Ich packe meinen Koffer und lege eine...Airsoft rein.

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 4.881 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. August 2010 um 20:44) ist von JanHH.

  • Laut AIRBERLIN zum Beispiel:


    Zitat


    Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:

    • Besteck
    • Rasierklingen
    • Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet
      werden können
    • Katapulte
    • Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann
    • Stricknadeln
    • jegliche
      anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und
      Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).

    Also ich darf das Zeug mitnehmen in den Flieger, soweit so gut.

    Zitat

    Sportwaffen und
    dazugehörige Munition

    gelten als Sondergepäck, müssen angemeldet werden und können seperat befördert werden (in einer Tasche)

    Gilt die ASG nun als Spielzeug, siehe oben, oder als Sportwaffe, siehe unten?

    Zitat

    Wie ist hier eigentlich die beste und "stressfreieste" Vorgehensweise?

    Natürlich AKKU und MUN getrennt aufbewahren, Anbauten entfernen (hust) und telefonisch bzw. per Email vorher anmelden und becheid geben? Den wenn ich das Zeug einfach mit reinnehme, und als Sondergepäck aufgebe, und die das Röntgen, könnte es doch schon *Alarm* geben, sofern ich dabei wäre, richtig? (mal von der ganzen theoretischen Kram bezüglich SAEG und AEG... abgesehen)

    Nicht dass ich dann irgendwie mit Kopf im Nacken an der Wand stehe und die Beine breit machen darf, bis die Zollbeamten kommen. oO Das vorherige Erwähnen ist sowieso verständlich, bei mir wäre hier sowieso wieder das nächste "Thema" dass da schon ein F auf den ASGs bzw. der, drauf ist.


    Wie geht ihr vor, was ist euch evtl. schon passiert, was sind die besten Vorkehrungen um "Stressfrei" zu fliegen. Denn würde ich die AEG in den normalen Koffer packen, und nicht als Sondergepäck aufgebe, kann ich doch mit Gewissheit davon ausgehen, dass der Koffer zerlegt wird, richtig?

  • Melde das Teil als Sportwaffe an,denn bei einem Scan wird mit Sicherheit Alarm ausgelöst.

    Bis dann die Sache aufgeklärt ist dürfte dein Flieger weg sein. ;(

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Also ich darf das Zeug mitnehmen in den Flieger, soweit so gut.

    AS über 0,5J sind aber kein Spielzeug mehr. Von ".. Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet
    werden können .." war die Rede. Mal geschaut, wie andere Fluglinien das formulieren? Ich frage mich aber ernsthaft, warum du das Ding mit in den Flieger schleppen willst. Da sind Mißverständnisse und jede Menge Ärger vorprogrammiert. Denke ich mir jedenfalls.

  • Weil als Alternative gerade mal

    A) eine Verbindung von Österreich über Tschechien nach Deutschland inkl. 10Std. Zugfahrt (120€)

    B) eine Verbindung von Österreich direkt nach Deutschland inkl. 9Std. Zugfahrt (160-175€)

    oder C) Mitfahrgelegenheit und wohlmöglich ebenso 10Std.


    vorhanden sind und das im Vergleich zu einem "Zeitaufwand" von 2 Std.(CheckIn, CheckOut, Flug) und gerade mal ca. 50 € schon ein deutlicher Unterschied ist. Und ich 2x eine Zugfahrt von Berlin bis nach Oberstdorf hatte und das hat mir gereicht!

  • Schließe mich an, würde mich auch interessieren da ich auch gerne mal nach Schweden gehen würde und da keine Lust zu fahren habe.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Wie gesagt, möchte mich erstmal nur informieren. Habe nicht vor, die nächste Woche oder so nach Deutschland zu fliegen bzw. die Sachen mitzunehmen. Da ich aber im September fliege, werd ich mich mal am Flughafen schlau machen.

    Würde ja mal meinen umgedreht dürfte es ja nicht so schlimm sein, wenns von Deutschland aus nach Österreich geht, weil viele Sachen halt hier erlaubt sind, da aber nicht.
    Wäre einzig das "Problem" mit dem Flughafenpersonal, was auftreten kann.

  • Wahre denn ein Postversand keine Alternative. Entweder zu einem Bekannten oder einer Packstation?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Wie ist hier eigentlich die beste und "stressfreieste" Vorgehensweise?

    Hallo,


    die gegenüber Deinem Vertragspartner (der Fluggesellschaft) korrekte Vorgehensweise ist, daß Du eine Softair > 0,5 Joule als Sportwaffe anmeldest. Das kostet meistens extra und ist sicher teurer als der Postversand.

    Die Sicherheitskontrolle und Zollabwicklung sind ganz andere Dinge. Die interessieren sich nur dafür, ob Du die Waffe in oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes transportieren darfst, und daß Du sie vorschriftsmäßig transportierst, also nicht im Handgepäck, sondern gut verpackt und verschlossen im Koffer aufgeben, Waffe, Magazin und Munition getrennt.

    Die Sicherheit wird den Koffer durchleuchten und sich wenn nötig bei den Vorgesetzten zur Rechtslage sachkundig machen. Es ist gut möglich, daß Du zur Gepäckachkontrolle aufgerufen wirst und den Koffner zur Beschau der Waffe öffnen darfst. Wenn es sich erkennbar um erlaubnisfreie Waffen handelt und Du auch sonst nicht auffällig oder unfreundlich bist, dürfte es keine weiteren Probleme geben.

    Probleme sind zu erwarten:

    Wenn Du auf die blöde Idee kommst, die Waffe und waffenrelevante Teile im Handgepäck mitzuführen.

    Wenn Du erkennbar in Deutschland verbotene Gegenstände wie Lampen oder Laser angebaut hast und mitführst.

    Wenn der Verdacht besteht, daß die Waffe so in Deutschland nicht zulässig ist (beispielsweise Vollautomat > 0, 5 Joule).

    Wenn Du Druckbehälter wie Airsoft-Treibgas mitführst, dann wird der Koffer sicher geöffnet und die Dose ersatzlos eingezogen und vernichtet.

    Was die Sicherheit vermutlich nicht interessiert:

    Ob Du das Teil bei Deiner Fluggesellschaft als Sportwaffe aufgegeben hast.

    Wie die gesetzlichen Bestimmungen am Zielort sind.

    Bin selbst gerade mit der Armbrust zu einem Turnier nach Schweden geflogen, und der einzige Grund, warum ich zur Gepäckkontrolle mußte war, daß die Jungs neugierig waren und mal so eine Hi-Tech-Armbrust sehen wollten. Das die erlaubnisfrei ist und transportiert werden darf, hatten die vorher schon telefonisch geklärt.


    viele Grüße

    Andreas

  • Siehste, darum ging es mir eigentlich "primär"...um die Behördliche Seite. Also einfach anmelden und die entsprechenden Bestimmungen beachten, das mit dem anderem Kram ist ja soweit schon abgekaspert im anderem Topic.

  • Moin ich möchte da auch mal meinen senf dazu geben:

    Ich bin vor einem Jahr zum Oklahoma D-day in die USA geflogen, mit Paintball Markierer versteht sich.
    Es reicht ein kurzer anruf beim Zoll (Flugnummer usw durchgeben, Art der Waffe, zubehör teile).
    Beim checkin gab es keine Probleme, da als Sportgeräte angemeldet.
    Übrigens bei der ausreise aus der USA muss nichts angemeldet werden, da ein Paintball Markierer dort keine waffe ist.

    MFG Jan