Floppy, ich glaube Du legst das, mal wieder, etwas eng aus.
Im WaffG steht " Rohrförmig", das beinhaltet "geschlossen".
Sonst wäre auch die Schiene einer Armbrust ein Lauf und das ganze eine Schusswaffe und kein gleichgestellter Gegenstand.
Auch das Schlitzen und Bohren eines Laufes an Dekowaffen wäre dann keine geeignete Methode aus dem Lauf einen Deko Gegenstand zu machen.
Nee, geschlossen muß schon sein.
Joachim