Hallo.
Folgendes Szenario sei gegeben
ABC stellt Teleskopschlagstöcke (TTS) her und beliefert damit u.a. Polizei und Sicherheitsdienste.
Nun hat ABC ein neues Produkt entwickelt, den Tierabwehrstock. Dieser Stock sieht aus und funktioniert auch wie ein TTS. Er ist allerdings nur in der Farbe rot erhältlich. ABC begründet das, durch die Rotblindheit vieler Tiere. Zudem ist auf dem Griff des Stockes folgende Kennzeichnung angebracht "Tierabwehrstock. In Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren zugelassen."
Der Hersteller wirbt für sein Produkt wie folgt
Viele Menschen, die bereits ein Tierabwehrspray (Pfefferspray) besitzen, wünschen sich was handfesteres zur Tierabwehr. Mit unserem neuen Tierabwehrstock kommen wir diesem Wunsch nach. Er ist praktisch.... (hier folgt dann, dass er gut an den Gürtel passt und warum er rot ist etc.).
Nun folgende Frage: Würde dieser Tierabwehrstock vom WaffG erfasst werden ?
Zur Erinnerung: Tierabwehrspray (Pfefferspray) wird vom WaffG nicht erfasst, da es seinem Wesen nach nicht dazu bestimmt ist, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Die Polizei benutzt ebenfalls Pfefferspray. Die Sprays unterscheiden sich nur durch die Beschriftung, nicht durch den Inhalt.
Gruß
Recon83