Hallo zusammen,
eine Frage an die Waffenrecht-Experten:
Wenn ich als Sportschütze eine WBK und eingetragene Waffen besitze, dann aber für längere Zeit beruflich ins Ausland muss, also für längere Zeit nicht trainieren kann und deswegen de facto keinen Bedarf habe, was passiert dann genau? Muss ich die Waffen auf eine berechtigte Person übertragen und die WBK abgeben?
Vielen Dank,
roki :^)