.
    Auch wenn es nicht verboten ist, ist es doch eine ...Waffe und darf NICHT geführt werden, ODER?

    Weist du eigentlich was du schreibst?

    ICH WILL DOCH NUR WISSEN OB DAS DING ERLAUBT IST!!!

  • [quote='burgfrau',index.php?page=Thread&postID=1060738324#post1060738324]
    Weist du eigentlich was du schreibst?

    ICH WILL DOCH NUR WISSEN OB DAS DING ERLAUBT IST!!!

    NATÜRLICH WEIS ICH WAS ICH SCHREIBE

    Nun mal ganz vorsichtig jaaa


    Wir/Ich wollen nur helfen, mehr nicht, und das noch mit dezenten Hinweiss, um Dich überhaupt vor einenen Fehlkauf zubewahren

  • DANKE!

    Besitzen darf ich es weil es ein Bajonett (=Waffe) ist und deswegen KEIN verbotener Gegenstand, wie es ein einfaches Springmesser wäre, stimmt das?

    Besitz erlaubt, beim Angeln, oder Campen auch das bei sich tragen.
    In der Disco wär´s fatal und gäb´Ärger!
    Ab in die Vitrine, an die Wand ...und Friede, Freude, Eierkuchen.
    Das Ding kommt aus Rußland und wird via Polen verramscht. Letztendlich ist es nur ein Blender.

    Gruß!

  • Hallo Burgfrau,

    wenn du weist was du schreibst dann begründe doch bitte deine Ansicht, die konträr zu den anderen Aussagen läuft.

    Du sagst "Führen ist erlaubt" das halte ich mittlerweile für Unsinn.

    Und für die Vitrine ist es für den Preis doch schon ganz schön, glaube ich.

    Danke!

  • Besitz erlaubt, beim Angeln, oder Campen auch das bei sich tragen.
    In der Disco wär´s fatal und gäb´Ärger!
    Ab in die Vitrine, an die Wand ...und Friede, Freude, Eierkuchen.
    Das Ding kommt aus Rußland und wird via Polen verramscht. Letztendlich ist es nur ein Blender.

    Gruß!

    Auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole:

    Als Springmesse wäre es VERBOTEN,
    als Bajonett aber ERLAUBT...?

    Habe ich das richtig verstanden?

  • Hör mal Martin,

    die Art und Weise, wie Du Dich ausdrückst und wie Du "Deinen" thread betreust, kommt mir irgendwie bekannt vor. Von Deinem Dialog mit Heidi ganz zu schweigen...Hast Du Dich nicht schonmal "maffner" genannt? Ich meine, ich hab`Dir damals schon geschrieben, was ich von Dir halte!

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Irgendsowas in der Art habe ich bfürchtet,
    Heute angemeldet, möchte Hilfe, und dann sowas ???

    Für mich war eh klar, bei so Leuten ist sofort Funkstille
    höchstens noch ein Spam, auch auf die Gefahr der Konsequenz hin, das nehme ich in Kauf

    Heidi

  • Hör mal Martin,

    die Art und Weise, wie Du Dich ausdrückst und wie Du "Deinen" thread betreust, kommt mir irgendwie bekannt vor. Von Deinem Dialog mit Heidi ganz zu schweigen...Hast Du Dich nicht schonmal "maffner" genannt? Ich meine, ich hab`Dir damals schon geschrieben, was ich von Dir halte!

    Tool.

    Hallo Tool,

    nein, ich habe mich erstmalig hier angemeldet.

    Ich fühle mich von "Heidi" aber deutlich vera*scht, daher meine "verhaltene" Freundlichkeit.