Tierabwehrstock wie rechtlich einzuschätzen?

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.932 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. August 2010 um 12:07) ist von baumstamm.

  • Den Stock gibt es meines Wissens nicht, da ich mir das ausgedacht habe.

    Bei einem tragbaren Gegenstand sind im Gesetz keine wesentlichen Teile definiert. Deshalb habe ich auch kein Szenario mit einer "Tierabwehrpistole" erstellt.


    Aha. :D

    Mit was muss man denn juristisch rechnen, wenn man mit Abwehrstock zur Tierabwehr kontrolliert wird? (Zusammengeschoben oberhalb der Marke von 17 (?) cm)

    Bei kleinem Schnack mit Orthopäden erfuhr ich einige Geschichtchen aus seiner Notarztzeit im nahen Wald. Was ich da hörte (herausgebissene Knochen, abgetrennte Beine, zerfleischte Gesichter) rechtfertigt bzw. benötigt wirkungsvolle Notwehr. So ein Stöckchen wäre als Zusatz zum obligatorischen Spray mehr als angemessen und als Karbonvariante durchaus gut transportabel.

  • Zitat von nachtlaeufer

    Mit was muss man denn juristisch rechnen, wenn man mit Abwehrstock zur Tierabwehr kontrolliert wird?

    Ich zitiere mal aus dem WaffG

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zu führen. (ohne berichtigtes Interesse)

    § 53 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
    .

  • $42a III WaffG

    "Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Nach der Gesetzesintention ist es kein berechtigtes Interesse, Messer und Hieb- und Stoßwaffen der genannten Art als Verteidigungsmittel mit sich zu führen.

  • Hallo,

    zu dem Beitrag weiter oben mit den Berichten des Arztes: auch ich wurde als 8-jähriger Junge fast von einem Schäferhund zerfleischt worden, wenn ich nicht ständig mein Fahrrad zwischen mich und den angreifenden Hund gehalten hätte.
    (Der Hund ist abgehauen, ich war zur falschen Zeit a............blabiblubb)

    Und dennoch bin ich übrigens kein Hundegegner geworden,ich mag Tiere. (Hatte jedoch schon immer selbständige Katzen um mich, das Gesabbere geht mir auf den Senkel.................eine Katze würde nicht so doof sein+weggeworfene Gegenstände dem Zweibeiner zurückbringen...*lach*..)

    Im Ernst jetzt:
    da ich oft in meinem eigenen Wald und im Wald des Nachbarn unterwegs bin, Holz machen/Tipistangen für die Kinder, etc. usw. habe ich immer ein scharfes Handbeil am Gürtel, und das fällt auch nicht unter das Messergestz.
    Meine Machete benutze ich nur auf meinem befr. Grundstück.

    Dieses Beil würde ich jederzeit zur Tierabwehr einsetzen, ist doch klar!

    Gruß Ralf

  • Dass für solche Waffen die verteidigung kein berechtigtes Interesse ist, wird sicherlich von Urteilen abgeleitet, in denen etwa wer mit einer Machete etc. als Genitalverlängerung erwischt wurde und nicht glauben wollte, dass das nicht geduldet wird.
    Wenn ich in der Voraussicht von Notwehr in belegbar von der Exekutive nicht kontrollierbarem Raum mein Leben und das meiner Kinder durch angemessenes Werkzeug schützen will, ist das nach dem gesunden Menschenverstand durchaus berechtigt.

    Daher meine Frage: Was muss man von Gesetzeshüter, der das uU genau so wie ich sieht, in der Praxis befürchten? Kleines Bußgeld oder Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft auch durchgezogen wird?

    Gibts denn irgendwas Transportables oberhalb Abwehrstöckchen, das man irgendwie ohne strafbewährten Rechtsbruch erwerben kann, um Hunde im Notfall im Zaum zu halten? (also kein Sauspieß ;) :P )

    PS: Zur Erklärung: Bin keineswegs Hundehasser. Bin mit gut trainiertem Boxer Rüden quasi befreundet. In der Gegend existieren aber neben 1-2 unerzogenen Tieren auch 2 offenbar leicht abgerichtete Viecher. Mein Zusammentreffen mit einem schilderte ich im Februar hier. Es ist also abzusehen, dass es mittelfristig abermals zur Sache gehen wird.

  • Ich bin eben bei kotte-zeller eher zufällig auf eine Information zum Führen von Messern gestoßen:

    Dort heißt es: http://www.kotte-zeller.de/websale7/?Ctx={ver/7/ver}{st/42f/st}{cmd/0/cmd}{m/websale/m}{s/kotte-zeller-shop/s}{l/01-aa/l}{p1/d7db74437ef14b944f36dcca34d7ee8d/p1}{md5/d25909f8ce70d703109181701aed2d0e/md5}&glossary_phrase_id=370

    Zitat

    Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
    Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt.

    Das widerspricht ja allem, was man hier oder sonstwo liest. Wenn man also rein auf freie Natur schaut, wäre das Führen einer Machete, um es mal auf die Spitze zu treiben, auf Wanderung erlaubt?

    Ich bitte um Erklärung. Bin doch etwas verwirrt.

  • Das Führen einer Machete sowieso, da es rechtlich wohl als Werkzeug und nicht als Messer gesehen wird. Das weiß allerdings der Polizist vermutlich nicht und wird dir dein "Kurzschwert" erst mal einkassieren. ;)

    Und BEI der Wanderung sollte das Berechtigte Intresse auch für lange Messer gelten. Nur auf dem Weg zur Wanderung (im PKW z.B.) und auf dem Weg zurück ist es laut Aussage verschiedener Politiker nicht gegeben.

    Klarheit wirds erst nach dem ersten offiziellen Urteil geben.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das Führen einer Machete sowieso, da es rechtlich wohl als Werkzeug und nicht als Messer gesehen wird.

    Niemand wird wohl bestreiten, dass eine Machete ein Messer ist. Es geht darum das sie im Gegensatz zum z.B. eines Schwertes, keine Waffe ist.
    Folglich ist das Führen grundsätzlich verboten mit Ausnahme der oben genannten Regelungen.

    Edit: Für mich sind all meine Messer Werkzeuge :!:

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenrafioli (15. August 2010 um 12:00)

  • Niemand wird wohl bestreiten, dass eine Machete ein Messer ist. Es geht darum das sie im Gegensatz zum z.B. eines Schwertes, keine Waffe ist.
    Folglich ist das Führen grundsätzlich verboten mit Ausnahme der oben genannten Regelungen.

    Edit: Für mich sind all meine Messer Werkzeuge :!:


    Als Jogger dürfte ich also legal mit Samuraischwert auf dem Rücken durch den Wald laufen? Will ich nicht, nur als Extrembeispiel. Das überrascht mich jetzt doch. So ein Ding ist doch deutlich übler als irgendein KK Revolver bzw. auf vergleichbarer Stufe. Und das ganz ohne Schein etc.?

    Einmal editiert, zuletzt von nachtlaeufer (15. August 2010 um 14:46)

  • Das war auch mein erster Verdacht. Daher die Frage. Es klingt sokratisch durchdacht doch etwas komisch, andererseits durchaus sinnvoll. Sinn des Gesetzes ist es ja nicht Pfadfinder als paramilitärische Organisation zu Brandmarken, wiel die Jungs an Hölzern rumschnitzen, sondern in gewissen sozialen Schichten das coole "Abstechen" einzudämmen.
    Mit Katana durch den Wald zu laufen klingt für mich dennoch etwas komisch. Wobei das als Alternative zu dem schonmal empfohlenen Sauspieß :P oder eben Abwehrstock durchaus machbar wäre und auch nicht inhumaner.


  • Als Jogger dürfte ich also legal mit Samuraischwert auf dem Rücken durch den Wald laufen?

    Nein, außer du könntest begründen, warum ein Jogger ein Schwert beim Joggen durch den Wald braucht. Das dürfte aber sehr schwer fallen.

    Im Gesetz haben wir

    1. Hieb- und Stoßwaffen (u.a. Schlagstöcke, Schwerter, Dolche)
    2. Messer (Werkzeuge)

    Für 1. gilt: Erwerb / Besitz ab 18 , Führen unter den Voraussetzungen des §42a Abs. 1 Nr. 2
    Für 2. gilt: Erwerb / Besitz frei, Führen unter den Voraussetzungen des §42a Abs. 1 Nr. 3

    Mit Katana einfach so durch den Wald laufen ist erstmal nicht erlaubt, es sei denn §42a Abs. 2+3 finden Anwendung.

  • Da hast Du völlig Recht. Aber Messer mit mehr als 13 cm (?) Klinge sind ja im Sinne des gesetzes Waffe. Machete könnte ich ja begründen. Eltern haben so ein Ding, um auf heimischen Grund Wildwuchs zu begrenzen, nachdem sie Grundstück neu kauften. Die Klinge ist aber natürlich >13 cm. Warum sollte man die also führen dürfen?

  • Aber Messer mit mehr als 13 cm (?) Klinge sind ja im Sinne des gesetzes Waffe.

    12 cm. Und nein. Eine Waffeneigenschaft definiert sich nicht an der Länge der Klinge, sondern an ihrer Bestimmung. Messer unter 12 cm können somit Waffen sein, wie auch Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm Werkzeuge sein können.

  • Hm, also wenn das da ein Messer ist...... http://www.amazon.de/Fiskars-126000…e/dp/B0002TTRSK

    Dieses nette Spielzeug liegt nämlich ständig in meinem Autowagen und wird auch häufig gebraucht.

    Laut Aussage eine Mitarbeiters des BKA, den ich vor einiger Zeit zu diesem Thema bemühte, ist eine Machete die per Definition als Machete beworben und verkauft wird, KEIN Messer im rechtlichen Sinn.

    Die Einstufung ist hier ähnlich wie der einer Axt, nämlich ausschließlich Werkzeug.

    Daher meine Ausführung daß eine Machete vor dem Gesetz ein reines Arbeitsgerät ist. Daß man es missbräuchlich verwenden KÖNNTE ist unbestritten. Aber das kann ich auch mit einem Holzknüppel tun ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Dass für solche Waffen die verteidigung kein berechtigtes Interesse ist, wird sicherlich von Urteilen abgeleitet, in denen etwa wer mit einer Machete etc. als Genitalverlängerung erwischt wurde und nicht glauben wollte, dass das nicht geduldet wird.
    Wenn ich in der Voraussicht von Notwehr in belegbar von der Exekutive nicht kontrollierbarem Raum mein Leben und das meiner Kinder durch angemessenes Werkzeug schützen will, ist das nach dem gesunden Menschenverstand durchaus berechtigt.

    Daher meine Frage: Was muss man von Gesetzeshüter, der das uU genau so wie ich sieht, in der Praxis befürchten? Kleines Bußgeld oder Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft auch durchgezogen wird?

    Gibts denn irgendwas Transportables oberhalb Abwehrstöckchen, das man irgendwie ohne strafbewährten Rechtsbruch erwerben kann, um Hunde im Notfall im Zaum zu halten? (also kein Sauspieß ;) :P )

    PS: Zur Erklärung: Bin keineswegs Hundehasser. Bin mit gut trainiertem Boxer Rüden quasi befreundet. In der Gegend existieren aber neben 1-2 unerzogenen Tieren auch 2 offenbar leicht abgerichtete Viecher. Mein Zusammentreffen mit einem schilderte ich im Februar hier. Es ist also abzusehen, dass es mittelfristig abermals zur Sache gehen wird.


    eine gute alternative zur saufeder ist die gute alte mistgabel, auch sie ist ihrem wesen und ihrer bestimmung nach ein werkzeug wurde und wird aber seit jahrhunderten erfolgreich zur verteidigung eingesetzt. meine oma sagt immer wenn es brenzlig wird"bub hol die mistgabel und die axt" bei einer axt ist es wichtig sich für eine klassische zu entscheiden und nicht für eine dieser modernen "wurfäxte"! auch gibt es für geologen sehr schöne hämmer die gleich mit passendem holster geliefert werden. selbst ein einfacher dachdecker hammer kann man überall dabei haben und ist nicht schwerer als manche ssw.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg