Armbrust erlaubt oder nicht?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.870 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Oktober 2009 um 16:24) ist von Cpt. Hook.

  • Auszug aus dem deutschen Waffengesetz :nuts:


    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1:
    Schusswaffen
    1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird.

    Grüße
    derhund

    Erlaubt ist was Gefällt und Spass macht, nur Erwischen lassen darf man sich nicht ! *gr*

  • hallo erstmal,
    bin frisch in eurem tollen forum angemeldet, obwohl ich schon seit einiger zeit mitlese. :)

    deine frage verstehe ich nicht ganz.

    [...]durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    armbrüste werden im waffengesetz eindeutig als waffen eingestuft. leider fällt damit auch das führen flach. aber es sind frei erwerbbare waffen ab 18 und somit legal.

    gruss :)

  • Das ist sowieso ein alter Hut, regelmäsig jedes 1/4 Jahr erscheint hier die gleiche Frage, anschliesend folgt eine öde Diskusion bei der nichts herauskommt.
    Allmählich wirds langweilig :confused2:

  • Nicht schon wieder.
    Armbrüste, keine waffen sondern gleichgestellte gegenstände.

    Frei ab 18 :

    Zitat

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    [...]
    1.10 Armbrüste;

    Führen Erlaubt :

    Zitat

    3. Erlaubnisfreies Führen
    [...]
    3.2 Armbrüste.

    Darf selbst gebaut und frei gehandelt werden:

    Zitat


    4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
    [...]
    4.2 Armbrüste.

    Ob Armbrüste überall geschoßen werden dürfen oder nicht ist dann eine Definitions Sache. Alles andere steht zweifelsfrei im WaffG


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • doch kannst du... weil mit einer armbrust nicht im sinne des waffengesetzes geschossen werden kann, weil dazu ein geschoss durch einen LAUF getrieben werden muss.

  • Kann man so sehen aber :

    Zitat

    1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    [...]
    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    Wenn einer AB festen Körper verschießt dann wird damit geschoßen.

    Ich sage ja, das ist eine Definitions Sache.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (8. Juni 2009 um 05:24)

  • Hallo Bernd
    sacht doch keiner das Er verboten wird, die Armbrust ist ja auch nicht verboten, nur weil Sie im WG erwähnt wird

  • Zitat

    Original von Lennoxman
    Die können von mir aus alles verbieten, nur nicht meinen Bogen :cry:

    Und mir isses sowieso wurscht, ob sie verboten iss, oder nich - ich werd so oder so damit schiessen - nämlich weils spass macht!
    - und da kann in irgendeinem Buch stehen was will - ein Buch ist Papier - und Papier ist geduldig! :new5:

    - laut gerüchten soll in Öselreich die AB ins Waffengesetz einfliessen - und meldepflichtig werden - und dieses Gesetz soll laut verlässlichen Informationen September/ Oktober dieses Jahres geben - )

    Und soll ich euch jetzt was sagen? :crazy2:
    Wenn die tatsächlich meldepflichtig werden, dann lach ich mich buckelig! :laugh:
    Bei Tenpoint sind die Seriennummern nämlich durch einen ordinären Aufkleber an der Pfeilschiene angebracht! :laugh:
    - und was sagt uns das jetz, Hä ? :laugh:
    Mit denen mach ich, was ich will, wenns so weit iss! :laugh:

    Gruss, Albert

  • Ach Albert, das is doch fürn Amtmann kein Problem, dann kommt der mitn Hammer und Schlagzahlen, und klopt Dir ne Nummer inne Pfeilschiene :))

  • Moin,

    mir wärs auch wurscht obs verboten wird. Ich hab einen und geb ihn nicht wieder her. Und ballern werd ich auch damit :nuts:

  • Zitat

    Original von Bruder
    Ach Albert, das is doch fürn Amtmann kein Problem, dann kommt der mitn Hammer und Schlagzahlen, und klopt Dir ne Nummer inne Pfeilschiene :))


    Der kloppt überhaupt nix in meine AB ! :evil:

    bin allerdings sehr neugierig, ob die AB wirklich dann meldepflichtig wird -
    - das neue Waffengesetz bei uns soll laut verschiedenen Fachzeitschriften" EU - konform " sein - was auch immer das heissen mag! :confused2:
    - jetz stellt sich mir die Frage, ob die "Meldepflichtige" AB in D auch schon diskutiert wird ? - wenn unser neues Gesetz EU - konform sein soll, dann müsste das bei euch doch auch Thema sein, ?


    Gruss, Albert

  • Wie soll das denn gehen?

    Wenn es erlaubt ist, sich selber eine Armbrust zu bauen, dann bringt eine Meldepflicht schätzungsweise gar nichts. Ich bau mir eine AB in meiner Garage, gehe dann damit zum Amt und drücke Gebühren für die Anmeldung ab? :wogaga:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Mahlzeit Männer!

    Weiß jemand, wo ich im Internet die aktuelle Version des Waffenrechtes finde? Ich habe gegoogelt und finde nur Versionen, bei denen die jüngsten Äderungen vom 17.07.2009 noch nicht eingearbeitet sind.
    Außerdem irritiert mich, dass die Zitate, die die Grundlage dieses Threads darstellen sich nicht mit den Formulierungen des bei co2air hinterlegten Waffenrechts decken (einfach mal oben auf Waffenrecht klicken).

    Beste Grüße

    Thomas

  • Wo es eine neue Version gibt kann ich dir nicht sagen, aber alle hier verwandten Zitate sind 1:1 Kopien des WaffG das auf dieser Seite Verlinkt ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Na dann wäre es doch sinnig, zur aktuellen rechtlichen Lage
    einen Vermerk (Thread) ganz oben anzupinnen.
    Dann weiß jeder jederzeit bescheit.

    Denn mich wundert es nicht das immer wieder neu gefragt wird.
    Wenn ich höre ab September kann das ganze wieder anders aussehen,
    dann frage ich auch lieber wissende Personen, statt über google mit veralteten Daten gefüttert zu werden. ;)


    Und da frage ich dann auch gleich, wie sieht das denn nun aus,
    droht sowas wirklich ? Bzw. wie schnell wird sowas umgesetzt,
    können die von heute auf morgen einfach so Armbrüste verbieten ?
    (was zwar dreist aber sinnig wäre, da ja sonst jeder noch schnell eine kauft)


    Ich hab in ein par Monaten das Geld für meine Twinbow (Vollausstattung) zusammen und dann
    werde ich erfahren müssen, das ich sie nicht mehr erwerben darf ?
    Das wäre ja der schlimmste Tag meines Lebens.

    4 Mal editiert, zuletzt von Cpt. Hook (4. August 2009 um 21:53)

  • Zitat

    Original von Cpt. Hook
    Und da frage ich dann auch gleich, wie sieht das denn nun aus,
    droht sowas wirklich ? Bzw. wie schnell wird sowas umgesetzt,
    können die von heute auf morgen einfach so Armbrüste verbieten ?

    Armbrüste treten in den Statistiken kaum auf und sind auch beim Gesetzgeber momentan kein zentraler Diskussionspunkt.

    Deine Frage verstehe ich, aber Rechtsauskünfte in Internetforen sind auch nicht mehr wert als ein zufälliges Suchergebnis bei Google. Deswegen wird es schon für den Forenbetreiber nicht haltbar sein, solche Informationen zu pinnen.

    Verläßliche Rechtsauskünfte bekommst Du bei den zuständigen Stellen, wenn Du Glück hast. Das sind

    1. Polizei oder Ordnungamt (reicht für normale Anwendungsfragen)

    2. Bundesinnenminesterium

    Bei der Gewerkschaft der Polizei kann man kostenlos ein Faltblatt anfordern: GDP-Tipp ~ Waffenrecht 2008. Ich habe das immer dabei, falls es beim Transport oder auf einem Turnier zu Diskussionen kommt. --- Übrigens veröffentlichen viele Landeskriminalämter auch Broschüren zum Waffenrecht.

    Stand nach wie vor:

    1. Die Armbrust ist eine Waffe, jedoch keine Schußwaffe, sondern nur ein den Schußwaffen gleichgestellter Gegenstand (§1 WaffG).

    2. Dieser Gegenstand ist von der Erlaubnispflicht in bezug auf Erwerb und Besitz, Führen, Handel und Herstellung sowie Verbringen und Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Punkte 1, 3, 4 und 7 WaffG).

    3. Da Armbrüste zwar eine Geschoßenergie von mehr als 7,5 Joule erreichen können, jedoch keine Schußwaffen sind und auch nicht wie Schußwaffen schießen, tragen sie kein F- oder PTB-Zeichen und die für Schußwaffen über 7,5 Joule geltenden Erlaubnispflichten bestehen nicht auch automatisch für Armbrüste. Das Schießen ist nach Angaben der GDP und Landeskriminalämter ebenfalls frei (vergl. jeweils aktuelle Merkblätter oder Broschüren).

    Ansonsten gilt, wer viel fragt, findet bald jemanden, der zwar keine Ahnung, aber was zu sagen hat und die Sache verbietet. ;)


    guten Kauf ;)

    Andreas

  • Hallo!
    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Ich darf also mit meiner Armbrust auf eine x-beliebige Wiese gehen, dort eine Zielscheibe aufbauen und munter drauflos schiessen? ???