Transport von Luftdruckwaffen

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 10.724 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Dezember 2009 um 23:26) ist von Leuchtturm.

  • Hallo Druckluft-Freunde!

    da ich nächstes Jahr Mitglied in einem Schützenverein werden will stellt sich jetzt die Frage des Waffentransportes.
    Jetzt weiß ich nicht ob ich theoretisch meine sohn mit einem Rucksack in der die waffe ist zum schützenheim schicken kann(100 m entfernt)
    wie schreibt es uns vater staat vor?

    Ich weiß, dass ich nichts weiß!
    Sokrates

  • Wenn Dein Sohn 18 Jahre oder älter und der Rucksack verschlossen ist (zb mit einem kleinen Vorhängeschloß am Reißverschluß), dann ist alles ok. Wichtig ist eben das verschlossene Behältnis, auch wenn ein Vorhängeschloß ungefähr genauso lächerlich ist, wie wenn man sein Auto zur Sicherung mit einem Bindfaden an der nächsten Straßenlaterne anknotet, aber es ist halt sinnloserweise gefordert :crazy3:

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Der Gesetzgeber verlangt das Waffen nur noch fest verschlossen transportiert werden dürfen!
    (Waffengesetz vom 01.04.2008) entsprechend "zugriffsicher und verschlossen" transportieren.

  • Mit lp sollte das ja kein Problem sein passt in jede Tasche aber mit lg würde ich mir nen extra koffer anschaffen.

    Wer länger schläft als sieben Stund ,ist fauler als ein Hund!!!

  • @ PeterRö

    Schießt du oder dein Sohn in dem Verein ?
    Sollte dein Sohn in dem Verein schießen wäre es unter bestimmten Umständen möglich eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Vorraussetzung wäre wenn er zB. für sein Alter aussergewöhliche Leistung zeigen und dementsprechend im Nachwuchskader schießen würde. Dann wäre zB. auch eine WBK mit 15 oder 16 Jahren möglich.
    Aber unter 18 Jahren nur für dich die Waffe zu transportieren ist rechtlich natürlich nicht möglich.

    Welcher Verein ist das, DSB ? Wenn ja, eine Diana LP 6 wäre dann äusserst unangebracht.

  • Zitat

    Original von PowerShell
    Koffer kostet eckiges Geld, tut's da nicht auch ein Futteral mit 'nem Schloß am Reissverschluß ??

    Ich hab mir mal den Koffer "Pro Max" bei Frankonia geholt.


    Best.-Nr.: 148832
    Innenmaße: 137x35x11cm

    45,- Euronen


    Soooo teuer find ich das jetzt nicht.......

  • Also ich habs wie muffrikaner gemacht
    da ich keine Lust hatte mir für meine ganzen LG's neue Futterale zu kaufen.
    Am ende des Futterals ein kleines Loch gemacht und einen Schlüsselring durchgezogen
    dann im Supermarkt so ein Tagebuch schlösslein für 99 cent gekauft und schon ist dem Gesetzt genüge getan.

    Wenn mann REIN RECHTLICH denkt ist selbst ein mit Kabelbinder verschlossenes Behältnis legal
    da der Kabelbinder zum öffnen genau wie ein schloß zerstört werden muß.

  • Zitat

    Original von muffrikaner


    Kleines Schloss und ein Schlüsselring sind eine preiswerte Lösung *lol*

    wenn Du damit in eine Kontrolle und einen pingeligen Beamten gerätst,

    dann gibts ein Problem.

    Schlüsselring über die Schließangel ( oder wie das heißt ) gezogen, und

    offen ist das Teil. Das Schloß geht zwar anders genau so schnell auf, aber

    das ist dann uninteressant.

    Gruß
    Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • NICHT wenn man am Schlüsselring am offenen ende einen Lötpunkt macht

    dann ist dieser genauso wie das schloß nur durch zerstören lösbar :new2:

    außerdem kann man den Ring im Futterinneren mit zwei drei heiskleberpunkte fixieren

    Einmal editiert, zuletzt von HW50 (9. Dezember 2009 um 21:00)

  • wenn Du das so machst, dann hast Du natürlich recht. Ich bin von einem

    " ungesicherten " Schlüsselring ausgegangen.

    Gruß
    Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Zitat

    Original von HW50... da ich keine Lust hatte mir für meine ganzen LG's neue Futterale zu kaufen.

    Wieso "für alle LG neue Futterale" ???
    Es geht doch nur um den Transport EINER Waffe zum Verein zund zurück.
    Dazu braucht nicht jedes Gewehr seinen eigenen Koffer.
    Oder ?

  • Zitat

    Original von Alexander75
    Dazu braucht nicht jedes Gewehr seinen eigenen Koffer.
    Oder ?

    Nein braucht es nicht Du kannst ja mehrere Waffen in ein futteral stecken :n17:

    Ich hab ein Walther 55 und eine Diana 75 mit denen ich im Verein schiesse
    und 2 gewehre in ein futteral nene auf keinen fall viel zu riskant. 8-)

  • ich habe mir sagen lassen, dass bei ein luftgewehr( zumindest die freie 7,5 joule version) eine vereckte und nicht schussbereite transport , das heißt kein diabolo im lauf problemlos möglich ist.

    die geschichte mit verschlossene behälter gilt soweit ich weiss nur für scharfe waffen..

    könnte mich täusche..so genau weiss ich es auch nicht ???

    ich denke das ist genau das gleiche wenn man sich ein schwert kauft, die darf man auch verdeckt, das heißt nicht offen ersichtlich in der verpackung auf den kürzestenweg nachhause befördern...das sagt zumindest der waffenhändler/verkäufer...

  • Nein, der Gesetzgeber fordert ein verschlossenes Behältnis zum Transport. Bei Kauf zählt die verschlossene Verpackung als solches. Dabei ist es völlig egal um welche Art Waffe es sich handelt.

    Weder eine Druckluftwaffe noch ein Schwert darf man führen, egal ob offen oder verdeckt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Nein, der Gesetzgeber fordert ein verschlossenes Behältnis zum Transport. Bei Kauf zählt die verschlossene Verpackung als solches. Dabei ist es völlig egal um welche Art Waffe es sich handelt.

    Weder eine Druckluftwaffe noch ein Schwert darf man führen, egal ob offen oder verdeckt.


    Joachim

    ja führen als solcher ist ohne genehmigung nicht erlaubt..das weiss ich..mit verdeckt meinte ich nicht sichtbar für dritte( zb im original karon oder ähnlichem) ebenfalls bezogen beim kauf

    die frage stellt sich mir: was meint der gesetzgeber mit "verschlossenes Behältnis"???

    reicht ein zugeklebtes karton?? ein futteral mit oder ohne schloss oder ein hartschalenkoffer?? die gibts auch mit und ohne schloss

    ich mein es gibt ja bezüglich des schlosses auch riesen unterschiede..an so ein koffer könnte ich mir ein vorhangschloss drann machen die man mit ein festen ruck runter reißen könnte :laugh: da könnte ich es gleich quasi ohne schloss transportieren

  • Ist das den so schwer ?
    Es gibt schon tausende Thread´s zu dem Thema.

    Im WaffG steht : " Transport in einem verschlossenen Behältnis "
    Nicht geschlossen, also mit Schloß.
    Das ist die einzige Vorgabe ( Im Bezug auf das Behältnis ), wie das Schloß oder das Behältnis beschaffen sein muß steht nirgendwo.

    Futteral mit Schloß = Ok
    Koffer mit Schloß = Ok
    Orginal Verpackung vom Händler nach Hause = Ok

    Ob Du verdeckt Transportierst oder offen ist völlig egal. Ich bin zwar seltsam angeschaut worden wie ich damals mit meiner AM 850 in Karton Bus gefahren bin aber gesagt hat keiner etwas ( Auch die Polizisten am Bahnhofsvorplatz nicht ).


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/