klein waffenschein und schreckschuss führen frage

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.390 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2011 um 00:50) ist von ALFHA1802.

  • Sorry, aber jeder 2ter Beitrag ist hier Mist (Vll auch meine beiträge nur will ich mich richtig Informieren)

    Das ich sagte es wird nicht geholfen war nicht alsowörtlich gemeint, ich hab mich an der Person bedankt die mir weitergeholfen hat.

    und zu FloppyK Beitrag: Den hab ich erst gelesen als ich mein Beitrag abgeschickt habe.

    @ FloppyK, Das hoff ich allerdings auch nicht das ich die Benutzen muss nur leider ist es so das ich Viel Nachts unterwegs bin und da passiert hier in meiner Stadt am meisten. Hatte schon Dreifachen Nasenbruch weil ich aus Nöten jemand helfen wollte und der Freund von dennen das anders gesehn hat der allerdings 10 mal aufgebauter von der Statur als ich war.

    Eine Schreckschuss gibt eine Sicherheitsgefühl.. und zu not kann man wenn man glück hat erfolg haben mit einen Schuss in die luft das die verschwinden.

  • Hallo FloppyK,

    Alleine diejenigen, welche Du verlinkt hast, bieten Lesestoff und Denkzeit für Stunden :)

    In diesem Sinne Danke für Deine Arbeit. Sicher werden viele andere User die Gelegenehit wahrnehmen, und einiges erneut nachlesen! Und Wer eine Waffe führt, sollte immer die Notwehr-/Nothilfe-Regelungen im Hinterkopf haben. Die gesetzlichen Fallstricke sind auch so noch verflixt genug!

    Gruss
    Alfred

  • Ich hab schon sämtliche Gesetze durchgelesen ;) Nur sind meine Fragen halt etwas anders die mich zu bedenken machen.

    Ich kann von meiner sicht aus sagen das ich 80% der Gesetze bis jetz kenne.

    Nur mein Problem ist es derzeit (wie es auch das Thema derzeit ist) wie man handelt wenn einer bewusstlos auf der Straße liegt und man denjenigen nicht fort bekommt.
    So das man sich nicht selber in die Gefahrbringt das man nicht angefahren wird (wie ich es schon geschildert hatte, grad deswegen weil es mir schon fast passiert ist). Weil nicht jeder Autofahrer wirft Nachts einen Blick auf die Straße. So könnte man mit einer Signal munition in die Lüfte schon aufmerksam werden.. nur dann wäre auch das problem das die sich angegriffen fühlen und ein überfahren eventuell? das ist mir klar... nur wie darf man in der Sitation jetz gesetzes mäßig handeln? dazu finden man in kein Gesetz was.

  • Sorry, aber jeder 2ter Beitrag ist hier Mist (Vll auch meine beiträge nur will ich mich richtig Informieren)

    Das ich sagte es wird nicht geholfen war nicht alsowörtlich gemeint, ich hab mich an der Person bedankt die mir weitergeholfen hat.


    Da nicht der Gönner Deiner Danksagung war, bin ich enttäuscht. Nur weil man Dir keine Generalabsolution für Dein Vorhaben erteilt hast und man Deine Frage zumindest merkwürdig nahm, bist Du sauer.
    Deine Vorhaben weiter gedacht, kann man nicht gut heißen. Wenn Du in einer Schule mit einer Plempe erwischt wirst, ist wieder großes Trarah in der Presse, was der Sache allgemeine wieder schwer schaden wird.
    Informiert man Dich über die Notwehr - danach hattest Du ja gefragt - ist es auch nicht richtig.

    Wie auch immer, Du bist mal wieder einmal das beste Beispiel, dass auch für den KWS wenigstens eine kleine Sachkundeprüfung verlangt werden sollte. Du kannst Dich damit trösten, denn das betrifft Dich nicht alleinig.

    Noch was: Generell lassen sich für die Notwehr nur schlecht Beispiele finden. Dafür ist die Sache zu sehr von den Gegebenheiten der Situation abhängig und immer individuell. Für Deinen geschilderten Fall des Betrunkenen auf dem Gehweg und dem Herbeirufen von Autofahrern.
    Auf einer normal befahrenen Straße halte ich den beschrieben Einsatz für unzulässig. Denn einfach an an herantreten an die Straße und kräftiges Winken und rufen dürfte weitaus erfolgreicher sein, als ein rumgeknalle auf dem Gehweg, was die Passanten eher verscheucht.
    Im einsamen Wald können abgeschossene Notsignale sicher hilfreich sein.

  • ..... Weil nicht jeder Autofahrer wirft Nachts einen Blick auf die Straße. So könnte man mit einer Signal munition in die Lüfte schon aufmerksam werden...

    Ich bekomme langsam aber sicher den Eindruck, dass es für Dich und Deine Umwelt Besser ist, Du führst anstatt einer SSW eine kleine LED-Lampe mit Dir!

    Du kannst mit einer Lampe auf die Gefahrensituation aufmerksam machen.

  • @ Floppy ich schrieb aber dazu das es nur eine Gesetzliche Frage war weil es mich einfach interessiert hat ob ein KWS ein gesetz brechen kann von einer Schule etc.

    Ich hab nie geschriebn das ich ein Schreckschuss in einer Schule führen möchte ;)

    und das ich zu dir kein Danke geschrieben habe lag daran weil ich dein Beitrag erst nach meinen Post gesehn hatte ;)

    Aber leider waren die Seiten schon bekannt =) nur bringen die mich auch nicht ganz weiter wie gesagt es handelt sich in diesen thread nur noch im Notwehr, Gas, Peffer, Signal schüsse.

    Das mit dem Erlaubnis mit KWS ist mir schon klar.

  • Zitat vom Themenstarter Tomekk :"Der KWS Antrag ist schon seit Dezember raus."
    Wenn man deine letzten Beiträge so liest dann kann man nur hoffen das DU den niemals bekommen wirst!

    Saalach