Das Geheimnis alter 8mm Munition

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 29.268 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. März 2024 um 15:53) ist von edwin2.

  • Kennt ihr das auch? Ihr habt mal wieder eine von euren schönen, ehrwürdigen 8mm Knarren rausgeholt, obs nun eine 196er PK800 oder der gute alte Reck Government ist. Dann voller Freude in paar Schuss ins Magazin - und müde pupst sie vor sich hin. Gerade so, dass sich der Schlitten bewegt. Vor lauter Gram habt ihr schon Schrauben in den Lauf gedreht und Federn getauscht, aber letztlich habt ihr euch dann doch noch irgend ein 9mm PA Ding gekauft.

    Plötzlich müsst ihr daran denken, als ihr das erste Mal eine 8mm in der Hand hattet. Bei mir wars die Napoleon vom großen Bruder eines Kumpels. Totaler Italo-Schrott, das wussten wir damals schon. Aber ein Knall und ein Blitz, dass man tief beeindruckt war und ein Pfeiffen im Ohr verspürte. Am folgenden Silvester besaß man dann selbst endlich eine FBI 8000 oder eine RG 8 (wers hatte) und das war die reine Hölle. Langsam beschleicht euch eine Vermutung:
    Es muss an der Munition liegen, denn:
    1) Klar, ihr habt ein Disco-Loch, aber soo schlecht hört ihr dann auch nicht und
    2) Die Waffen haben sich ja nicht verändert.

    Nun kennen wir ja alle die 600-Bar-Stories hier, aber dafür sind wir noch nicht alt genug (ich jedenfalls). Anfang der 90er gabs die schon nicht mehr. Aber es gab Munition die knallte und blitzte. Und dann hier immer diese Umfragen: Welche ist die beste usw. Ihr wisst schon: IST ALLES MIST!!! Aber warum? Und dann passierts: Ein Päckchen alte Mun, günstig geschossen bei Egon. Ganz egal obs Hirtenberger, Wadie, SM oder RWS ist: Auf einmal ist das alte 8mm Feeling wieder da und eure 9mm P.A. kann dagegen einpacken. Toll, dass ihr mittlerweile Wiederlader seid und aufgrund eurer Erlaubnis nach §27 Munition delaborieren und das dabei anfallende Pulver vernichten dürft! Also schaun mer mal was da los ist....
    Es wurden verwendet:
    1x Hirtenberger HP
    (alt und GUT)
    1xWadie
    (neu und SCHLECHT)
    3x Wadie
    (alt und GUT)
    1x Mercury MFS
    (neu und MIES)
    1x Fiocchi GFL
    (neu und GEHT SO)

    Man sieht sofort: Die guten haben noch ein Zwischenmittel aus Kork. Bei den alten Wadies ist es noch zusätzlich mit einem schwarzen Lack versehen. Alle Patronen sind maximal halb gefüllt, an der Menge kanns schonmal nicht liegen.

    Jetzt sieht man den Grund: Die neuen haben kein Blitzpulver mehr! Nur noch NC-Pulver. Das Blitzpulver ist das weiss-graue Pulver bei den alten Patronen

    Es besteht aus einem kristallinen weissen Stoff und einem Metallpulver

    Bei den drei Wadies wurde immer unterschiedliches NC-Pulver verwendet.

    Bei der Fiocchi ist kein Metallpulver, aber ein salzartiger Stoff zu sehen.

    Es scheint sich bei dem Blitzpulver um eine Mischung aus einem Nitrat (Kalium- oder Bariumnitrat) und Magnesium oder Magnalium zu handen. Das weisse Pulver in der Fiocchi könnte auch ein Bariumsalz sein, da es die Flamme grün färbt. Die Menge passt bei allen ungefähr in ein 4mm Vorderlader-Zündhütchen.

    Fazit: Kleines Pulver, grosse Wirkung. Würde mich ja schon mal interessieren, warum die Hersteller das 8mm-Kaliber so untergehen lassen. Vermutlich weil sonst keiner dieses 9mm P.A. Zeugs kaufen würde. Nochmal, für die Schlaumeier: Es ist keine 600Bar Munition und ich hab eine Erlaubnis nach §27 und darf daher sowohl Munition herstellen, fachgerecht delaborieren als auch das Pulver erwerben, verwenden und vernichten. Wer diese Erlaubnis nicht besitzt, sollte sich davor hüten!

    So long, Crucido

  • Zitat:
    Nochmal, für die Schlaumeier
    : Es ist keine 600Bar Munition und ich hab eine Erlaubnis nach §27 und darf daher sowohl Munition herstellen, fachgerecht delaborieren als auch das Pulver erwerben, verwenden und vernichten. Wer diese Erlaubnis nicht besitzt, sollte sich davor hüten!

    Ich bin zwar kein "Schlaumeier" aber meiner Meinung nach darf man auch mit der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz keine Fabrikmunition delaborieren !!

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Lieber Thomas Magnum
    Woher beziehst du dein Wissen? Hast du eine Erlaubnis nach §27, bzw einen Pulverlehrgang absolviert? Wenn ja, dann wäre ich für eine Quellenangabe dankbar, in der das mit der Fabrikmunition steht. Ich muss ja auch immer die Fehlzünder von meinen Schützenkollegen delaborieren, die mir zur fachgerechten Entsorgung vom Sportwart übergeben werden. Die kann man ja nicht in den Müll werfen. Und dabei handelt es sich garantiert um Fabrikmunition. Wäre ja fatal, wenn ich das eigentlich nicht dürfte....


    Viele Grüße,
    Crucido

  • Das ist das einzige was ich jetzt auf die schnelle gefunden habe:
    Zitat:
    Die Selbstherstellung bzw. das Wiedergewinnen von Pulver aus
    delabotierter Munition
    ist ein schwerer Verstoß gegen das SprengG und
    kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren betraft werden. (Zitat Ende)

    Aus dem Buch "Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz"

    Gut ob es das trifft wenn du die Munition nur delaborierst um dann das Pulver zu vernichten, hm ich denke eher nicht.

    Ich habe das mit dem Verbot halt mehrfach gelesen (finde aber auf die schnelle keine Textstellen), evtl. kann
    "floppyk" ( https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=User&userID=116639 ) das richtig beantworten, der weiß das bestimmt.

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. Mai 2010 um 13:54)

  • Wieder gewinnung heisst aber, dass man mit dem Pulver aus Fabrikmunition keine neuen Patronen herstellen darf, sondern dieses zu entsorgen hat, entweder Wasser oder abbrennen. Das rührt daher, dass neimand die genauen Eigenschaften dieses Pulvers kennt und deshalb keine genaue Ladungsmenge festlegen kann und enventuell einen Waffensprenger bastelt.
    Hattenw ir auch schonmal hier im Board das Thema.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • :suche: Floppyk hat schonmal was dazu geschrieben:


    Richtig. Der Wiederlader darf nur sein selbst hergestelltes Zeugs delaborieren. (Hihi gerade gemacht, weil Geschoss zu tief gesetzt).
    An sich schade das ich wenig bis gar keine Platzpatronen brauche. Es gibt eine Faltmatrize, mit der man sich beliebige Kaliber als Platzpatronen selbst herstellen ließe. Die ist allerdings mit 40 € recht teuer.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ich habe gerade noch einmal meine ganzen Unterlagen, die es zum Pulverschein gab, durchgesehen: Das Delaborieren zum Zwecke der Vernichtung (offenes Abbrennen, wie bei der Reinigung vom Raumschiessanlagen empfohlen*) ist mir erlaubt, wie ich das verstehe. Genaugenommen sind nur Erwerb, Verwendung, Vernichtung und Transport von Treibladungspulver geregelt. Dabei geht es Hauptsächlich um die Menge und die Art des Pulvers. Wiedergewinnen und Selbstherstellen zum Zwecke der Verwendung ist eine andere Sache und aus den genannten Gründen nicht zulässig und hat auch nicht stattgefunden. Damit finde ich könnte man die Gesetzesdebatte nun beenden, solange niemand konkrete Informationen mit Belegstelle hat, die etwas anderes aussagen.

    Viele Grüße,
    Cruz

    (*BAM, Verwendungsbestimmungen für Treibmittel:Kleinere Mengen können unter sachkundiger Aufsicht verbrannt werden, bei größeren Mengen ist vor der
    Vernichtung Rücksprache mit dem Hersteller zu nehmen)

  • :suche: na prima ich bin im Moment froh wenn ich hier das nötigste wieder finde. :D :anon:

    Allerdings würde mich eine abschließende Antwort von Klaus (floppyk) schon interessieren, er gibt ja Lehrgänge zum Pulverschein also denke ich weiß er es ganz sicher.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ach übrigens: Ich hab so eine Faltmatritze. Die kostet aber mehr als 40€, nämlich 64,30€ mit Versand um genau zu sein. Mir ist auch nur eine einzige Bezugsquelle bekannt. Wenn Interesse besteht, und nicht gleich wieder meine Befähigung angezweifelt wird, poste ich mal ein paar Bilder, wie die damit fabrizierten Platzpatronen (natürlich nicht für PTB-Waffen) aussehen.

    Grüße, Cruz

  • Hui, so ein schönes Thema und wozu wird es genutzt? Haarspalterei.
    Ich selber habe auch eine Genehmigung nach §27 des Sprengstoffgesetztes für NC und Schwarzpulver.

    Nunja ich blätterte gerade eben auch ein wenig im DeVa Buch in den Gesetzestexten. Es steht nur drin , dass es zum Laden und entladen berechtigt.
    Erwerben darfste keine Munition, die nicht in deiner WBK steht. Heißt also gibt dir dein Kollege einige Patronen mit, die nicht auf deiner WBK stehen darfst du sie dir nicht in deine Tasche stecken und mitnehmen um sie zuhause zu entladen. Erwerber bist du ( und das lernt man ja in der Sachkunde) sobald du die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausübst,- und das machste wennde im Auto sitzt und auf dem Weg zu deiner Wohnung bist.
    Nun steht aber der Erwerbsberechtigte neben dir wärend du den Entladehammer schwingst so ist es aus meiner Sicht in Ordnung. Sobald sich Hülse und Geschoss voneinander trennen kommt deine Genehmignung nach §27 Srpg. Gesetz in Kraft. Das Treibladungspulver fällt nichtmehr unters Waffensetz. Es obligt nun dem Sprengstoffgesetz.
    Du darfst es nun abbrennen, so wie du es gelernt hast im Lehrgang.

    ================================UND NUN ZUM THEMA===========================================================================

    Ich finde es interessant und wusste noch garnix, dass da solche Zusatzstoffe verwendet wurden, aber das erklärt ja echt einiges.

    @Cruz, du kannst ja mal Bilder posten.

  • Zitat

    Allerdings würde mich eine abschließende Antwort von Klaus (floppyk) schon interessieren, er gibt ja Lehrgänge zum Pulverschein also denke ich weiß er es ganz sicher.

    Na alles weiß ich auch nicht.
    Aber das Delaborioeren von nicht selbst hergestellter Munition gibt die Erlaubnis nach § 27 nicht her, sofern das nicht explizit als Verwendung erlaubt ist.
    Dazu ist die Erlaubnis nach § 7 für das gewerbliche Widerladen erforderlich, die die Wiedergewinung und -Verwendung einschließt.


  • Nunja ich blätterte gerade eben auch ein wenig im DeVa Buch in den Gesetzestexten. Es steht nur drin , dass es zum Laden und entladen berechtigt.
    Erwerben darfste keine Munition, die nicht in deiner WBK steht.


    Das ist aber falsch, sofern in Deiner Erlaubnis keine gesonderten Auflagen erteilt worden sind. So erlaubt § 27 ausdrücklich:


    Zitat

    1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.


    Schaut man zusätzlich in § 10 WaffG, so findet man:


    Zitat

    Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition.

    Das bedeutet soviel, dass der Inhaber einer (normalen) Erlaubnis nach § 27 SprengG jede Munition herstellen und auch (selbst) erwerben darf (die nicht unter dem KWKG fällt oder sonstwie verboten ist). Das entscheidende Wort ist diese Munition.
    Eine Auflage das er für diese (also selbst hergestellte) Munition eine Extra-Werbeserlaubnis im Sinne eines WBK-Eintrages oder MES benötigt, ist nicht gegeben. Somit darf der Wiederlader auch Munition für eine geliehene Waffe herstellen und verschießen. Lediglich mit der Weitergabe der selbst hergesetllten Munition wäre ich vorsichtig. Gewerblich dürfen wird das damit nicht. Aber das Ganze ist auch Haftungsfrage. Passier dabei etwas, so fällt das auf den Wiederlader zurück.

  • Schön gemacht ! Mir war schon immer klar, dass mit den neuen 8 mm Dingern was nicht stimmt. Kann mich an die frühen 90´er erinnern, als mein PPK Nachbau noch richtig knallte...
    Aber mir ist da nochwas aufgefallen: Der Rauch nach dem Schuss riecht bei den alten Patronen ganz anders. Ein sehr prägnanter, etwas metallischer Geruch, der bei allen neuen Patronen komplett fehlt. Die ersten 9 mm P.A. Patronen rochen auch so und blitzten bläulich beim Schuss.

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

  • Nachtrag zur Ausgangsfrage und somit herausgelöst von meinen vorangegangenen Posts zu diesem Thema.

    Das Abändern fertiger Fabrikmunition ist aus mehreren Gründen sehr kritisch anzusehen.

    1. Es sind in aller Regel keinerlei Daten der Munition verfügbar. So weiß man auch nicht, welches Treibladungsmittel (Pulver) der Hersteller verwedet hat. Das Mischen von verschiedenen Pulvers ist uns auch verboten.

    2. Der Hersteller von Munition muss sich wie jeder Hersteller an CIP-Daten halten. Auf die Einhaltung dieser Daten - Abmessungen, Gasdruck... - ist der Hersteller verpflichtet und das muss er auch belegen können. Auch der private Wiederlader ist zur Einhaltung dieser Größen verpflichtet, nur es muss das nicht zwangsweise prüfen lassen.

    3. Resultierend aus Pkt. 2. besteht bei Änderungen an fertiger Munition die große Gefahr, dass Ladedaten bzw. darauf resultierende Gasdrücke überschritten werden. Das wäre in jedem Falle unzulässig.

    4. Und was dieser Selbstbaugedanke gleich wieder verwirft - der Wiederlader hat sich an geprüften Ladedaten zu halten. Das wird auch in der Erlaubnis unter Auflagen eingetragen. Für fertige Patronen gibt es keine Ladedaten, an denen man sich halten könnte bzw. auf denen man basierend aufbauen könnte.
    Durch diese Vorgabe darf der private Wiederlader eigenverantwortlich handeln und entzieht sich der Pflichtprüfung nach CIP. Denn wenn die Patronen nach bekannten und (vom Pulverhersteller) geprüften Ladedaten herstellt, bleibt unter dem Gasdruckmaximum. Das alles ist nicht gegeben, wenn unbekannte Komponeten im Spiel sind, insbesondere das Pulver.

  • Hallo, nun sitze ich hier und lese in voller Erwartung auf ein für mich sehr interessantes Thema und muss feststellen das die "Fachleute"unter euch sich nur in den Haaren liegen. Wirklich Prima ! :rot: Sind ja alle so schlau. Mein Gott er hat sie (die Patronen) nun mal auseinander genommen. Andere ballern Silvester mit verbotenen Sachen .Vielleicht unsere "Apostel" auch und da regt sich niemand auf. Herzlichen Dank!Der Quieck_jbf

    weil Joghurt keine Gräten hat :crazy3:

  • Hier geht es aber nicht um die Weiterverwendung von Pulver!


    Stefan


    Danke für den Hinweis. Ich habe den Themenstart nochmal gelesen und gebe Dir Recht.
    Ich bin wieder einmal mit den Fingern überschwenglich geworden und habe weiter gedacht und befürchtet... :D