Führverbot und öffentliche Veranstaltung genau definiert?

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 10.682 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2011 um 17:05) ist von Erklärbär.

  • Hey Leute,

    sind ihrgendwo das Führverbot mit KWS oder die öffentlichen Veranstaltungen besser definiert oder erleutert als im WaffG?

    Wie sieht es z.B. mit Weihnachtsmärkten und co aus? Was ist mit Kaufhäusern und ähnlichem? Gilt ja eigentlich das Hausrecht oder 8|


    Gruß

    Geb

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Also in Kaufhäusern, Kinos und dergleichen gilt das Hausrecht. Das einzige was dich da erwarten kann, wäre ein Hausverbot.

    Bei öffentlichen Veranstaltungen bin ich mir nicht 100% sicher. Auch weiß ich nicht, ob ein Weihnachtsmarkt eine öffentliche Veranstaltung in waffenrechtlichen Sinne ist. Nach meiner Auffassung ist ein Weihnachtsmarkt keine öffentliche Veranstaltung im waffenrechtlichem Sinne, da diese Veranstaltung sich nicht vom Alltag abhebt (im Gegensatz zu Demonstrationen), da der Weihnachtsmarkt regelmäßig stattfindet.

    Allerdings bin ich kein Anwalt, der beurteilen kan, was genau nun eine öffentliche Veranstaltung ist.

    [Edit] Okay, ich habe mich mal schlau gemacht. Und habe folgendes gefunden: "Das Bundesverfassungsgericht hat den Versammlungsbegriff im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes definiert als„eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ "


    Desweiteren habe ich auch noch folgendes gefunden: "Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Loveparade-Urteil aus dem Jahr 2001 (1 BvQ 28/01, 1 BvQ 30/01 vom 12. Juli 2001) dem sogenannten engen Versammlungsbegriff angeschlossen, wonach die Versammlungsteilnehmer einen gemeinsamen Zweck verfolgen müssen, der von allgemeinem Interesse ist. Laut BVerfG wird bei der Loveparade nur ein Lebensgefühl zur Schau gestellt. Es handle sich um eine Massenparty. Demnach ist die Loveparade genauso wie der Hamburger G-Move nur eine Veranstaltung und wird daher nicht vom Art. 8 GG erfasst. Bloße Menschenansammlungen – beispielsweise die Schaulustigen bei Unfällen – gelten nicht als Versammlungen. Derartige Ansammlungen können durch die Polizei aufgelöst werden."


    Somit zählt ein einfacher Weihnachtsmarkt nicht als öffentliche Versammlung, sondern lediglich als Ansammlung von Menschen. Also kann man dort ohne Bedenken eine SSW führen (KWS vorausgesetzt).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (19. Dezember 2010 um 15:37)

  • Öffentliche Veranstaltungen, sind zum Beispiel Umzüge von Schützen, oder Karneval, Volksfeste u.ä.!

    Nichtübliche Zusammenkunft von vielen Menschen, also.

    Jedoch NICHT der Besuch einer Gaststätte z.B., den das ist meiner Meinung nach KEINE öffentliche Veranstaltung, denn die Kneipe ist ja immer da.

    Also Kneipe, Theater, Kino erlaubt! - Schützen-Umzug, Fasching, Rockkonzerte, etc. verboten! Also alles, was nicht fix, sprich Standard ist.

    Also nach gesundem Menschen-Verstand interpretiert, denke ich mal? - (Als Nicht-Jurist!)

    Was die Paragra§en-Vorbeter beim Widerkäuen daraus machen, daß weiß NIEMAND! :new2::wow::deal:

    Noch nicht mal Gott, Allah, Jehova, Wishna, Odin, oder wer auch immer.

    Frdl. Gruß, Mountain!


    Edit:
    Sollte jemand glauben, einer dieser, oder anderer Götter wüßte das, so bleibt ihm das, bei Zeus unbenommen! 8o

    Einmal editiert, zuletzt von MountainGun45LC (19. Dezember 2010 um 15:53)

  • Schonmal Quatsch überhaupt über eine Kneipe nachzudenken, weil das Privatgelände ist und du damit sofort das Hausrecht hast. Genau wie Kaufhäuser und ähnliches, Einkaufszentren.

    Ein Weihnachtsmarkt ist ein Volksfest (ähnlich) und ganz sicherlich eine öffentliche Veranstaltung.
    DAS ist gesunder Menschenverstand. Was wäre denn sonst eine?

  • Schonmal Quatsch überhaupt über eine Kneipe nachzudenken, weil das Privatgelände ist und du damit sofort das Hausrecht hast. Genau wie Kaufhäuser und ähnliches, Einkaufszentren.

    Ein Weihnachtsmarkt ist ein Volksfest (ähnlich) und ganz sicherlich eine öffentliche Veranstaltung.
    DAS ist gesunder Menschenverstand. Was wäre denn sonst eine?

    Nein ein Weihnachtsmarkt zählt nicht als öffentliche Versammlung. Habe ich anfangs auch gedacht, aber du solltest dich mal damit befassen, was überhaupt alles eine öffentliche Versammlung aus gesetzlicher Sicht ausmacht.

    [Edit] Hier mal ein Link: http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/oer/1834

    Egal wo man guckt und sich beließt, es kommt immer zum selben Schluss: eine Versammlung ist eine Ansammlung von Menschen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Allerdings zählt als Zweck nicht alles (z.B. feiern ist kein Zweck, genauso wenig wie Glühwein saufen), sondern nur der Zweck, der in einer gemiensame Meinungsbildung und -äußerung liegen muss. Damit ein Weihnachtsmarkt keine öffentliche Versammlung im Sinne des Gesetzes.

    Bei dem Wort öffentlich muss man auch vorsichtig sein. Denn öffentlich ist zwar alles, was sich nicht auf einem Privatgelände abspielt, allerdings ist nicht jeder Menschenauflauf gleichzeitig eine Versammlung.

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    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (19. Dezember 2010 um 16:22)

  • Du haust gerade Versammlung und Veranstaltung durcheinander.

    "(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen."

    Für eine Veranstaltung brauchst du keine gemeinsame Zweckrichtung. Ein Weihnachtsmarkt ist keine Versammlung, aber eine Veranstaltung. Eine Demostration gegen Stuttgart 21 ist eine Versammlung, weil ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird.

    Die Love Parade war anfangs eine Versammlung, bis man entschied, dass der "gemeinsame Zweck" (als Demonstration) nicht mehr wirklich nachweisbar ist und somit nurnoch eine Veranstaltung (einem Volksfest ähnlich) vorliegt.

  • Generell ist angeraten bei "Ereignissen", bei Denen viele Menschen auf einem überschaubar grossen Platz/Gelände zusammkommen auf das Mitführen einer SSW, trotz Besitz des KWS, zu verzichten. Ungeachtet Dessen, wie dieses "Ereignis" eingestuft ist.

    Denn in der Regel sind diese Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Feiern/Gross-Parties/Strandfeste etc. vorab von den zuständigen Ordnungsbehörden zu genehmigen. Und diese Behörden haben die Möglichkeit Auflagen zu erlassen. Dazu gehören Beispielsweise ein funktionierender Ordnungsdienst, Dauer der Veranstaltung etc. ...... Aber mittlerweile auch Meistens der Passus, dass keine Waffen, eben auch keine SSW, mitgeführt werden dürfen!

    MIttlerweile dürfte es schwierig sein, Alle individuellen Regelungen einzuhalten, wenn man sich von Punkt A nach Punkt B auf der Landkarte bewegt, und eine SSW samt KWS mitführen will. Beginnt bei Beförderungsbestimmungen der örtlichen Verkehrsbetriebe, und endet bei der Hausordnung eines Restaurantes oder Kaufhaus, in dem man Zwischendurch essen oder einkaufen will.

    Und Nein, den runnig-gag mit dem "Aufzug" verkneife ich mir :)


  • Und Nein, den runnig-gag mit dem "Aufzug" verkneife ich mir :)

    Ist aber immer wieder lustig und ich mag mich an einen Thread erinnern, indem der Threadersteller sich nicht erklären konnte, wieso man in einem Auzug keine SSW führen darf :thumbsup: .

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    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • hallo, Alfred!
    Ich hab aber ( vor vielen Jahren ) im Rosenmontagsumzug mit Genehmigung der Polizei einen ( allerdings sehr schönen und plakativen Vorderlader mitführen dürfen obwohl diese Veranstaltung nicht zum Zwecke der Brauchtumspflege diente.
    Na gut, ist 15 Jahre her, aber so prägnant dürften sich doch Vorschriften nicht änden.
    Belehrt mich ,wenn ich irre.
    Gruß
    iwan

  • Die zuständige Behörde darf jederzeit eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn von der Waffe keine Gefahr ausgeht. Du hattest bestimmt keine Bleikugeln und Pulver dabei.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Schonmal Quatsch überhaupt über eine Kneipe nachzudenken, weil das Privatgelände ist und du damit sofort das Hausrecht hast. Genau wie Kaufhäuser und ähnliches, Einkaufszentren.

    Ein Weihnachtsmarkt ist ein Volksfest (ähnlich) und ganz sicherlich eine öffentliche Veranstaltung.
    DAS ist gesunder Menschenverstand. Was wäre denn sonst eine?


    Lass mal den gesunden Menschenverstand ganz weit aussen vor, wenn es sich um Juristerei und deutsche WaffG handelt! :D :laugh: :anon:

  • Generell ist angeraten bei "Ereignissen", bei Denen viele Menschen auf einem überschaubar grossen Platz/Gelände zusammkommen auf das Mitführen einer SSW, trotz Besitz des KWS, zu verzichten. Ungeachtet Dessen, wie dieses "Ereignis" eingestuft ist.

    Vielen Dank an Alfha1802 für deinen Satz.
    Welcher wiederum von einem anderen Mod mit "Setzen 6" abgestraft wurde. Wurde in einen ähnlichen zusammenhang von mir erwähnt.

    Als konstruiertes Beispiel "Du willst was bezahlen und deine SSW blitzt vor und Du bekommst erstmal was übergeholfen von übervorsichtigen Mitbürgern" Um sich danach auf dem Revier noch weiteren Fragen zu stellen und der als eigentliche ruhig geplante Tag ist verdorben.

    Um sich dann vllt noch mit diversen Haus-und Platzverboten behaften zulassen. Oder im schlimmsten Fall einen Beförderungsausschluß?.

    Auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

    :dafuer: Einigkeit und Recht und Freiheit :schland:

  • ...Na gut, ist 15 Jahre her, aber so prägnant dürften sich doch Vorschriften nicht änden.....

    Hallo Iwan,

    Du bist ja auch als ein (Meistens :) ) ganz Braver bekannt, Deshalb durftest Du vermutlich!

    Aber 15 Jahre Hysterie im Zusammenhang mit Waffen, und reisserischer, unsachlicher Berichterstattung in vielen Boulevard-Magazinen, hat Ihre Wirkung leider nicht verfehlt! X(

    Auserdem warst Du beim Umzug sicher einer der offiziellen Darsteller, vermute ich Jedenfalls? Dann wird die Vorderlader-Pistole als notwendiges Darstellungs-Objekt betrachtet.

    Gruss
    Alfred

  • Ja was denn jetzt? Weihnachtsmarkt ja oder nein 8|

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zeitungsartikel sind ja auch eine absolut sichere Fachquelle... :whistling:
    Die Verfasser haben meist keine Ahnung von dem, was sie schreiben. Infolge dessen werden Begriffe wild durcheinandergeschmissen oder komplette Falschaussagen getroffen :thumbdown:

  • Und was möchtest du jetzt?
    Den Zinkklumpen mit auf eine Veranstaltung schleppen und anschließend mit den Cops diskutieren?
    Später teilst du uns dann den Verfahrensausgang hier im Forum mit.

    Das der Weihnachtsmarkt als eine Veranstaltung zählt und dort eine SSW nicht erlaubt ist wurde spätestens in Beitrag 8 dieses Threads geklärt.

    Im Grunde nützt einem der KWS nur noch etwas wenn man mit dem Auto unterwegs ist, abends ne Runde um den Block latscht oder den Müll rausbringt.

  • Naja ok ist das geklärt... :cursing:

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
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  • Selbst wenn man mit dem Auto unterwegs ist und eine Ssw bei sich führt( mit KWS) kann man in die Situation kommen das man sich schon wieder in einer "grauzone" befindet wohin man damit fahren darf und wohin nicht! :cursing: :thumbdown: