Das Waffengesetz regelt, dass Elektroimpulsgeräte verboten sind, sofern
sie keine Zulassungder PTB aufweisen. Diese PTB-Zulassungsverfahren sind
seit Ende 2008 durch Rechtsverordnung verbindlich geregelt.
Das BKA hat durch Ausnahmegenehmigung den Umgang mit
Elektroimpulsgeräten genehmigt, die bereits vor Inkrafttreten des
Waffenrechtsänderungsgesetzes 2003 auf dem zivilen Markt erhältlich
waren.
Die Ausnahmegenehmigung läuft am 31.12.2010 aus.
Das BKA hat mitgeteilt, dass in Absprache mit dem Bundesministerium des
Innern keine weitere Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Handel
und Erwerb mit Altgeräten im Inland erteilt wird.
Der Bestandsschutz für den Altbesitz von Privatpersonen soll zeitgerecht
vor dem 01.01.2011 durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden.