Unwissenheit bei Softairs - Polizei "klärt" auf

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 8.983 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. August 2009 um 00:53) ist von Fisher´s Sam.

  • Da fällt mir eigentlich nur Dieter Nuhr ein:
    "Wenn man keine Ahnung hat, ..."

    Fördermitglied des VDB.

  • bla, bla ,bla

    und alles nur Unwahrheiten!

    Anscheinend entwirft die Polizei ihre eigenen Gesetze!

    Es gibt im deutschen Raum garantiert wichtigere sachen wie Kindern die Softairs wegzunehmen, die Polizei tut so als währen das alles Staatsfeinde.

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Naja die machern halt meinung gegen Gas und Softairwaffen.
    Die vielen Polizeieinsätze uns Pressemeldungen in den letzten Wochen deuten daraufn hin, dass man so versucht eine Meinungsmache zu betreiben um mittelfristig neue Verbote einleiten zu können....

  • Da telefonisch am samstag da anscheinend keiner zu erreichen ist, hab ich mal eine ausgesprochen ar*chkriecherische e-mail geschrieben mit der essenz, das sie bittesehr entweder ihre pressemeldung richtigstellen oder ermittlungen gegen begadi, kotze, swordsandmore, sniperairguns etc. einleiten sollen, da diese die waffen bereits frei ab 14 verkaufen und das ja illegal ist.

    desweiteren habe ich um antwort gebeten, da ich wissen möchte ob ich meine 0,5er softairs jetzt dank der amnestie-regelung lieber entsorgen sollte oder ob ich noch auf d er sicheren seite bin.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von T-gnom
    desweiteren habe ich um antwort gebeten, da ich wissen möchte ob ich meine 0,5er softairs jetzt dank der amnestie-regelung lieber entsorgen sollte oder ob ich noch auf d er sicheren seite bin.

    *lol*
    Na, auf die Antwort bin ich ja mal gespannt.

    Vermutlich "in Ihrem eigenen Interesse möchten wir Ihnen nahelegen, die Waffen ordnungsgemäß abzugeben."

    Fördermitglied des VDB.

  • kann schon sein... trotzdem, gespannt bin ich. am sonntag denke ich nicht dass sich da etwas tut, aber ab montag schau ich regelmäßig nach, ob eine antwort da ist.
    kann ja nicht sein, sowas...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • "Für die Polizeibeamten ist auf Anhieb nicht erkennbar, ob es sich um eine scharfe oder eine Softairwaffe handelt. Die Folgen können fatal sein, wenn die Softair- für eine Kriegswaffe gehalten wird, oder umgekehrt, wenn die scharfe Waffe als eine Softair betrachtet und die tatsächliche Gefahr unterschätzt wird."

    verständlich, bei den unmengen an kriegswaffen in kinderbesitz. da kann man sich als polizist wirklich nicht mehr sicher fühlen.

  • Und wenn das so weiter geht, wird jeder 6jährige Pimpf, der an Fasching als Cowboy geht in Sicherungsverwahrung genommen...denn diese echtaussehenden Knallerbsenrevolver sollte man an Gefahr nicht unterschätzen.
    Ausserdem birgt dies die Gefahr der "Einstiegsdroge" ins "Amoklaufgeschäft"

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Da sieht man's, noch nicht mal die Exekutive blickt durch bei dem Gesetzesquark, den die Legislative zusammengerührt hat.

    Überregulierung und Unterqualifizierung produzieren Hand in Hand fröhlich Bullshit.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Woher solls auch kommen? Unsere mobilen Bewegungsmelder in blau und noch manchmal grün werden von Ihrem Dienstherrn in der Hauptsache doch dafür eingesetzt, durch Auflauern von Verkehrsteilnehmer die klammen Gemeinde- Bundes- und Staatskassen zu füllen. Die können die StVO vor- und
    rückwärts herbeten, aber mir der Kenntnis weiterer Gesetzt hapert es doch stark.

    Dank ihres Berufes sind sie auch vom Wehrdienst freigestellt, so dass der Kontakt zu anderen Waffen als ihren eigenen Argumentationsverstärkern auch nicht gegeben ist. Also sehen sie alles was vorne eine Mündung und hinten
    einen Griff hat als brandgefährlich an und weil sie nicht wissen was es ist (und vermutlich ihrem gesunden Menschenverstand nicht mehr trauen) wir so etwas erst einmal eingesackt und zur KTU geschleppt. Getreu der Beamteneinstellung:
    Sich lieber 10 x zum Affen als einen Fehler machen.

    Traurig wird es nur, wenn man seine Unwissenheit auch noch hochtrabend unter "Die Polizei rät" öffenlich macht. Jede Polizeistation hat Internet und sich über eine Gesetz kundig zu machen, bevor man sich durch so einen Betrag zum
    Deppen macht, ist sicher nicht zuviel verlangt.

    Weil so etwas - das schafft mal richtig Vertrauen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (23. August 2009 um 13:37)

  • Zitat

    Anscheinswaffen sind erlaubnispflichtig, das heißt, es ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

    Öhm - hab ich was verpasst? Ich dachte, die 0,5er Plempen seien ohne jegliche Markings vollkommen legal ab 14 zu besitzen (also auch ohne CE-Zeichen etc.)?

    Hansi256 .... stiller Mitleser.
    Meine ASGs : ICS MP5 SD6 | Star G36 + CA-AG36 | Pistolen von HFC,SSTi | Sigma 40F CO² |D'Boys K98k Echtholz | GSG M14 EBR | KSC G19 | H&K P8 GBB | H&K P8 NBB | Maruzen MP5k CQB | 0.5er G36c und MP5 SD6 | TS1100 CO² CQB | KWA MP7A1 GBB

  • Zitat

    Original von hansi256

    Öhm - hab ich was verpasst? Ich dachte, die 0,5er Plempen seien ohne jegliche Markings vollkommen legal ab 14 zu besitzen (also auch ohne CE-Zeichen etc.)?

    Rüschtüsch!

    "Anscheinswaffe" kann ja nur sein, was den Anschein erweckt, eine Waffe zu sein - also kann eine "Anscheinswaffe" schon per Definition keine "echte" Waffe im Sinne des WaffG sein; somit kann auch nie und nimmer eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) zu ihrem Besitz erforderlich sein. Diesen wahrlich nicht sonderlich intellektuellen Gedankengang hätte ich einem Öffentlichkeitsarbeiter der Polizei schon zugetraut.

    Also: alles, was laut WaffG keine Schusswaffe ist, aber so aussieht, als sei es eine (sprich <0,5 Joule-Softairs, schussunfähige Nachbauten, egal ob gekauft oder selbst gebaut ["Modellwaffen"], nach WaffG abgeänderte ehemals "scharfe" Dekowaffen und was es da sonst noch so geben mag), ist von jedermann ohne waffenrechtliche Erlaubnis frei erwerbbar.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von hansi256

    Öhm - hab ich was verpasst? Ich dachte, die 0,5er Plempen seien ohne jegliche Markings vollkommen legal ab 14 zu besitzen (also auch ohne CE-Zeichen etc.)?

    Ich denke mal eher die meinten hier das das FÜHREN erlaubnispflichtig ist - und das stimmt, 0,5J-Spielzeuge die gleichzeitig Anscheinswaffen sind dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. für Filmaufnahmen) in der Öffentlichkeit geführt werden.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Ich denke mal eher die meinten hier das das FÜHREN erlaubnispflichtig ist - und das stimmt, 0,5J-Spielzeuge die gleichzeitig Anscheinswaffen sind dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. für Filmaufnahmen) in der Öffentlichkeit geführt werden.

    Ja, aber darum ging es bei dem Artikel doch gar nicht. Was hier betrieben wird, fällt eigentlich unter den Begriff "Psychologische Kriegsführung": durch bewusste Desinformationen den Feind (hier: Waffenbesitzer) zu verunsichern und zum Aufgeben zu überreden.

    Das ist genauso wie die Anti-Waffen-Propaganda 2003, als vielfach behauptet wurde, man dürfe ohne KWS, weder SSWs kaufen oder besitzen und dass das Schießen zu Silvester sowieso verboten sei.


    Ich hätte vielleicht auch noch drüber hinweg gesehen, wenn dieser Artikel vom Nienburger Kreisblatt gewesen wäre, wo die drei Redakteure je nach Informationslage, mal über die Senioren-Sportgruppe, die Kanickel-Zuchtausstellung oder die Bordsteinabsenkung in der Hauptstraße berichten. Da hätte ich dann auch gesagt: okay, Waffenschein, Waffenbesitzkarte - wer weiß das schon.

    Aber nicht bei einer so hochtrabenden Überschrift "die Polizei klärt auf". Wenn man sich auf so ein hohes Ross setzt, dann muss der Inhalt auch stimmen.
    Ein Satz wie "mit Waffen, die wie echte Schusswaffen aussehen, darf in der Öffentlichkeit nicht gespielt werden" hätte doch vollkommen gereicht.

    "Anscheinswaffe auf WBK" - was für ein Quatsch! Oder hat hier jemand schon sein Bedürfnis auf eine Softair-Kurzwaffe in einen WBK-Eintrag umwandeln lassen?

    Nein, ich wiederhole es: diese Falschmeldung war kein Versehen.
    Entweder geschah sie aus Dummheit, Ignoranz und Hochnäsigkeit ("außer Polizisten darf niemand eine Waffe führen!")
    oder eben aus voller Absicht, falsche Informationen zu streuen.

    Denn was passiert wohl, wenn dieser Artikel in der Zeitung erscheint?
    Die Kiddies werden entweder so schlau sein, Freunde zu fragen und im Internet nachzusehen oder aber sie ignorieren es.
    Die verantwortungsbewussten Eltern hingegen, werden aber darauf drängen, dass ihr Nachwuchs sich dieser 'illegalen Waffen' entledigt oder gar nicht erst anschafft.

    Im Notfall werden dann noch "Experten" heran gezogen (Onkel Hermann, der ist doch bei der Polizei: "Ja, Softairs sind verboten, genauso wie diese Einhandkampfmesser.")


    Waffenbesitzer (hier im speziellen: Softair-Besitzer) werden stigmatisiert und "kriminalisiert". Horrormeldungen, wie "3.000 EUR Strafe für Softair-Spieler" werden ebenso durchs Land poltern, wie "12 Mio. Strafe für zehn aus dem Netz gezogene MP3s".


    Wozu das alles führt ist klar: zurückgehende Umsätze, kleinere Sortimente bei den Händlern, und bei der nächsten WaffG-Verschärfung vielleicht das Verbot der WBK-losen Anscheinswaffen.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • also mal im ernst, übertreibt ihr hier jetzt etwa nicht??
    ich mein, polizisten sind auch nur menschen und nicht jeder polizist ist ein waffennarr
    der auf 20metern entfernung eine tokio marui von ner scharfen utnerscheiden kann....
    und lass die kids nich mehr 13 sein sondern 16-20 und son ding ziehen, lass es das
    scenario in einem ballungsgebiet mit beschissener sozialer struktur vorkommen...
    sorry da würd ich wär ich ein bulle auch die dienstwaffe ziehn und wenn der scheisser
    das ding nicht fallen lässt dem erstmal ne kugel in die schulter jagen....
    "lieber mach ich mich 10 mal zum affen als das ich einmal die gefahr unterschätze
    und einer von dem assi mistblagen hat doch ne scharfe kanone irgendwo auf der straße
    gekauft oder bei papa ausm waffenschrank gemopst und jagt mir ne überdosis eisen
    durch die augenhöhle"
    und die kassiererin an der kasse die eine ganz normale hausfrau ist kann auch nicht
    unterscheiden ob das ding was ihr da vors gesicht gehalten wird nun ein spielzeug
    wo plastikkügelchen mit weniger als 0,5j rauskommen oder ne 9mm die ihre kinder zur
    halb oder vollweisen macht...
    ihr vergesst das nicht jeder wie ihr hier ein fachkundiges auge besitzt....
    selbst wenn an hier wie in den staaten son hässliches orangenes ding vorn aufn lauf machen
    müsste damit die kanone gekennzeichnet ist würd ichs zwar nicht toll finden aber durchaus
    in irgendeiner art und weise nachempfinden können....

  • aber hier gehts ja nicht darum, ob/wie die gesetze sinnvoll sind, sondern das sich hier jemand rausnimmt über die gesetzeslage aufzuklären, und dabei falschinformationen "aufklärt" darum, und um sonst nichts gehts hier. und das darf nicht sein, dass die polizei, die die geseze hüten soll nicht alle gesetze auswendig kennt okay. aber... wenn sie sich nicht sicher sind, sollten sie sich informieren bevor sie etwas sagen.


    €dit:

    Zitat

    Hallo Herr XXXXXX,
    es ist schwierig, eine so umfangreiche und teilweise komplizierte Thematik wie im vorliegenden Fall pressemäßig kurz, knapp und verständlich aufzuarbeiten.

    Im Anhang habe ich Ihnen einen etwas umfangreicheren Abriss zum Thema "Anscheinswaffen / Softairwaffen" erstellt.
    Für Ihre Soft-Air-Waffe mit einer Bewegungsenergie unter 0,5 Joule benötigen sie keine Waffenbesitzkarte.


    ich hab mal zurückgeschrieben, ob sie das "besitzen" in der pressemeldung dann eventuell durch ein "führen" ersetzen könnten, und das "WBK" gegen einen "Waffenschein", damit nicht noch mehr sich falsch informiert fühlen... wäre sicher hilfreich wenn da noch ein paar mehr etwas dazu schreiben.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

    Einmal editiert, zuletzt von T-gnom (24. August 2009 um 17:44)

  • Cles, gratuliere zu diesem Beitrag :new11:. Du scheinst der einzige zu sein, der hier einen Blick für die Realitäten hat. Genauso und nicht anders muss man es sehen, daß z.B. Polizisten auch nur Menschen sind, in ihrem Beruf unterschiedlich gute Leistungen bringen. Wenn ich einem meine Glock unter die Nase halte, womöglich noch mit Schalldämpfer vorne dran, daß man die Mündung nicht sieht, dann wird man meine Glock kaum als Softair identifizieren. Ich habe das ausprobiert, in meinem Schützenverein, es funktioniert. Und daß fast alle Softairs originalen Waffen nachgebildet sind, ist ja wohl auch eine Tatsache. Aber etliche Herren der oft-und- viel-posting-Fraktion sehen das zu egoistisch und wohl auch einfach nur falsch und reagieren inzwischen auf jede noch so kleine Pressemitteilung mit hochgeistigen Fürzen. Grüße jedenfalls von einem Optimisten, bin schon gespannt, mit welcher Argumantation man mich in der Luft zerreißen will.

    Einmal editiert, zuletzt von redflyer55 (24. August 2009 um 17:38)