Bei Egun habe ich mal wieder ein Teil entdeckt, welches ich recht interessant finde: eine Krico Weinbergpistole.
Der Händler verlangt lediglich einen Altersnachweis, keine EWB. Ich habe extra nochmal angefragt, und die Antwort war, ja - ist frei ab 18.
Jetzt habe ich aber einen ca. zwei Jahre alten Thread gesehen, in dem man da tw. anderer Meinung ist: Krico Weinbergpistole ???
Was stimmt denn nun? Frei ab 18 oder nicht? Falls die Pistole kein Nachbau eines Modells von vor 1871 ist - könnte es sein, dass sie vielleicht als "Böller" irgendwie rechtlich anders eingeordnet ist? Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn ich mich recht erinnere, wird rechtlich zwischen Böllern und "normalen" Vorderladerwaffen unterschieden...