ist eine saufeder waffenrechtlich ein messer?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 10.909 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. August 2009 um 15:33) ist von baumstamm.

  • unterliegt sie dann dem führverbot? in einem anderen thred hier wurde das so behauptet.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Meine Meinung (!) zu der Sache (keine rechtlich verbindliche Auskunft, oder wie auch immer man das nennt)


    Eine Saufeder ist definitiv ein Speer, und damit eine Hieb-/Stoßwaffe.

    -> Unterliegt damit dem Führverbot, darf erst ab 18 gekauft und besessen werden.

    „Waffg, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)“

    „WaffG, Abschnitt 1, §1:
    (2) Waffen sind [...]

    2. tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;“


    /edit: vielleicht kann ja derjenige der behauptet hat eine Saufeder wäre "Waffenrechtlich ein Messer" das hier mal genauer erläutern, oder du kopierst die Stelle hier rein. Ich weiß nicht um welchen Thread es geht.

    - inaktiv -

    2 Mal editiert, zuletzt von Arcubalista (23. August 2009 um 19:49)

  • Okay... gut.

    Zitat

    Original von Virgil
    [...]
    da hab ich so meine zweifel, eine saufeder ist nach dem gesetzt ein Messer, bzw. eine hieb und stosffwaffe und hat bestimmt mehr als 12cm klingenlänge [...]


    falsch
    richtig
    egal, da Hieb-/Stoßwaffe

    - inaktiv -

  • Hallo, ich denke auch dass sie dem Führverbot unterliegt, zumal sie auch bestimmt beidseitig geschliffen ist, wenn mich nicht alles täuscht.

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • Auch der beidseitige Schliff dürfte egal sein.

    Mein Speer beispielsweise ist garnicht scharf geschliffen, nur Spitz. Und es ist dennoch eine Waffe.


    Oben ist mir ein Fehler unterlaufen. Die Saufeder müsste man eher als Lanze denn als Speer bezeichnen da sie nicht hauptsächlich zum werfen bestimmt ist.
    (bleibt aber weiterhin eine Hieb-/Stoßwaffe)

  • Die Saufeder ist eindeutig eine Waffe, die bei der Jagd mit Schwarzwild eingesetzt wird.
    Da das eine reine Jagdwaffe ist, interessiert das Führverbot nicht, da der Jäger (mit Jagdschein) alle Waffen führen darf.
    Nicht-Jäger mit Saufeder im Wald :wogaga:
    Außerdem sehr verdächtig zur (geräuschlosen) Wilderrei.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. August 2009 um 13:34)

  • das finde ich interessant... da eine saufeder ja zum einsatz gegen tiere ist, greift der paragraph nicht?

    ok, der darüber schon, aber trotzdem interessant das hier offensichtlich im gesetz verschiedene leben gewichtet werden. wird d amit ein tier umgebracht ist es werkzeug, wird ein mensch auch nur verletzt ist es eine waffe...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • „WaffG, Abschnitt 1, §1:
    (2) Waffen sind [...]

    2. tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;“
    dann wäre ein hirschfänger ja auch zu führen, ähnlich wie pfefferspray?
    was gilt denn nun, beides sind ihrem wesen nach keine waffen sondern (jagt)werkzeuge!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Naja, dann versuche ich es nochmal anders:

    WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 7, §42a: Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    [...]
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 [...]
    zu führen.“

    ^^ erklärt sich von selbst. Der Ausschnitt aus der genannten Anlage1 ... ist hier:

    „Waffg, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)“


    nochmal kurz und knapp: die beiden blau gefärbten Ausschnitte aus dem WaffG. müssten reichen um eine Saufeder unter das Führverbot fallen zu lassen. (nicht weil eine Saufeder ein Messer wäre)

    - inaktiv -

  • naja, eben darum geht es mir!
    ihrem wesen nach sind saufeder und hirschfänger eben keine waffen oder tragbare gegenstände die dazu "dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;“ sondern um sauen oder hirsch abzufangen, das unterscheidet einen hirschfänger vom dolch oder bajonet, dessen wesen es eben ist "die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" genau so gut könnten küchenmesser oder kleine messer allgemein von schlechten menschen missbraucht werden als hieb oder stoßwaffe und müßten dann auch unter das verbot fallen, was mich nicht mehr wundern würde.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    das unterscheidet einen hirschfänger vom dolch oder bajonet, dessen wesen es eben ist "die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" genau so gut könnten küchenmesser oder kleine messer allgemein von schlechten menschen missbraucht werden als hieb oder stoßwaffe und müßten dann auch unter das verbot fallen, was mich nicht mehr wundern würde.

    Ist ja auch (leider) so. Darum verstößt sich Oma Müller auch gegen das Waffengesetz (ab 2008), wenn sie ihr neues Brotmesser vom Haushaltswarenfachgechäft, in einer Plastiktüte nach Hause trägt.

    Dieser Zusatz "Angriffs-/ Abwehrfähigkeit von Menschen" stand zuvor noch im Gesetz.
    Sinngemäß: Kampfmesser: pfui und das Küchenmesser und der Hirschfänger okay.

    Das ist aber heutzutage nicht mehr so. Wegen der bösen Buben und Mädels (Tölle, von Neuforn, usw.). Darum sind ALLE Klingen > 12cm auf der Straße (und im Wald) verboten - sofern nicht eine begründete Ausnahme besteht.
    Und das Recht und die Möglichkeit auf Selbstverteidigung ist nun mal kein "sozial-adäquater Zweck".
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Und das Recht und die Möglichkeit auf Selbstverteidigung ist nun mal kein "sozial-adäquater Zweck".

    Jo, so sieht´s wohl aus. Hauptsache, man hat das Recht, "den Adler zu machen" oder sich hinzulegen u. sich Handschellen anlegen zu lassen! :new16: Denunzieren hui - Verteidigen pfui!
    Weil mal wieder ein netter Nachbar einen "Schuß" gehört hat - und ich dachte immer, die meisten hätten "den Schuß nicht gehört" *lol*

    Aber ich schweife wieder ab...
    Meine eigentl. Frage bez. "Hieb- u. Stoßwaffen": Ist nicht jedes schnöde (legale) Taschenmesser solch eine "Waffe" bzw. kann dazu "zweckentfremdet" werden? Ist alles (wie immer) ein wenig schwammig formuliert bzw. unlogisch.

    Und nochwas zu den Wildschweinen u. Saufeder (auch wenn es nicht direkt das Thema ist): Egal, ob legal oder illegal: Ich kann wirklich gerne auf einen Selbstversuch in der Praxis verzichten!
    Ein unbedarfter Spaziergänger /"Nicht-Jäger" wird sich eher die Hosen vollmachen als die Sau zu treffen! Und da schließe ich mich nichtmal aus.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Ist nicht jedes schnöde (legale) Taschenmesser solch eine "Waffe" bzw. kann dazu "zweckentfremdet" werden? Ist alles (wie immer) ein wenig schwammig formuliert bzw. unlogisch.

    Ja, aber, um dazu "bestimmt" zu sein, muss der Hersteller draufschreiben: "XXX fancy tactical knife" mit "serrations" und "blood grooves" :ngrins: ... Wenn er schreibt "besonders gut für EDC", ist das alles in Ordnung - es sei denn, das ist ein böses "Einhandkampfmesser".

    PS: Erinnert ihr euch noch an die Webseite der Ae****dolch Messerkampf-Trainingsgruppe (wurde letztes Jahr wegen Medienzensur geschlossen)? Ich habe von dieser Site ja noch eine Sicherheitskopie auf meinem PC, und ratet mal, was der professionelle Autor geschrieben hat?
    Man sollte das Messer in Notsituationen nach Möglichkeit mit zwei Händen aufmachen, da einhändiges Öffnen unter Adrenalin gefährlich werden kann!
    *lol* Also, fleißig die Öffnungspins rausdrehen, oder gleich ein Pohl Force Alpha One kaufen - dann seid ihr wieder brave Bürger..! ;D

    MfG, Mike.

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (25. August 2009 um 11:50)

  • Die WaffVwV sagt dazu:

    Zu Unterabschnitt 2:
    Anl.I-A1-UA2-1.1
    Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv dazu bestimmt sind,
    unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder
    Wurf (z. B. Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen
    beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur auf Gegenstände, denen
    nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der herrschenden
    Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer Waffe im technischen
    Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so dass Schlagwaffen
    rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen.
    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
    Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
    objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
    zu beseitigen oder herabzusetzen.
    Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1
    Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
    Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich
    nur für den Sport (z. B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene
    Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z. B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen)
    oder als Dekorationsgegenstand (z. B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet
    sind.
    Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B. Macheten, Fahrtenmesser),
    Gleiches gilt auch für so genannte Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker
    bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer
    Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen
    und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs-
    oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger,
    die in der heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform
    (Zierrat) Verwendung finden.
    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich
    dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite,
    Form) der eines Gebrauchsmessers (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht.
    Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende
    Teil der Klinge
    • kürzer als 8,5 cm oder
    • nicht zweischneidig
    ist.
    In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 zu beantragen.

    (Bitte beachten, dass dieses Schriftwerk zum einen ein Entwurf ist, der noch vor den letzten beiden Änderung des Waffenrechts raus kam. Somit finden sich u.a. der § 42a noch nicht darin. Aber m.W. sind die (meisten?) Länder damals angewiesen worden, nach diesem Entwurf zu verfahren.
    Dennoch werden die Grundzüge weiterhin Bestand haben, bzw. in der zu erwartenden Neufassung übernommen werden.)

    Aber ich halte die Frage der Saufeder Waffe oder nicht für völlig unerheblich. Der Jäger darf sie ohne wenn und aber führen.
    Aber was will eine Privatperson mit einer Saufeder?

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (25. August 2009 um 12:17)

  • der thred hier bezieht sich auf folgende frage im bereich algemein:
    Schutz vor aggressiven Tieren
    "Hallo,

    wir möchten uns Erkundigen welcher Schutz am Wirkunksvollsten ist gegen angreifende Tiere."

    es gibt meiner meinung nach für eine privatperson im bereich freie waffen eben nur die saufeder um sich effektiv gegen angreifende tiere zu wehren wenn eine flucht nicht möglich ist!! pfefferspray und gaspistole fallen flach bei angreifenden sauen und die saufeder lässt sich auch effektiv gegen hunde einsetzten.
    nur wurde die befürchtung geäusert das man eine saufeder nicht führen darf. wir bewegen uns hier wohl in einer grauzohne.
    das eigene schutzbedürfnis muß meiner meinung nach jeder selbst einschätzen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ist mir schon klar, jedoch ist nicht jede für die Selbstverteidigung geeignete Waffe für Privatpersonen offiziell erwerbbar und nicht jede Waffe sinnvoll, weil sie gar nicht beherrscht und vorher geübt werden kann.
    Ich unterstelle jedem Nicht-Jäger (und vielen Jägern - mich eingeschlossen) den sinnvollen Umgang mit einer Saufeder.
    Und mal im Ernst - kann man zum normalen Spaziergang im Wald einen 2 m langen Speer zum "dabeihaben" wirklich empfehlen?
    Wer im Wald soviel Angst hat von Tieren angenommen zu werden, soll lieber zu Hause bleiben.
    Weiterhin wiederhole ich mich - wer mit einer Saufeder im Wald rumläuft, macht sich der Wilderrei verdächtig.

    Daher kann man das doch nicht ernsthaft als Selbstverteidigungsmittel empfehlen und das wohl möglich mit auf dem Spaziergang nehmen. Das ist doch ein völlig absurder Gedanke.

    Übrigens - ich habe mehr vor Zecken Angst. Sämtliche Wildtiere laufen in aller Regel davon. Warum wohl muss der Jäger mühevoll gerade für Schwarzwild nachts ansitzen und das meist vergeblich.

  • den vorteil der saufeder sehe ich gerade in ihrer leichten und intuitiven handhabung!
    ich selbst bin oft im wald unterwegs und mir sind schon etliche wildschweinrotten begegnet manche kamen mir sehr nahe. bei mir hat es sich bewährt mich ruhig zu verhalten und sicherheitshalber nach einem geeigneten baum ausschau zu halten. ich habe nie festgestellt das die tiere dann aggressiv wurden.
    auf die idee angst vor wildschweinen zu haben kam ich erst durch die storrys irgendwelcher jäger.
    ob es ratsam ist einen 2 meter speer dabei zu haben würde ich bejahen wenn ich angst haben müsste.
    sich der wilderrei verdächtig zu machen ist ansich ja kein vergehen, solange man nicht mit der sau um den hals erwischt wird und dann versucht sich auf selbstverteidigung rauszureden.
    welch freie waffe kann man denn zur verteidigung gegen sauen empfehlen, wenn nicht die saufeder die sich seit tausenden von jahren bewährt hat?(sehen wir von flucht und zuhause bleiben ab.) mir ist der gedanke aber auch absurd im wald von tieren angegreffen zu werden, würde ich aber damit rechnen, wäre die saufeder meine erste wahl!
    zecken hatte ich dieses jahr schon 7. dagegen hilft leider keine saufeder..

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    den vorteil der saufeder sehe ich gerade in ihrer leichten und intuitiven handhabung!


    Vor allen Dingen handlich und leicht.
    Das Ding ist schwer, lang und unhandlich. Außerdem muss man wissen, wie man damit umgeht. Sonst wird das Schwein gepickt nur noch böser und dann geht es erst richtig los.
    Warum haben viele Nachsuchejäger schon mal schmerzhafte Bekanntschaft insbesondere an den Beinen mit Schweinen gemacht?
    Wenn ein Schwein böse ist, nutzt einer unerfahrenen Person keine Waffe was.

    Zitat

    Original von baumstamm
    wenn nicht die saufeder die sich seit tausenden von jahren bewährt hat?


    Irgendwie verwechselst Du da was. Die Saufeder ist für den erfahrenen Jäger gedacht. Er setzt sie ein, wenn sich ein gefahrloser Fangschuss nicht antragen lässt, weil der Hund und das Schwein sich bekriegen. Dann besteht die Gefahr, dass er seinen Hund erschießt. Daher hat ein Nachsuchejäger eine SF dabei. Auf der Jagd vertraut er auf einer Schusswaffe.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (25. August 2009 um 21:38)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    [Irgendwie verwechselst Du da was. Die Saufeder ist für den erfahrenen Jäger gedacht. Er setzt sie ein, wenn sich ein gefahrloser Fangschuss nicht antragen lässt, weil der Hund und das Schwein sich bekriegen. Dann besteht die Gefahr, dass er seinen Hund erschießt. Daher hat ein Nachsuchejäger eine SF dabei. Auf der Jagd vertraut er auf einer Schusswaffe.


    auf eine schußwaffe kann nur der vertrauen der eine hat.
    du hast natürlich recht, so wie du es beschreibst ist es natürlich jagdlich absolut korrekt!
    dennoch hat man mit der saufeder in der hand bei einer auseinandersetzung mit einer sau die besseren karten hat als ohne!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg