Kleiner Waffenschein hinderlich für spätere WBK Sportschützen ??

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 4.097 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2012 um 11:13) ist von MountainGun45LC.

  • Guten Abend Sportfreunde,

    eine Frage: Glaubt Ihr, oder hat sogar jemand damit Erfahrung gemacht, dass ein kleiner Waffenschein ein Hinderniss für die spätere Beantragung einer WBK für Sportschützen ist ?

    Folgender Hintergrund, als spezialsierter Karpfenangler, der viele Nächte im allein im Schilf an Mecklenburger Seen sitzt und zum Karpfenanfüttern teilweise 20-30 kg
    Mais dabei hat, wurde ein Bekannter vom mir mehrmals regelrecht von Wildschweinen überrannt, die sich auch nicht vertreiben lassen, seine Idee kleiner Waffenschein und
    Verprellungsschuß mit SSW, dass sollte klappen.

    Nun ist er aber auch am Sportschiessen interessiert und will sich auch im SV betätigen, natürlich auch mal eine eigene Waffe besitzen.

    Nun ergab sich, dass in einem privaten Gespräch ein Mitarbeiter des LK so ähnlich sagte: " bei den Spinnern die mit SSW und kleinen Waffenschein rumrennen wollen ,
    wird besonders genau und strenger bei späterer Beantragung WBK etc. geschaut, ob was zu verhindern ist.

    Das bedeutet doch wohl, dass man schon nicht mehr als seriöser unbescholtener Bürger gilt wenn man den Kleinen Waffenschein hat ?
    Gilt man schon als Gefährdungsherd ?

    Hat da jemand von Euch schon mal schlechte Erfahrungen mit gemacht, sollte der angehende seriöse Sportschütze daher den kl.Waffenschein meiden ?? ?

    Danke,
    Frank

  • ... Nun ergab sich, dass in einem privaten Gespräch ein Mitarbeiter des LK so ähnlich sagte: " bei den Spinnern die mit SSW und kleinen Waffenschein rumrennen wollen ,
    wird besonders genau und strenger bei späterer Beantragung WBK etc. geschaut, ob was zu verhindern ist.

    Das bedeutet doch wohl, dass man schon nicht mehr als seriöser unbescholtener Bürger gilt wenn man den Kleinen Waffenschein hat ?

    Hallo Frank,

    der Inhaber eines KWS ist in keinster Weise unqualifiziert für den späteren Erwerb einer WBK. Im Gegenteil kann die Erwähnung beim praktischen Teil der Sachkundeprüfung (natürlich zusätzlich zum vorgeführten sicheren Umgang mit der Demo-Waffe), dass man langjährig einen sicheren Umgang mit der SSW praktiziert/übt, eher positiv ausgelegt werden.

    Und zum "privaten Gespräch": Bei übermütigen und/oder Grössenwahnsinnigen Sachbearbeitern eines Landkreises kann man auch besonders genau und streng als Gesetzestreuer Bürger hinsehen! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist relativ schnell beim Vorgesetzten hinterlegt, natürlich mit Empfangsbestätigung.

    Die Zeiten als Sachbearbeiter und Beamte lange Schnurrbärte trugen, und der Untertan in gebeugter Haltung um eine gnädige Bearbeitung angesucht hat ... sind vorbei!

    Ganz am Rande: Den Schuss mit einer SSW auf einen hungrigen, angreifenden Keiler oder auch auf eine Bache halte ich für äusserst mutig! ;(

  • Hallo pala
    Also,....Wildschweine sind fast blind und orientieren sich hauptsächlich nach Gehör und Geruch, somit kann ein Knall
    sie schon zur Umkehr bewegen... Besser wäre es allerdings, der Angler würde seinen Mais in verschlossenen Eimern
    transportieren und den Angelbereich chemisch "verwittern". ..So etwas wird zB bei Kartoffeln angewandt,
    um Wildschaden einzudämmen ( mal mit einem Jagdpächter darüber reden )

    Zum KWS,..wenn man hier so verfolgt, was einige für Vorstellungen von SV mit einer SSW haben, dann könnte ich mir so eine Reaktion
    ( zumindest in naher Zukunft ) auf den Ämtern gut vorstellen.. :whistling:

    Gruß LOBO

  • Als Inhaber sowohl eines KWS als auch einer gelben WBK kann ich dir sagen, dass das zumindest bei mir gar keine Probleme gab.. :thumbup: .

    Gruß,
    King


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Hallo King...
    Ich habe nicht von Jetzt und nicht von der Allgemeinheit geschrieben,
    aber wenn du ehrlich bist, wirst du mir schon ein wenig zustimmen.. :S

    Gruß LOBO

  • Also das Sportschützen aufgrund ihres KWS diskriminiert werden, habe ich noch nie gehört. Im Gegenteil. Die Beantragung des KWS wird oftmals benutzt um zu prüfen, ob kleinere Verfehlungen Einzug in das Zentralregister gefunden haben und die spätere Beantragung anderer waffenrechtlicher Erlaubnisse hemmen würden. So kann man sich beispielsweise die Mühe und nicht unerheblichen eines Jagdkursus sparen, wenn ein relevanter Eintrag im Register ist. Sinngemäß gilt das auch für Sportschützen, wenngleich der Sportschütze auch ohne eigene WBK schießen kann, was für den Jäger auf der Jagd ohne JS nicht geht. Da im Sinne der Zuverlässigkeisprüfung und Prüfung der persönlichen Eignung (Ausnahme Alterserfordernis) bei der Beantragung irgendwelcher waffenrechtlichen Erlaubnisse keinen Unterschied gemacht wird, ist die Beantragung des KWS ein einfacher Weg dieses festzustellen.

    PS: Wildschweine lassen sich nicht durch Knallgeräusche abschrecken. Dazu muss es schon ein kräftiger Bleibatzen sein. Alles andere ist eher gefährlich, insbesondere wenn die Bache mit ihren Frischlingen daher kommt. Dann gilt es Land zu gewinnen und nix anderes.

  • Hallo Frank,

    der Inhaber eines KWS ist in keinster Weise unqualifiziert für den späteren Erwerb einer WBK. Im Gegenteil kann die Erwähnung beim praktischen Teil der Sachkundeprüfung (natürlich zusätzlich zum vorgeführten sicheren Umgang mit der Demo-Waffe), dass man langjährig einen sicheren Umgang mit der SSW praktiziert/übt, eher positiv ausgelegt werden.

    Und zum "privaten Gespräch": Bei übermütigen und/oder Grössenwahnsinnigen Sachbearbeitern eines Landkreises kann man auch besonders genau und streng als Gesetzestreuer Bürger hinsehen! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist relativ schnell beim Vorgesetzten hinterlegt, natürlich mit Empfangsbestätigung.

    Die Zeiten als Sachbearbeiter und Beamte lange Schnurrbärte trugen, und der Untertan in gebeugter Haltung um eine gnädige Bearbeitung angesucht hat ... sind vorbei!

    Ganz am Rande: Den Schuss mit einer SSW auf einen hungrigen, angreifenden Keiler oder auch auf eine Bache halte ich für äusserst mutig

    Das ist ein sehr guter Post.


    Ich bin auch vom Fach, deswegen:

    - Es ist nicht hinderlich

    - Diese "Meinung" eines SB ist sch...

    - Mache Dir da mal keinen Kopf

    - Der Einsatzzweck ist allerdings sehr gewagt


    Gruß FM

  • PS: Wildschweine lassen sich nicht durch Knallgeräusche abschrecken. Dazu muss es schon ein kräftiger Bleibatzen sein. Alles andere ist eher gefährlich, insbesondere wenn die Bache mit ihren Frischlingen daher kommt. Dann gilt es Land zu gewinnen und nix anderes.

    Dann haben wir in Niedersachsen extrem ängstliche Schweine, die rennen nämlich auch bei einem Fehlschuß weg... ;(

    Weidmanns-Heil... Lobo

  • Landkreis Hof

    KWS: 07/2008
    WBK Grün & Gelb: 07/2010
    Erlaubnis nach §27 SprengG: 11/2010

    Alles Anstands- und Problemlos. Keine langen Wartezeiten die mich vermuten lassen könnten das da "genau und strenger [...] geschaut" wurde.
    Die Sachbearbeiter waren immer die selben und haben sich stetts korrekt verhalten.

    Die GröKoaZ will, zu unserer Sicherheit, rückwirkend bis 1889 die Nahrungmittelzubereitung über 40° verbieten... O-Ton Hosenanzug: "Viel Leid und Elend können verhindert werden!"

    Rotzlöffel erkennt man Online am gefährlichem Halbwissen, vielen (Augenroll-) Smilies, und einer Unzahl von Beiträgen innerhalb kürzester Zeit...


  • Dann haben wir in Niedersachsen extrem ängstliche Schweine, die rennen nämlich auch bei einem Fehlschuß weg... ;(

    Weidmanns-Heil... Lobo


    Ähhhh, wann darf ich mit Frau zum Ansitz oder Drück auf Schwein vorbei kommen?
    Waihei
    Klaus


  • Ähhhh, wann darf ich mit Frau zum Ansitz oder Drück auf Schwein vorbei kommen?
    Waihei
    Klaus

    Hallo Klaus
    Mais und Rüben sind weg, also erst wieder Ende des Jahres, wobei hier fast nur die "Überfallartige" Drückjagd zum Erfolg führt... :thumbsup:

    Gruß Wolfgang (LOBO)

    Einmal editiert, zuletzt von EL LOBO (15. Januar 2012 um 18:53)

  • Ganz am Rande: Den Schuss mit einer SSW auf einen hungrigen, angreifenden Keiler oder auch auf eine Bache halte ich für äusserst mutig!


    Also eine Mutprobe ist es gewiss ...

    PS: Wildschweine lassen sich nicht durch Knallgeräusche abschrecken. Dazu muss es schon ein kräftiger Bleibatzen sein. Alles andere ist eher gefährlich, insbesondere wenn die Bache mit ihren Frischlingen daher kommt. Dann gilt es Land zu gewinnen und nix anderes.


    Genau und daß sehr schnelllll =====>>>

    Dann haben wir in Niedersachsen extrem ängstliche Schweine, die rennen nämlich auch bei einem Fehlschuß weg...


    Kein Wunder Wolfgang!
    Wenn Du immer auf dieselbe arme Sau schießt .... *lol*

    Nee, okay war nur ein Spaß, auch weiterhin guten Anblick mit

    WAIDMANNSGEHEUL!
    Alex

    NB:
    Die Strecke, sauber!
    Ach, ne 96er Mauser in .300 Win.Mag.
    könnte ich da auch noch zur Verfügung stellen..