Hilfe 1/2" Gewinde Günstig vom BüMa schneiden lassen

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 2.492 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juni 2010 um 00:32) ist von Judge Man.

  • Kann mir einer einen BüMa empfehlen dem ich meine Läufe schicken kann damit dieser ein 1/2" gewinde drauf schneidet und das möglichst günstig.
    Der BüMa bei uns hier ist nämlich nur unfähig und macht sowas auch nicht.
    Wenn möglich vielleicht einer in der Umgebung von Hildesheim.


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Die HW55 oder?

    Frag einfach mal bei Weihrauch an. Die sind normal recht gut im Service.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hmm, mist.
    Irgendwer wollte das vor kurzem erst bei einem HW55. Naja ich dachte du. Dann nicht.

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  • Gehe in eine Dreherei die machen das nebenher in ein paar Minuten oder frage jemand der ne Drehbank hat,so ein Gewinde ist kein grosses Ding.

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Nur das die alle keine Läufe bearbeiten dürfen.

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  • Nur das die alle keine Läufe bearbeiten dürfen.


    Dahingehend mal ne Frage: Bekommt man von dem Büma dann ein Zertifikat für den Lauf mit Gewinde oder wie kann man bei einer Überprüfung nachweisen das dieses Gewinde nicht von einem Dreher gefertigt wurde ?

    Wenn man nichts bekommt ausser einer Rechnung würde ich es selber machen. :D

    StGB §328, Absatz 2.3

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  • Mit einer Rechnung darüber kannst du aber nachweisen das er es gemacht hat.
    Ohne leider nicht.
    Und es ist nun mal ein Wesendliches Waffenteil. Da ist selber machen nicht. Die Sache währe mir in der heutigen Zeit zu heis.

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  • Mit einer Rechnung darüber kannst du aber nachweisen das er es gemacht hat.
    Ohne leider nicht.

    Warum sollte irgendwer wissen wollen wer das Gewinde geschnitten hat ?

    Wenn du mit der Knarre mist baust wird sie komplett eingesackt.

    Da auch LG´s mit Schalldämpfer verkauft werden wird das Gewinde eh niemand interesieren.

    Mal abgesehen davon,so eine Rechnung kann jeder schreiben.
    Mein letzter Büma z.b. ist verstorben was nützt mir da ne Rechnung,sein Geschäft ist seit 2 Jahren aufgelöst.
    Glaube kaum das da noch jemand zu finden ist der was zu dem Gewinde sagen kann aufgrund einer Rechnung.

    Wenn das wirklich so ist das man kein Dokument über eine Änderung an der Waffe bekommt,ist es nur Geldmacherei in meinen Augen.

    Dies stellt nur meine Meinung dar. :whistling:

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Mein letzter Büma z.b. ist verstorben was nützt mir da ne Rechnung,sein Geschäft ist seit 2 Jahren aufgelöst.
    Glaube kaum das da noch jemand zu finden ist der was zu dem Gewinde sagen kann aufgrund einer Rechnung.

    Man kann in Deutschland fast alles über Jahre hinweg nachweisen -.-

    Wir Leben schließlich in Deutschland, da wird alles Dokumentiert und aufgehoben ;)


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    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Er könnte es ja auch im Ausland gemacht haben ;) . Und die meisten Büchser drehen sowas gar nicht mehr selbst, sondern bringen es ohnedies wieder zur Dreherei. Aber von Gesetzes wegen .. naja, wollen ja auch von was leben :rolleyes:

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Also es ist nun mal so man darf es nicht.
    Eine andere Aussage werde ich hier ganz bestimmt nicht machen oder vertreten.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
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  • Wo auch immer das nun stattfindet, ich denke, daß man es so wie im nachfolgenden Videoclip richtig macht bzw o.g. Gründen besser machen läßt. Ein wahrer Augenschmaus übrigens ^^.

    http://www.youtube.com/watch?v=0q_q53wsyHU

    Das Gewinde sollte nicht einfach mit einem Schneideisen raufgeprügelt werden, sondern Stück für Stück mit einem Drehmeißel gefertigt werden.

    Gruß

    Was für ein angesehener Mann ich bin, sagte der Räuber, der am Schandpfahl stand...

  • Er könnte es ja auch im Ausland gemacht haben ;) . Und die meisten Büchser drehen sowas gar nicht mehr selbst, sondern bringen es ohnedies wieder zur Dreherei. Aber von Gesetzes wegen .. naja, wollen ja auch von was leben :rolleyes:

    Gruß Georg

    .... und diese Büchser sind dann auch eher Waffenhändler (eben keine Büchsen"macher") und nicht in Besitz einer Herstellungslizenz - die dürfen das genausowenig wie der Privatmann, der den Lauf "mal so eben" in die Dreherei bringt. Nur das eventuell das Strafmaß dann ein anderes wird, wenn ein solcher dabei erwischt wird :whistling:

    Gruß,

    JM

  • Das Gewinde sollte nicht einfach mit einem Schneideisen raufgeprügelt werden, sondern Stück für Stück mit einem Drehmeißel gefertigt werden.

    Bei einem Stück Rundmaterial geht das ja noch, aber wie spannt man z.B. eine HW97 oder FWB300 zentrisch in die Drehmaschiene da kann man den Lauf nicht einfach ausbauen, da bleibt das System drann?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Bei einem Stück Rundmaterial geht das ja noch, aber wie spannt man z.B. eine HW97 oder FWB300 zentrisch in die Drehmaschiene da kann man den Lauf nicht einfach ausbauen, da bleibt das System drann?


    Es gibt Maschinen da rotiert das Werkzeug um den dann feststehenden Lauf,da muss man nur sicherstellen das das Werkkstück 100% in der Mitte ist.

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Halte es nicht mehr aus, muß mal dazwischenplappern. Zum Erstem: Christian, ich halte deine Einstellung zum Gesetz für löblich und möchte auch nicht dagegen argiumentieren.
    Das erinnert mich aber stark an ein Gerichtsverfahren (als Zeuge miterlebt) wo in die Strafe ein Besizt von Munition cal. 38 mit einbezogen wurde, der arme Kerl hatte ja nur ne n MES für cal. 357 !
    Will damit sagen. in deutschen Landen wird oft des Guten zuviel getan und wo wirlich keinerlei Eingriff mit Schadenspotential ins Waffg, erfolgt, würde ich Realist bleiben,
    Die ,22 er Gewehre haben von Haus aus fast alle ein Gewinde aufgebracht, serienmäßig mit ner Schonmutter verdeckt.
    Wenn ich dir Morgen meine KK vorhalte MIT Gewinde, wie willst du feststellen, ob es dran war oder ob ich es geschnitten hab? es ist nirgendwo schriftlich festgehalten!.
    Und zum Schneiden auf der Drehbank: Ne gute Drehbank hat ne große Durchgangsbohrung oder nimmst ein Dreherherz oder oder..
    Der Metallfacharbeiter mit Erfahrung schneidet mit der Mutter qualitativ genau so gut-nur schneller- als mit nem Stahl. Muß halt alles stimmen, Kerndurchmesser usw.
    Nu sag aber niemand , der iwan arbeitet am Gesetz vorbei. es sind eben nur Überlegungen von mir
    Gruß
    iwan