Hallo Schützenkollegen
Ich hatte gestern mich mit einem Schützenkollegen unterhalten der mir sagte daß er schon probleme bekam weil er seine Pressluftflasche im PFW hatte als er von Tschechien nach DE fuhr und vom Zoll in DE zu einer Routine-Kontolle rausgezogen wurde (wegen Zigaretten und Alkohol, halt das übliche). Da er von einem Silhouettenwettkampf zurückfuhr hatte er natürlich seine Waffen sowie seine Pressluftflasche im Kofferraum. Letztere war mittels spanngurt befestigt so daß er eigentlich der Meinung war alles mögliche getan zu haben. Der Zoll war jedoch anderer Meinung und es kam wegen der Pressluftflasche zu einer imensen Strafe von 200€ (und dem Schützen glaub ich das auch). Ich hab mich heute deswegen mal schlau gemacht und da eine Pressluftflasche nix anderes ist ale eine Taucherflasche so sollten hierfür ja die selben Regeln gelten. Hier hab ich was interessantes gefunden
http://www.tsc-bremen.de/download/Trans…uchflaschen.pdf
So wie ich das lese hatte er alles richtig gemacht (Flasche war dank Spanngurt ja gegen verrutschen gesichert, deswegen gibt es ja diese Ösen im Kofferraum.
Wie seht ihr das ganze??
Gruß
Thomas