Hallole,
die im subj.angegebene Unterteilung ist thematisch sicherlich sinnvoll. Rechtlich sind alle aber Druckluft"waffen" (die Softair bis0,8J einmal ausgenommen).
Aber: Wer von Luftgewehren oder -pistolen spricht meint damit im allgemeinen keine Softair und auch keine RAM/Paintball/Markierer. Softair sind Softair und Luftgewehre sind Luftgewehre usw. "Gefühlsmäßig" scheint nur das als Luftgewehr usw. zu gelten, mit dem Stahl-BB oder Bleiprojektilve verschossen werden.
Ich frage mich nun, ob man dies auch "rationalisieren" kann, ob es da eine Art "common sense" gibt.
mfg, Dr.K.