klein waffenschein und schreckschuss führen frage

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.340 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2011 um 00:50) ist von ALFHA1802.

  • Hallo,

    Thema erledigt ;)

    (Damit es nicht zum Diskution des Jahres 2011 wird hab ich es mal rausgelöscht. :-))

    Andere Frage:

    CS Gas und Pfeffer sind verboten auf Menschen abzuschießen? oder erlaubt es mir das schießen mit einer CS Gas Patrone, Pfeffer in Notwehr auf einen Mensch zu schießen?

    Einmal editiert, zuletzt von Tomekk (1. Januar 2011 um 23:43)

  • Grundsätzlich bricht kein "Kleiner Waffenschein" das Recht des Hausherren. Wenn Dein Arbeitgeber/der Schulleiter Waffen auf seinem Gelände verbietet, ist das zwingend zu befolgen!

  • In derren Schulregeln steht waffen sind verboten.

    Hab ich mit dem KWS das recht trotzdem die waffe mitzuführen?

    Wenn die Schule so übel ist, dass Du dort eine SSW mitnehmen willst, dann solltest Du vielleicht die Schule wechseln... wobei Schule und SSW meiner Meinung nach sowieso nicht zusammenpassen.

  • Es ist eig. auch nur eine Frage da ich nie im leben eine mit zur Schule nehmen würde.
    hab ich aber oben noch Editiert ;)

    Mir geht es um dem Beruf Tierpfleger da ich gerne Tierpfleger werden will wie schaut es da aus?

    Wie sind da die Regeln?

    Edit:
    Es geht mir nur um die Rechte mit KWS, will keine Waffe in der Schule Tragen... da ich sowieso keine Probleme habe dort ;) auch sons würd ich es nicht machen.

  • Mir geht es um dem Beruf Tierpfleger da ich gerne Tierpfleger werden will wie schaut es da aus?

    Als Tierpfleger dürfte Dir eine SSW soviel nützen wie ein Kropf (falls Du damit was anfangen kannst ;) ). Eine SSW hat in dem Umfeld soviel zu suchen wie eine Kuh beim Eislaufen - gar nix.

  • Dann hat es sich erledigt,

    Wie schaut es mit

    CS Gas und Pfeffer Patronen aus? Darf ich Sie im Notwehr mit einen KWS auf menschen abfeuern?

    Hab schon einige Thread durch... nur werd ich daraus nicht schlau einige schreiben es ist verboten da es nur für Tiere ist andere sagen es sei erlaub.

  • Wie sieht es aus mit einen Kleinenwaffenschein und Arbeit / Schule darf ich die Waffe bei mir Führen auf der Arbeit / in der Schule?


    Der KWS setzt sich nicht über das Hausrecht hinweg. Zudem generell keine gute Idee, irgendwelche Waffen in die Schule zu nehmen.

    In derren Schulregeln steht waffen sind verboten.


    Damit hat sich obige Frage doch erledigt. Anders hätte mich es auch gewundert.

    (Achtung: Ist nur eine Frage werde da sowieso keine mitnehm außer ich ergreif mir den Job Tierpfleger und es sei erlaubt)

    und wie sieht es mit dem Beruf Tierpfleger aus? dürfen die Schreckschuss waffen tragen falls mal z.B ein Hund angreiflich wird und man grad im Gehege ist (eingesperrt)


    Also wenn ein Tierpfleger eine SSW im Gehege führen muss, hat er seinen Job verfehlt. Zudem wird auch dort der Hausrechtsinhaber sicher was dagegen haben. Wäre übrigens auch ein prima Einstand, beim neuen Arbeitgeber gleich nach der Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe zu fragen.

    PS: Andere Frage:
    CS Gas und Pfeffer sind verboten auf Menschen abzuschießen? oder erlaubt es mir das schießen mit einer CS Gas Patrone, Pfeffer in Notwehr auf einen Mensch zu schießen?


    Es ist grundsätzlich verboten, auf Menschen zu schießen. Überhaupt ist das Schießen nur auf Schießständen oder auf der (erlaubten) Jagd zulässig. Alles andere unterliegt der Gesetzmäßigkeit der Notwehr.

  • Du darfst mit dem KWS deine SSW überall mit hin nehmen wo es nicht durch das Gesetz oder den Eigentümer (Laden,Bahnhof,Bank,Schule usw.) verboten ist!Da bleibt nicht viel über,wenn du Abends noch mal eine Runde um den Block laufen willst dann kannst du sie mitnehmen!Bei allem anderen erst die Gesetze und Hausordnungen studieren.Als Tier Pfleger könnte dein Chef was dagegen haben,ist auch ein bisschen Lächerlich mit der Wumme dort rum zu laufen *lol*
    Und im Zoo kommt es auch nicht gut wenn Besucher das sehen!
    In der Schule,auch dumme Idee,hast bestimmt schon mal von so Amokläufern gehört oder?Was meinst du wenn das einer mitbekommt!Schulverweiß auf alle fälle,massen Panik und SEK einsatz bekommst du Gratis dazu.


  • Erlaubt es mir im Notwehr mit CS Gas, Pfeffer zu schießen oder nicht? oder darf man nur Platzpatronen hochballern?

    Hallo Tomekk,

    ganz ruhig bleiben! In einer Notwehr-Situation Platzpatronen "hochballern" dürfte eher den Angreifer zu Beifalls-Orgien animieren :)

    Verkauft werden Pfeffer-Kartuschen zur Verteidigung gegen aggressive Hunde (Tierabwehr). Hintergrund ist, dass bei einer Freigabe zum Einsatz gegen Menschen Versuche notwendig wären, die nach EU-Recht nicht mehr zulässig sind!

    Aber solltest Du in die Notwehr-Situation gelangen, und eine SSW mit Pfefferkartuschen bei Dir führen (die Du natürlich nur zur eventuellen Abwehr von Tieren mitführst!), darfst Du Dich damit verteidigen.
    Jedenfalls wenn die Notwehrsituation gegenwärtig besteht, der Angreifer kein Vollzugsbeamter ist, und zurechnungsfähig (frag nicht, wie man das erkennt).

  • Vielen Dank Alfha.

    Das wollt ich nur wissen ob es mir in der Notwehr erlaubt ist weil ich vor habe "WENN" ich den KWS bekomme mein Magazin so zufüllen das der erste schuß eine Platzpatrone ist und dann CS Gas oder Pfeffer falls der Angreifer nicht zurükschreckt.

    Jetz noch ne andere Frage da der Thread grad gelesen wird *G*.

    Ich bin schon oft in die Sitation gekommen andere zu helfen weil Sie auf dem Boden besoffen liegen (Auf der Straße)
    Wie kann man da am besten auf sich aufmerksam machen mit einer Schreckschusswaffe? damit die Autofahrer sehen das da was ist?
    mit welche Signale etc?

    (Ich schätz es ist erlaubt da es ja auch Notstand Sitation ist)

  • Ich bin schon oft in die Sitation gekommen andere zu helfen weil Sie auf dem Boden besoffen liegen (Auf der Straße)
    Wie kann man da am besten auf sich aufmerksam machen mit einer Schreckschusswaffe? damit die Autofahrer sehen das da was ist?

    Nur um das nochmal klar zu stellen: Du findest öfters mal besoffene auf der Straße liegend und willst dann mit einer Schreckschuss auf die Situation aufmerksam machen ?

    Egal was Du nimmst, setz es ab 8|

    Im Ernst, das meinst Du doch nicht wirklich, oder ?

    Gruß, Jörg

  • Vergiss es am Besten, mit einer SSW Autofahrer auf sich aufmerksam zu machen!

    Wenn ich Beispielsweise eine nächtliche Landstrasse befahre, und eine mir unbekannte Person mit einer Waffe (ob SSW oder scharf ist nicht zu erkennen) Schüsse abgibt, halte ich nicht an sondern kurze Zeit später reitet die Kavallerie an!
    Oder, falls ich nicht mehr ausweichen kann, habe ich eine neue Kühlerfigur.

    Ausserdem sieht der Gesetzgeber das nicht als ausreichenden Grund zur Schussabgabe an. Zur Unterstützung bei der Versorgung eines Betrunkenen/einer Hilflosen Person sehe ich die Schussabgabe eher kritisch. Verwende lieber Dein Handy!

    In meinem alten Sachkunde-Lehrbuch stand zwar noch die ziemlich abwegig konstruierte Situation eines Jägers, der ein havariertes Fahrzeug entdeckt, und daraufhin zur Notfall-Signalisierung einen Schuss mit der Flinte in den Böschungsdamm abgibt. Aber das war vor Zeiten des Handys, und ist ziemlich abwegig.

    Wenn Du auf einer Bergwanderung/bei einer Bootstour in eine Gefahr für Dein Leben/Deine Gesundheit, oder dasLeben/die Gesundheit einer anderen Person (Nothilfe) gerätst. Das wäre eine Situation bei der Du Deine SSW zur Signalisierung abfeuern kannst. (Die Hoffnung auf Hilfe stirbt zuletzt)

  • Sorry das es vll etwas komisch rüber kommt.

    Ich meinte natürlich nach dem ich nachgeschaut habe was mit dem ist .. und falls ich den nicht von der Straße weg kriege (Wehrt sich etc.) oder ist besoffen auf die Straße gelaufen und umgekippt und ist nicht mehr beim Bewusstsein und ich den nicht wegbekomme.

    Ist mir schon alles passiert, Nur leider achten die Auto Fahrer nicht alsosehr darauf. Wurd selbs bei einmal helfen fast angefahren weil er nicht angehalten ist.. bin extra richtung dem gefahren auto gelaufen damit dem Besoffenden Der nicht beim bewusstsein war nicht passiert da ich ihn nicht wegbekomm habe von der Straße.

  • Sag mal, konstruierst Du Dir gerade zwanghaft einen Grund um eine SSW zu führen ?

    Zuerst ist es die Schule bzw Berufsfindungsmaßnahme, dann der Job als Tierpfleger und jetzt weil Du öfters mal besoffene auf der Straße liegende retten muss ?

    Heute ist der 1. Januar.. und NICHT April ! :D

    Gruß, Jörg
    Edit: jaja, für die Erbsenzähler: seit gut 20 Minuten ists der 2. Januar.

  • Wie jeden der eine SSW (mit Erlaubnis) führt, sollte sich eingehend mit dem Notwehrrecht und was damit zusammenhängt gründlich auseinander setzen. Zu groß ist die Gefahr der Einsatz der Waffe, wenn Notwehr oder Notstand nicht geboten waren. Dann gibt das mächtig Ärger, der durchaus vor Gericht landen kann. Dei Erlaubnis eine Schusswaffe zu Führen ist eine Sache. Diese auch im Fall einzusetzen die zweite. Die dritte klärt u.U. das Gericht.

    Notwehr STGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Notwehr BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

    Notwehrüberschreitung (Notwehrexess):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

    Selbsthilfe:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Desweiteren schießen ohne Erlaubnis - OWI.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html

    Drohen bzw. Nötigung mit Schusswaffe - Straftat
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
    http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

    und noch einges anderes, was im Zusammenhang mit Waffen bzw. führen und schießen zusammenfällt.

  • Wieso einen Grund suchen? ich will mich doch nur Informieren wie ich handeln kann falls ich in solche nöten wieder wieder komme? was ist daran verkehrt? ;)


    Der KWS Antrag ist schon seit Dezember raus.. nur will ich mich nur etwas schlau machen das ist besser als unwissend auf die Straße zu gehen mit der Pistole..

    Thread kann geschlossen werden da hier eh nicht wirklich Geholfen wird sondern nur rumgehackt wird.

    Sollte sich jemand finden der sich in solchen Sitation auskennt kann er sich gerne per PN Melden ;)

  • Hallo Tomekk,


    wann und ob ein Thread geschlossen wird, entscheidet immer noch ein Moderator!

    Und ich weiss nicht, ob Du des Lesens richtig mächtig bist? FloppyK hat Dir wirklich Alle relevanten gesetzlichen Grundlagen Mundgerecht serviert! Christian, Lobo und auch ich haben Dir Hinweise und Ratschläge gegeben!

    Und jetzt Deine Äusserung, Dir wird nicht geholfen? Nicht die feine Art eines gentleman, oder?

  • Wieso einen Grund suchen?


    Es macht so den Anschein, weil Du merkwürdige Gründe nennst, die wie die Frage mit der Schule schon merkwürdig und eigentlich so logsich sind, dennsen Antwort es eigentlich nicht bedarf.
    Ich hoffe dennoch, dass Du niemals in der Verlegenheit oder vor der Entscheidung stehen wirst, Deine Schusswaffe auch zu benutzen zu müssen. Das hoffe ich für jeden Waffenträger. Silvester mal ausgenommen.