BKA-Mitteilung Elektroimpulsgerät

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 6.197 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Januar 2011 um 16:37) ist von Kentucky.

  • :!:

    Das Waffengesetz regelt, dass Elektroimpulsgeräte verboten sind, sofern
    sie keine Zulassungder PTB aufweisen. Diese PTB-Zulassungsverfahren sind
    seit Ende 2008 durch Rechtsverordnung verbindlich geregelt.

    Das BKA hat durch Ausnahmegenehmigung den Umgang mit
    Elektroimpulsgeräten genehmigt, die bereits vor Inkrafttreten des
    Waffenrechtsänderungsgesetzes 2003 auf dem zivilen Markt erhältlich
    waren.

    Die Ausnahmegenehmigung läuft am 31.12.2010 aus.

    Das BKA hat mitgeteilt, dass in Absprache mit dem Bundesministerium des
    Innern keine weitere Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Handel
    und Erwerb mit Altgeräten im Inland erteilt wird.

    Der Bestandsschutz für den Altbesitz von Privatpersonen soll zeitgerecht
    vor dem 01.01.2011 durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden. :(

    gemeinsam sind wir stark! :thumbsup: :laola: :knicker: :dafuer: :johnwoo:

  • Und, gibt es schon Vorschläge zur Allgemeinverfügung? Viel Zeit ist ja nicht mehr übrig.
    Wer muß die beschließen?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Natoll :cursing: , da haben sich ja unsere Politiker ja mal wieder was tolles aus gedacht ;( ;( ;( . Wieder eine Sache mehr die verboten ist,wo soll das nur noch hinführen :?: X( Wäre vieleicht sinnvoll diesen Fred als wichtig zu makiren.

    MfG,
    HW 75.

  • Wäre vieleicht sinnvoll diesen Fred als wichtig zu makiren.

    Das wird zumindest für alle Besitzer und Kaufwilligen solcher Elektroimplulsgeräte ( E-Schocker ) wichtig, die ab dem 01. Januar eine Straftat begehen, wenn sie ihr Gerät verkaufen oder eines kaufen. E-Schocker mit PTB-Zulassung sind mir bisher unbekannt - gibt es da überhaupt zugelassene Geräte oder ist die Zulassung eine Nullnummer, wo defacto der E-Schocker, sofern kein Altbesitz, verboten wird?

  • E-Schocker mit PTB-Zulassung sind mir bisher unbekannt

    Tja, entweder

    - haben die Anbieter sich auf der Allgemeinverfügung des BKA ausgeruht und keine Prüfungen beantragt oder

    - die PTB hat sich nicht für die Aufgabe ausgerüstet oder

    - die Prüfgebühren oder ein eventueller Aufwand für eine PTB-taugliche Version ?( sind gemessen an den Marktanteilen einzelner Geräte zu hoch.

    Technisch sind die Richtlinien (Anlage 5 der Beschussverordnung) viel harmloser als beim OC. Keine Tierversuche nötig, lediglich Impulsstärken und -dauern werden gemessen.

    Andreas

  • Naja egal wie es kommen wird, der ehrliche Bürger ist mal wieder der Dumme X( , bin mal gespannt wann die anfangen SSW und Pfeffersprays zu verbieten.

  • bin mal gespannt wann die anfangen SSW und Pfeffersprays zu verbieten.


    Na bitte nicht so laut... :cursing: :cursing: :cursing:

    Man muss ´se ja nicht auf dumme ( :pinch: ) Ideen bringen... :eeeevil:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Wie sähe denn ein PTB-zugelassener Schocker aus? 40 Sicherheitsschalter und maximal 100 Volt? :S

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ein PTB-zugelassener E-Schocker ist dasselbe wie jetzt, nur 100 - 150 Teuro teurer, weil die Stundenlöhne der Zwerge im Schwarzwald so hoch sind, die die PTB-Zeichen per Fußarbeit aufmalen. :D

  • Meinst Du ernsthaft, die PTB würde einen heutigen Elektroschocker zulassen? Ich meine, der tut dem Angreifer doch weh, wenn er zum Einsatz kommt... :rolleyes:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ich könnte mir vorstellen daß die zulässige Ampere-Zahl drastisch runtergeschraubt wird.

    Die Volt-Zahl ist ja nicht für die Wirkung verantwortlich. Die ist nur wichtig für die Durchdringung von Kleidung etc.

    Leider wird eine Verringerung der Leistung halt auch eine Verringerung der Wirkung zur Folge haben.
    Was dann wiederum einen sinnvollen Einsatz der Geräte verhindert.

    Also werden zugelassene Schocker vermutlich nur noch etwas teurere Scherzartikel sein.

    Und wieder ein Verteidigungsgerät durch die Hintertür kassiert.

    Weiter so, dann haben wir bald eine absolut friedliche Gesellschaft ohne Gewalt....... 8|

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich habe manchmal ein Problem mit Jura-Deutsch, deswegen nochmal eine Frage: Heißt das da oben, dass wenn ich jetzt ein E-Schocker kaufe, ich den ab 1.1. trotzdem noch legal besitzen darf, weil der unter den Begriff der Besitzstandswahrung fällt? Ähnlich wie mit den LGs, die vor den 70ern gebaut und zugelassen wurden?

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Also momentan darfst du noch kaufen und besitzen. Ab nächstes Jahr vermutlich nur noch besitzen, aber nicht mehr kaufen. Das ist ja noch nicht raus.

    Es stellt sich mir die Frage nach dem Führen eines E-Shockers. Wenn die Dinger nicht mehr gekauft werden dürfen sind sie in meinen Augen auch verboten, egal ob Altgerät oder nicht. Somit verstößt man gegen das Waffengesetz wenn man sowas führt bzw anwendet.

    Hieße für mich im Klartext: Ab sofort muß ich mich verprügeln und abstechen lassen bevor ich dann die Polizei rufe die mit Pfefferspray ne Stunde später anrückt wo keiner mehr da ist und ich verblutet bin. Armes Deutschland. Herr, lass Hirn vom Himmel fallen.

    Gruß Frank

  • Daraus kann man schließen, das der Besitz, Erwerb usw. verboten sind. Ab dem 1.1.2011 darf man so ein Ding also überhaupt nicht mehr haben.
    Diese Problematik habe ich einem Bekannten vor einiger Zeit schon erklärt (das die Ausnahmegenehmigung abläuft wusste ich schon länger). Seine Antwort war : " Na und? Besser der andere liegt zuckend am Boden und ich bin weg, als wenn ich blutend am Boden liege."

  • Ne, steht im Startbeitrag. Die bisherigen Verfügungen schlossen immer auch das Führen mit ein.

    Der Bestandsschutz für den Altbesitz von Privatpersonen soll zeitgerecht
    vor dem 01.01.2011 durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden. :(

    Die 6-fach verlängerte Allgemeinverfügung erlaubte nur erstmals vor dem 11.10.2002 hergestellte Geräte. Das ist ein Innovationshindernis.

    Die ab 2011 zugelassenen elektrischen Werte: BeschussV Anlage 5 . Was die bedeuten: ?(

    Andreas

  • Was die bedeuten: ?(


    Wenn ich jetzt nicht falsch nachgeschaut habe, bedeutet die Auflistung, daß alle aktuell auf dem Markt befindlichen E-Impulsgeräte / E-schocker, ab 01.01.2011 verbotene Gestände sind, deren Besitz eine Straftat darstellt - und wieder unwissende Straftäter und illegale Waffen in einem 6-stelligen Bereich mehr in dieser unserer Anscheinsdemokratie .

    Verboten deshalb, weil meines Wissens kein einziges E-Impulsgerät in der BRD auf dem Markt ist, was automatisch den Strom nach 4 s oder mehr, wie Staffelung vorgibt, abstellt und erst nach einer Sperrzeit von mindestens 2 s wieder zu einem weiteren Stromstoß bereit ist.

    Diese Wirkungsdauer von max. 4 s bei 500 mA effektiver Körperstrom ist derart niedrig, daß alle bisherigen Geräte viel zu stark dosiert den Strom abgeben, abgesehen von der fehlenden automatischen Abschaltung mit nachfolgender 2 Sekundensperre. Selbst die billigsten untauglichen 20 Euro-Geräte liegen bei etwa 350 mA, zeitlich unbegrenzt, und liegen noch in der 4s-Grenze.

    Da sollte man vielleicht empfehlen, Hobbyrinderzüchter zu werden, und einen Bullentreiber mitzuführen - die wirken wenigstens und gelten als Arbeitsgerät oder man erklärt sich zur Viehweide und umgibt sich mit einem mobilen E-Zaun. :wacko:

  • Aber jetzt mal ehrlich, taugen Elektroschocker überhaubt noch was b.z.w sind sie denn im Falle einer SV noch wirksamm? Kann mir gut vorstellen dass wenn man sich mit so einem Teil z.B gegen einen Einbrecher im Haus verteidigen muss und dabei zu so einem zugelassenen Schocker greift und der net wirkt, das der Angreifer ein dann fertig macht :cursing: .


    MfG,
    HW 75.

  • Das Elektroschocker zur Selbstverteidigung ungeeignet sind, wurde ja hier schon mehrfach diskutiert,
    Wenn man sich aber mal die Nachrichten im Internet durchliest, werden Elektroschocker, doch eher als Angriffswaffe
    missbraucht . Man muss nur mal bei google-news "Elektroschocker" eingeben, dann bekommt man
    z.B. solche Nachrichten : http://www.nw-news.de/lokale_news/pa…ausgeraubt.html
    Ich bin zwar auch kein Freund der derzeitig ablaufenden Verbotswelle, aber falls Elektroschocker Verboten werden sollten, finde ich das jetzt nicht so dramatisch, da sie meiner Ansicht nach eh ziemlich nutzlos sind was Selbstverteidigung anbelangt