ViperM,
ein schönes Bild hast du da angehängt.
Traurig aber wahr.....
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ViperM,
ein schönes Bild hast du da angehängt.
Traurig aber wahr.....
Na, nicht ganz wahr. Noch ist Paintball nicht verboten, mittelfristig dauert es auch bis zu einer neuen Entscheidung (= sicher nicht vor Mitte 2010) - und daher läßt sich das ansonsten tolle und "lehrreiche" Motiv nicht verwenden.
Wir werden uns mal der Taschenmessersache annehmen.
Gibt es außer Lawblog und Jurablog noch andere Quellen/ Beweise für diese polizeilichen "Übergriffe"?
Nicht dass wir uns und andere weiterhin verrückt machen, "Zeter und Modrio!" schreien und am Ende nur einem Hoax erlegen sind.
Ich habe nämlich mal weiterhin dazu gegoogelt, konnte aber nicht finden, als die o.g. Quellen, auf die sich u.a. auch im Soldatentreff.de bezogen wird.
Die wissen also, daß sich in der Bundeswehr "charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten" befinden und drücken denen denoch Waffen in die Hand?!! Und auch noch bereits ab 18, statt ab 25.
Und obendrein auch noch die "bösen" Messer. Aber die werden ja erst böse, wenn der Dienst rum ist.
!
ZitatOriginal von 5-atü
Gibt es außer Lawblog und Jurablog noch andere Quellen/ Beweise für diese polizeilichen "Übergriffe"?
Ich könnte ein Schreiben vom Rechtsberater der Wehrbereichsverwaltung Nord anbieten, in dem sich darauf bezogen wird anbieten. Das liegt mir aber leider nicht vor, es hing im Aushang des Batteriechefs in meiner Einheit. Kann aber keine Kopie machen, wurde gestern entlassen.
Ich trage das gleiche Messer in der Tasche,allerdings mit schwarzen Griffschalen. In meiner Welt ist es eindeutig ein Werkzeug, genauso wie das Leatherman Wave II. Nichtsdestotrotz könnte ich, wenn ich diese...(ein Haufen Worte die ich nicht schreiben darf)...lese, nur noch kotzen. Ich bin froh, das ich mich doch nicht freiwillig gemeldet habe. Man kann nur hoffen, das dieser Schwachsinn bald wieder aufhört, oder der Kim endlich all diesen Müll beendet!
Hallo,
Noch mal 'ne Frage zur rechtlichen Regelung:
Es gibt doch die Beschränkung, daß nur Messer ab einer bestimmten Klingenlänge verboten sind?
Wenn diese Länge nun unterschritten ist und es sich aber trotzdem um ein Einhandmesser handelt, ist dieses dann auch verboten?
Schließlich sollte ja die Länge der Klinge die "Gefährlichkeit"des Messers primär charakterisieren und nicht unbedingt der Mechanismus, der zum Öffnen dient.
Gruß,
ThunderDragon
ZitatOriginal von ThunderDragon
Schließlich sollte ja die Länge der Klinge die "Gefährlichkeit"des Messers primär charakterisieren und nicht unbedingt der Mechanismus, der zum Öffnen dient.
Eigentlich... Klingenlänge ist sch***egal. Wenn das Messer bei Einhandbetrieb verriegelt ist das Führen verboten. Egal ob die Klinge 1,5 oder 15cm lang ist.
ZitatOriginal von Windbeutel
Die wissen also, daß sich in der Bundeswehr "charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten" befinden und drücken denen denoch Waffen in die Hand?!! Und auch noch bereits ab 18, statt ab 25.!
Irrtum!
Mit Erlaubnis der Eltern sogar ab 17! Daran kann man erkennen, wie lächerlich im Grunde diese ganze Waffenrechts-Rangelei ist - ab 17 darf man mit MG, Panzer, Flak auf "Pappkameraden" oder in Simulatoren auf digitale Menschen schiessen, ab zuhause noch nicht einmal eine SSW oder LP anfassen, geschweige denn im Schützenverein eine GK-Waffe schiessen und demnächst wahrscheinlich nur noch unter Aufsicht im Verein LP und LG schiessen!
Ich hab es nach einiger Übung jetzt drauf mein Victorinox modell "Spartan" ( mit einem Opinel kann ichs auch) einhändig (und auch noch schnell ) zu öffnen.
Würde mir bei euch in D das Messer jetzt weggenommen, da es ja für mich ein Einhandmesser ist?
Die Gesetzeslage hinkt da gewaltig, denn wenn jemand trainiert hat er immer legal ein Einhandmesser dabei, da es ja nicht als Einhandmesser bestimmt ist (zb.Victorinox "Spartan"/ Opinel).
ODER:
Würden die mir einfach die Hände abhacken (keine Hand=kein einhändiges öffnen)?
NOCH ist das etwas abwegig, doch in ein paar Jahren....
Vor ein paar Jahrzehnten konntet ihr ja noch KK Gewehre im Katalog bestellen, heute sind sie schon dabei die Taschenmesser zu verbieten.
Was passiert wohl in nochmal 30-40 Jahren
ZitatOriginal von Vogelspinne
... ab 17 darf man mit MG, Panzer, Flak auf "Pappkameraden" oder in Simulatoren auf digitale Menschen schießen...
Es ist noch viel schlimmer... obwohl offiziell kein Krieg ist, müssen sie in AFG immer wieder auf lebende Menschen schießen, um sich oder ihre Kameraden zu schützen...
Edit: ... dabei wird in den Nachrichten gerne überhört, überlesen oder verschwiegen, dass auch die Taliban Verluste zu beklagen haben.
Beispiel... hier gab es auch mindestens drei Tote auf der "anderen Seite".
Gruß... Uli
ZitatOriginal von 5-atü
Gibt es außer Lawblog und Jurablog noch andere Quellen/ Beweise für diese polizeilichen "Übergriffe"?Nicht dass wir uns und andere weiterhin verrückt machen, "Zeter und Modrio!" schreien und am Ende nur einem Hoax erlegen sind. .
Ein Hoax auf Lawblog wäre an sich schon eine Sensation...
ZitatOriginal von ViperM
Das Bild ist echt Krass...aber das ist die Krasse Wahrheit.
Ich musste irgendwie mit mir Kämpfen, nicht in Wut und Scham über Deutschland auszubrechen.
Egal ich sag jetzt nichts mehr. Hilft ja eh nichts.
ich finds nur schade, einen toten kameraden für sowas zu missbrauchen
Man könnte es auch anders sehen:
..., einen lebenden Kameraden für so etwas zu missbrauchen.
Er sollte eine Freiheit an einer Stelle verteidigen, an der sie nicht in Gefahr ist.
Diejenigen, die unsere Freiheit einschränken, sitzen nicht in Afghanistan, glauben nicht an Allah und tragen keine Turbane.
Die sitzen woanders und missbrauchen die Aktionen der potentiellen Gotteskrieger für die Einschränkung unserer Freiheit.
Und ein ähnlicher Missbrauch hat die Gotteskrieger erst zu den verirrten Geistern gemacht, die sie heute sind.
Aber das läuft schon seit Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten.
Aber ich schweife ab.
Der vorliegende Fall zeigt den Schwachsinn, der hier in D abläuft.
Ich denke, hier halten sich die Leute nur noch deshalb an Gesetze, weil sie Angst vor den Konsequenzen haben.
Das Verständnis für den Sinn von Gesetzen ist kaum noch vorhanden, denn es sinkt mit steigender Anzahl von unverständlichen Gesetzen.
Leider bleiben dabei auch ganz viele sinnvolle Gesetze auf der Strecke.
Stefan
Wie bei Waffen-Online nachzulesen, hat dort der unermüdliche User orange73 eine Antwort des Bundesministeriums für Verteidigung herausgekitzelt, die alles zum BW-Messer-Transport (na ja, das meiste) klärt...
http://forum.waffen-online.de/index.php?show…dpost&p=1321431
Super! Danke für den Link!