Schreckschusswaffe geladen im Waffenschrank lagern?

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 15.883 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2011 um 19:38) ist von Kentucky.

  • Hallo miteinander,
    wie schon in der Überschrift steht hier meine Frage,
    Darf ich meine Schreckschusswaffe geladen im Waffenschrank aufbewahren?

    Der Waffenschrank hat die Sicherheitsstufe B.

    Die Waffe ist mit Reizgasmunition geladen.

    Danke für eure Antworten.


    MfG

    F.W.

  • Nicht zulässig. Die gemeinsame Lagerung von Waffe mit Munition ist erst ab einem Waffenschrank der Klasse 0 zulässig.
    Bei einem Waffenschrank der Klass B muss die Munition getrennt von der Waffe liegen. Ausnahme - eine Überkreuzlagerung von Waffe mit der dazugehörigen Munition wäre zulässig. In dem Fall liegt in einem B-Schrank dennoch keine schussfähige Waffe, weil die Munition nicht zur Waffe passt.
    Beispiel: Zwei B-Schränke, einer für Langwaffen, einer für Kurzwaffen mit jeweils der anderen Munition.

    In dem beschrieben Fall muss die Munition - das darf auch das geladene Magazin in dem eigentlich immer vorhandenen und extra abzuschließenden Innenfach liegen. Der Schüssel des Innenfaches darf nicht stecken bleiben, was meistens mechanisch bei geschlossener Tresortür auch nicht passt.

  • Zählt bei euch denn die Gaser-Pillen überhaupt als Munition, da ja grundsätzlich kein Geschoss vorhanden ist?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Danke schonmal für die Antwort,

    darf ich denn dann überhaupt in meiner Wohnung eine geladene Schreckschusswaffe haben?
    Ich habe Angst vor einbrechern in der Nacht daher wollte ich sie geladen lagern bei mir.

    Kann mir da jemand was dazu sagen?

    MfG


    F.W.

  • Hi

    vll. solltest du die sache mit dem reizstoff noch einmal überdenken, in einem geschlossenen raum würdest du selbst auch unter dem zeug leiden :^)

    lg

  • Ja du darfst ja so lange du in der Wohnung bist und auf deinem Grundstück eine geladene Waffe führen, nur wenn du dann aus dem Haus gehst entladen und jeh nach Vorschrift verstauen.

    Du könntet jedoch einen höherwertigen Tresor kaufen, Widerstandsgrad 0 oder 1 und du darfst darin eine geladene Schusswaffe haben

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Entschuldigung für die dummen fragen, aber warum nicht im B schrank?

    Und wenn ich zu Hause bin darf ich sie dann geladen im Waffenschrank haben?
    Oder sonst irgendwo?

    Führen tue ich sie nicht da ich keinen waffenschein habe, nur zu Hause sonst nirgends.

    MfG

    F.W.

  • Aber geladen im Tresor ????

    Sagst du dann dem Einbrecher , " Haben sie etwas Zeit ? ", ich muss erst mal aufschließen ?

  • Ganz einfach, weil der Gesetzgeber das so vor gibt, deswegen nicht in B.

    Wieso wenn du zuhause bist geladen im Tresor wenn du sie außerhalb des Tresores haben darfst?

    Nur halt wenn du das Haus verlässt, entladen und sicher verschließen

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  • Ich wurde schon einmal überfallen, darum suche ich nach etwas selbstschutz,

    ich möchte sie einsperren da ich Kinder habe und es mir so zu gefährlich ist, darum eben im Tresor,
    den schlüssel trage ich immer bei mir also wäre er in einer Notsituation schnell geöffnet.

  • Ähm, GEB, wenn man schläft sieht das aber anders aus.
    Wenn man schläft kann man nicht die tatsächlich Gewalt darüber haben.

    @ Freiwildmann :
    SSW zur Verteidigung zu Hause sind wirklich nicht optimal.
    Aber wenn Du Waffe und Mun trennst brauchst Du bei SSW gar keinen Tresor.
    Du musst nur sicherstellen das kein unbefugter Zugriff hat und befugt sind alle über 18.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Aber geladen im Tresor ?

    Sagst du dann dem Einbrecher , " Haben sie etwas Zeit ? ", ich muss erst mal aufschließen ?


    Kommt drauf an? Je nachdem ob Alarmanlage z.B. die schon frühzeitig Alarm gibt und man nur noch eben den Code am Tresor neben dem Bett eingeben muss, oder eine Erhabene Stockwerkspostion, die bei Einbruchsgeräuschen im Untergeschosszeitvorteile bringt, das kann man sehen wie man will

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  • @ geb

    genauso ist es, ich habe bereits eine hochwertige Alarmanlage inklusive Überwachungskamera einbauen lassen.

    Der Tresor steht im Obergeschoss wo auch die schlafzimmer sind.


    MfG

    F.W.

  • Zitat

    Ich wurde schon einmal überfallen, darum suche ich nach etwas selbstschutz,

    ich möchte sie einsperren da ich Kinder habe und es mir so zu gefährlich ist, darum eben im Tresor,
    den schlüssel trage ich immer bei mir also wäre er in einer Notsituation schnell geöffnet.


    Wenn dir Schutz für dich und deine Familer soooo wichtig ist, warum nicht einmal Geld für nen Tresor mit VDS 0 oder 1 ausgeben? mit Zahlenschloss? kein Schlüsselrumschleppen, bei Frankonia für 400-600€

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  • Nunja weil ich gedacht habe ich hab ja schon einen der müsste reichen, ausserdem wird er zur aufbewahrung der Tageseinnahmen meiner Firma benützt.
    Da hat ein Sicherheitsschrank der Klasse B bisher gereicht.

  • Hm ja das mag sein, aber zum Aufbewaren einer geladenen Schusswaffe leider laut Gesetz nicht zulässig :cursing:

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  • Warum so ein böser Smily? Entschuldigung ich weiß es nunmal nicht, habe mit Waffen nur sehr wenig zutun.
    Grad das ich mich mit meiner Pistole ein bischen auskenne die ich zur Verteidigung benützen möchte.
    Diese ist ein erstück meines Vaters zwar schon etwas Alt aber scheint zu funktionieren.

  • Ich vermute mal, daß du durch einen kleinen Waffenschein nochmal eher die SSW zu Hause geladen haben darfst, aber ich kann dir dazu auch keine verbindliche Auskunft dazu geben. Und eigentlich ist der Waffenschrank ja dann nochmal ne Sicherheitsstufe drüber über das "rumliegen".

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Jogi79 Nein für zuhause brauchst du keinen Waffenschein


    Und der böhse smile war nicht wegen dir, sondern wegen den doofen Gesetzten die deutschland hervor bringt

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  • Ich vermute mal, daß du durch einen kleinen Waffenschein nochmal eher die SSW zu Hause geladen haben darfst,


    Wie GEB richtig anmerkte, ist der KWS zu Hause nicht nötig, weil es zu Hause kein Führen gibt. Führen einer Schusswaffe tut nur derjenige, der außerhalb seines Grundstückes.... Dieses ist im Fall mit einer zugriffs- und schussbereiten SSW in Verbindung dem KWS erlaubt.


    Und eigentlich ist der Waffenschrank ja dann nochmal ne Sicherheitsstufe drüber über das "rumliegen".


    Schon richtig, aber unterscheide das zugriffsbereite Führen von einer Aufbewahrung bzw. Lagerung.

    Nebenbei halte ich das Schießen mit Reizstoffwaffen innerhalb einer Wohnung für Blödsinn. Man mag damit unter Unterständen Kleinkriminelle in die Flucht treiben können, aber selbst wird man die Wohnung sanieren müssen, will man nicht mit dauerhaft gereizten Augen in seiner Wohnung umherlaufen.