Den Stock gibt es meines Wissens nicht, da ich mir das ausgedacht habe.
Bei einem tragbaren Gegenstand sind im Gesetz keine wesentlichen Teile definiert. Deshalb habe ich auch kein Szenario mit einer "Tierabwehrpistole" erstellt.
Aha.
Mit was muss man denn juristisch rechnen, wenn man mit Abwehrstock zur Tierabwehr kontrolliert wird? (Zusammengeschoben oberhalb der Marke von 17 (?) cm)
Bei kleinem Schnack mit Orthopäden erfuhr ich einige Geschichtchen aus seiner Notarztzeit im nahen Wald. Was ich da hörte (herausgebissene Knochen, abgetrennte Beine, zerfleischte Gesichter) rechtfertigt bzw. benötigt wirkungsvolle Notwehr. So ein Stöckchen wäre als Zusatz zum obligatorischen Spray mehr als angemessen und als Karbonvariante durchaus gut transportabel.